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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahmeberechtigung für Betriebsausflug

H
holzkäfer
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind eine Behindertenwerkstätte mit ca. 75 Mitarbeitern. Neben dem Betreuungspersonal haben wir eine 2. Schicht, d.h. 400 € Kräfte, die bei Bedarf Arbeitsspitzen abfangen. In unserer Einrichtung gibt es jährlich einen Betriebsausflug für alle Voll- und Teilzeitkräfte, die 400 € Kräfte sind ausgenommen. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die besagt, dass keine Gruppe im Betrieb vom Betriebsausflug ausgeschlossen werden darf, wenn einer stattfindet, oder ist es rechtens die 400 € Kräfte auszuschließen?

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Community-Antworten (2)

P
paula

08.06.2010 um 15:21 Uhr

§ 4 TzBfG würde ich mir einmal anschauen

B
Biggy

08.06.2010 um 15:34 Uhr

Das würde ich als eine Ungleichbehandlung der 400 € Kräfte sehen. Auch 400 € Kräfte sind Teilzeitbeschäftigte. Macht wie wir zwei Termine für den Ausflug so kann jeder mit.Sollte die Arbeitszeit bezahlt werden wird der Stundenwochendurchschnitt so wie beim Urlaub bei uns berechnet.

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