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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsausflug immer Arbeitszeit? Hat jeder ein Recht auf Teilnahme?

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Leukosilk
Nov 2016 bearbeitet

Betriebsausflug in einer Pflegeeinrichtung. Hallo wir sind ein noch rechtlich frischer und bebeleckter BR. Wir haben einen Betriebsausflug organisiert unsere Geschäftsführung hat auch etwas Kohle dazu gegeben. ABEr nun haben wir ein Paar Fragen aus der Belegschaft die uns Ratlos aussehen lassen.

a. ist der Betriebsausflug Arbeitszeit? Auch für Kollegen die diesen Tag "Frei" haben Wegen arbeit am Wochenende?

b. hat jeder Ma ein Recht auf diesen Ausflug?

Leider waren diese Fragen bis dato noch nie auf getaucht, eine Betriebsvereinbarung könnte eine lösung sein, aber ich hätte gerne eure Antworten als Backround.Da ja viele von euch bestimmt schon bei diesen Thema weiter sind.

9.22208

Community-Antworten (8)

C
carrie

23.08.2008 um 17:55 Uhr

W
Waschbär

23.08.2008 um 17:55 Uhr

@Leukosilk,

Bist du der Bruder/die Schwester vom Leukoplast ? .-)))

aber wegen deiner unfletigen Bemerkung zu meiner Fell farbe. Ich finde es nachgrade sehr fraglich Waschbären die ja die unangefochtene Körnung der (er)Schöpfung sind ! Mit anderen Huf,Sauftieren,Schmallspurhirn und Parfüm Viechern gleich zu setzen. Ich erwarte in aler Form eine Entschuldigung, ansonsten garantiere ich für nichts ! Nicht mal für die Nachtruhe !

C
carrie

23.08.2008 um 17:57 Uhr

@Waschbär Och, komm her........ich kraul dir den Pelz;-)

L
Leukosilk

23.08.2008 um 18:03 Uhr

@carrie

Das war schon sehr lieb von dir, aber das beantwortet nicht meine Frage " Wer Frei hat, bekommt der jenige die Stunden angerechnet" oder muss er das als Freizeit abfeiern?

@Waschbär -Mimose -Heulsuse -Weichei

Ein Gutes Pflaster Entschuldigt sich so schnell nicht, da ganzt du auf dem Dachboden toben bis die Pfoten Brennen

W
Waschbär

23.08.2008 um 18:29 Uhr

@carrie, ja bitte hinter den ohren am Nacken, aber nicht am Bauch, weil dafür kennen wir uns ja noch nicht genug. :-) solltest du aber den drang verspühren, mal einen Waschbären zu verführen....

@ Leukosik,

je schneller du enbtfernt wirst um so schmerzlosser ist es, einmalartikel eben !

L
Leukosilk

23.08.2008 um 22:17 Uhr

@ waschbär,

je schneller du enbtfernt wirst um so schmerzvoller ist es, mehrweggartikel eben !

L
Leukosilk

23.08.2008 um 22:19 Uhr

@ waschbär,

je schneller du enbtfernt wirst um so schmerzlosser ist es, einmalartikel eben !

T
ttact

24.08.2008 um 01:01 Uhr

@Leukosilk

Betriebsausflug - ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers - also auch der Umfang von Freistellungen etc. - alles Verhandlungssache.

Bei uns ist es so geregelt, dass jeder der Dienst oder Frei (im Schichtdienst) an dem Tag hat, seine übliche Tagesarbeitszeit angerechnet bekommt (also Teilzeitkräfte entsprechend weniger). Urlauber können gerne teilnehmen - doch der Urlaub wird dadurch nicht unterbrochen oder verlängert - also bekommen sie keine Stunden zusätzlich angerechnet.

Da es keinen REchtsanspruch gibt - muss man auch nicht zwei Betriebsausflüge anbieten - kann man und sollte man aber ggf. je nach Beteiligung der MA - z.B. um eine Woche versetzt den gleichen Ausflug (bei Tagesfahrten). Als Variante und bei rechtzeitiger Planung können die KollegInnen, die die eh nicht mit wollen, Dienst machen und die anderen machen parallel ihren Ausflug.

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