Guten Morgen zusammen,

wir haben im Betrieb ein Service-Center welches aktuell in den Zeiten von 06.30 Uhr bis 22.00 Uhr arbeitet.

Der AG möchte das Zeitfenster ändern in 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Im Betrieb werden keine Nachtschichten gemacht, hierzu gibt es eine BV.

Nun meine Fragen:

Nachtarbeit geht in der Regel von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr und muss mindestens 2 Stunden dauern. Die Anfangszeit der Nachtarbeit kann zwischen 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr festgelegt werden.

1. Müssen wir als Betrieb die Anfangszeit der Nachtarbeit in diesem Fall auf 22.00 Uhr legen, damit die 2 Stunden Nachtarbeit erfüllt werden?

2. Muss in der Nachtarbeit zwingend mindestens 2 Stunden gearbeitet werden?

3. Wenn wir dann von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr Nachtarbeit machen, kann die Betriebsvereinbarung zum "Wegfall der Nachtschichten" doch nicht mehr gelten oder?

Würde mich über Eure Einschätzungen sehr freuen.

Vielen Dank und viele Grüße,

Hüseyin