Erstellt am 23.08.2008 um 15:55 Uhr von carrie
@Leukosilk
http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsausflug_0043.html
Erstellt am 23.08.2008 um 15:55 Uhr von Waschbär
@Leukosilk,
Bist du der Bruder/die Schwester vom Leukoplast ? .-)))
aber wegen deiner unfletigen Bemerkung zu meiner Fell farbe. Ich finde es nachgrade sehr fraglich Waschbären die ja die unangefochtene Körnung der (er)Schöpfung sind ! Mit anderen Huf,Sauftieren,Schmallspurhirn und Parfüm Viechern gleich zu setzen.
Ich erwarte in aler Form eine Entschuldigung, ansonsten garantiere ich für nichts ! Nicht mal für die Nachtruhe !
Erstellt am 23.08.2008 um 15:57 Uhr von carrie
@Waschbär
Och, komm her........ich kraul dir den Pelz;-)
Erstellt am 23.08.2008 um 16:03 Uhr von Leukosilk
@carrie
Das war schon sehr lieb von dir, aber das beantwortet nicht meine Frage " Wer Frei hat, bekommt der jenige die Stunden angerechnet" oder muss er das als Freizeit abfeiern?
@Waschbär
-Mimose
-Heulsuse
-Weichei
Ein Gutes Pflaster Entschuldigt sich so schnell nicht, da ganzt du auf dem Dachboden toben bis die Pfoten Brennen
Erstellt am 23.08.2008 um 16:29 Uhr von waschbär
@carrie,
ja bitte hinter den ohren am Nacken, aber nicht am Bauch, weil dafür kennen wir uns ja noch nicht genug. :-) solltest du aber den drang verspühren, mal einen Waschbären zu verführen....
@ Leukosik,
je schneller du enbtfernt wirst um so schmerzlosser ist es, einmalartikel eben !
Erstellt am 23.08.2008 um 20:17 Uhr von Leukosilk
@ waschbär,
je schneller du enbtfernt wirst um so schmerzvoller ist es, mehrweggartikel eben !
Erstellt am 23.08.2008 um 20:19 Uhr von Leukosilk
@ waschbär,
je schneller du enbtfernt wirst um so schmerzlosser ist es, einmalartikel eben !
Erstellt am 23.08.2008 um 23:01 Uhr von ttact
@Leukosilk
Betriebsausflug - ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers - also auch der Umfang von Freistellungen etc. - alles Verhandlungssache.
Bei uns ist es so geregelt, dass jeder der Dienst oder Frei (im Schichtdienst) an dem Tag hat, seine übliche Tagesarbeitszeit angerechnet bekommt (also Teilzeitkräfte entsprechend weniger). Urlauber können gerne teilnehmen - doch der Urlaub wird dadurch nicht unterbrochen oder verlängert - also bekommen sie keine Stunden zusätzlich angerechnet.
Da es keinen REchtsanspruch gibt - muss man auch nicht zwei Betriebsausflüge anbieten - kann man und sollte man aber ggf. je nach Beteiligung der MA - z.B. um eine Woche versetzt den gleichen Ausflug (bei Tagesfahrten).
Als Variante und bei rechtzeitiger Planung können die KollegInnen, die die eh nicht mit wollen, Dienst machen und die anderen machen parallel ihren Ausflug.