Betriebsausflug
hallo, unsere zentrale plant einen zweitägigen betriebsausflug. freitags und samstags, mit übernachtung. der freitag ist pflicht, der samstag nicht. freitags finden auch workshops statt. muss der arbeitgeber nicht gewährleisten, dass die kolleg*innen freitags auch wieder nach hause gebracht werden? ist das überhaupt zulässig? danke!
Community-Antworten (1)
19.06.2019 um 16:34 Uhr
Ihr seid doch in der Mitbestimmung - also regelt es mit dem AG. Die Forderung ist einfach. Keine freitägliche Pflicht, wenn nicht Hin- und Rückfahrt geklärt sind- also eventuell auch keine "Workshops" die wohl als Qualifizierung anzusehen sind (§§ 96-98 BetrVG).
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