hallo,
unsere zentrale plant einen zweitägigen betriebsausflug.
freitags und samstags, mit übernachtung.
der freitag ist pflicht, der samstag nicht. freitags finden auch workshops statt.
muss der arbeitgeber nicht gewährleisten, dass die kolleg*innen freitags auch wieder nach hause gebracht werden?
ist das überhaupt zulässig?
danke!