Betriebsausflug
Wir haben bald einen betriebsausflug der nur während der arbeitszeit stattfindet Ich möchte daran nicht teilnehmen. Nun sagt mein arbeitgeber ich darf an diesem tag nicht arbeiten obwohl genug arbeit vorhanden ist. Muss ich an diesem Tag dann urlaub nehmen ? Der ausflug findet an einem freitag statt Reguläre arbeitszeit 7:00-11;15 Ausflug. 7-18uhr
Community-Antworten (11)
28.04.2025 um 12:31 Uhr
28.04.2025 um 13:30 Uhr
Die Teilnahme am Betriebsausflug ist freiwillig. Wenn du nicht teilnehmen willst, gehst du deiner normalen Arbeit nach. Sollte das an diesem Tag nicht möglich sein, weil z.B. deine gesamte Abteilung nicht da ist, kann dir der AG für diesen Tag Ersatztätigkeiten zuweisen. Sollte das auch nicht möglich sein, weil z.B. die gesamte Firma an dem Tag nicht läuft, befindet sich der AG im Annahmeverzug und muss dich für den Tag trotzdem entlohnen.
28.04.2025 um 14:17 Uhr
Ob der Betriebsausflug freiwillig ist oder verpflichtend, kann hier überhaupt nicht seriös beurteilt werden. Entsprechend falsch ist der über mir stehende Beitrag.
28.04.2025 um 15:03 Uhr
Die Teilnahme an einem Betriebsausflug ist grundsätzlich freiwillig und kann vom Arbeitgeber nicht erzwungen werden, unabhängig davon, ob der Ausflug während der regulären Arbeitszeit oder außerhalb stattfindet. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers erstreckt sich nur auf die Arbeitsleistung, nicht aber auf die Teilnahme an Freizeit- oder Gemeinschaftsveranstaltungen wie einem Betriebsausflug.
Ich würde empfehlen den Link von celestro zu lesen.
Entsprechend falsch ist der über mir stehende Beitrag.
28.04.2025 um 15:41 Uhr
OMG Pickel
28.04.2025 um 15:53 Uhr
Typischer Pickel! Wenn es sich um einen z.B. Schulausflug einer Klasse und der Fragesteller ist Lehrer wüsste er wohl, dass er teilnehmen muss und würde nicht von einem Betriebsausflug reden!
28.04.2025 um 19:36 Uhr
Sorry, aber manchmal ist das hier wirklich Blödsinn, was man hier liest. Ein Betriebsausflug etwa als Teambuilding-Maßnahme oder der Besuch eines Partnerunternehmens zur Stärkung der Zusammenarbeit während der bezahlten Arbeitszeit kann durchaus verpflichtend sein!
Die Schlaumeier hier mögen gerne belegen, woraus sich ein Recht ergibt, dass Betriebsausflüge grundsätzlich immer freiwillig sind.
28.04.2025 um 19:46 Uhr
Pickel lass es... was verstehst Du denn an.... Betriebsausflüge sind freiwillig nicht?
29.04.2025 um 11:13 Uhr
Hast Du den Link im ersten Post mal geöffnet, gelesen und verstanden?
29.04.2025 um 13:00 Uhr
"Ob der Betriebsausflug freiwillig ist oder verpflichtend, kann hier überhaupt nicht seriös beurteilt werden. Entsprechend falsch ist der über mir stehende Beitrag."
Wie kann angesichts fehlender seriöser Bewertbarkeit der o.g. Beitrag falsch sein? Er ist dann bestenfalls ebenfalls nicht verifizierbar.
"Sorry, aber manchmal ist das hier wirklich Blödsinn, was man hier liest."
Das ist von Dir leider (und das immer wieder mal) ganz dünnes Eis.
Sprichst Du mit der hier z.T. an den Tag gelegten Überheblichkeit eigentlich auch face to face mit Deinen Mitmenschen?
Sorry, so machen BR-Arbeit und Forendiskussionen leider überhaupt keinen Spaß. Das wird eigentlich nur noch von unserem Troll vom Dienst getoppt.
Dir halte ich lediglich zu Gute, dass Du Dich zumindest inhaltlich ernsthaft mit der Sache auseinandersetzt.
29.04.2025 um 13:43 Uhr
Ich will jetzt nicht auf die Diskussion eingehen ob verpflichtend oder nicht. Der TE hat mit dem Arbeitgeber gesprochen und der hat gesagt, dass er an diesem Tag nciht arbeiten darf (und er hat nicht gesagt du musst mitfahren). Wenn der AG die Arbeit nicht annimmt so befindet er sich im Annahmeverzug (BGB einfach mal googlen). Das heißt: Der AN bietet seine Arbeitskraft an aber der AG nimmt diese nicht an. Daher muss man hier keinen Urlaub nehmen. Das ist aber Individualrecht und muss gegebenfalls von jedem eingeklagt werden.
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