Hallo, ich bin Personalrätin im öffentlichen Dienst und habe eine Frage bezüglich des Betriebsausfluges. Wir haben eine Mitarbeiterin, 70% Schwerbehinderung, die eine 4 Tage Woche arbeitet. dies ist auch vertraglich so festgelegt. Nun hat sie in diesme Jahr am Betriebsausflug teilgenommen, der an einem Freitag war. Da ihr direkter Vorgestezter wert darauf legt, dass alle MA anwesend sind bat er die Kollegin doch am Freitag zu kommen und sich dafür an einem anderen Tag Freizeitausgleich zu nehmen. Gesagt, Getan. Der Vorgesetzte unterschrieb jetzt nach dem Ausflug den Freizeitausgleichsantrag und die Personalabteilung lehnte diesen ab. Begründung: Die Teilnahme sei freiwillig gewesen und es gebe Kollegen die auf den Freizeitausgleich verzichtet hätten und das würde man jetzt mit ihr genauso sehen. Die ist übrigens das allererste Mal das die Persoanalabteilung so entschieden hat. In den letzten jahren war die Freizeitausgleichsregelung für die Teilzeitmitarbeiter nie eine Frage. Wir haben keine Dienstvereinbarung in dieser Sache und leider gibt es auch keine klare Definition oder irgendetwas schriftliches zur Causa "Betriebsausflug" auf das man sich stützen könnte. Meine Frage ist: Wie sieht die juristische Seite aus? Ist der Arbeitgeber verpflichtet für die Teilnahme am Betriebsausflug an einem Tag an dem man vertraglich frei hat , Ausgleich zu geben? Vielen Dank im Voraus.