Betriebsausflug - Arbeitszeit oder Freizeit?
Kann ein Arbeitnehmer dazu veranlasst werden, Urlaub oder Freizeitausgleich zu nehmen, wenn ein Betriebsausflug in der Arbeitszeit durchgeführt wird?
Rahmenbedinungen:
- jahrelang durften AN die auf dem Betriebsausflug verbrachte Zeit als Arbeitsstunden verbuchen
- AG hat im letzten Jahr (einseitig) verkündet, dass Betriebsausflüge in der Freizeit durchzuführen sind (d.h., wenn zur regulären Arbeitszeit, dann nur mit Urlaubsantrag oder Überstundenabbau)
- Bereichsleiter handhaben den Umgang damit unterschiedlich: 1 Bereich hat seine Stunden als Arbeitszeit aufgeschrieben, in weiteren Bereichen ist dies jetzt untersagt worden
- es existiert keine Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede darüber
Community-Antworten (1)
11.08.2005 um 11:02 Uhr
Also ich denke, da spielen verschiedene Aspekte hinnein. Erst einmal wäre natürlich der Punkt mitbestimmungspflichtig, wenn es Abgrenzungsprobleme gibt (in einigen Bereichen Arbeitszeit in anderen nicht). Dann wäre der Punkt der betrieblichen Übung zu beachten. Wenn es jahrelang als Arbeitszeit gewertet wurde, haben die Arbeitnehmer möglicher Weise einen individuellen Anspruch erworben. Diesen Punkt solltet Ihr von einem Fachanwalt klären lassen. Vom Grundsatz her sind Betriebsausflüge, deren Teilnahme freiwillig sind, keine Arbeitszeit aber man kann es natürlich freiwillig auch anders regeln.
Verwandte Themen
Betriebsausflug immer Arbeitszeit? Hat jeder ein Recht auf Teilnahme?
ÄlterBetriebsausflug in einer Pflegeeinrichtung. Hallo wir sind ein noch rechtlich frischer und bebeleckter BR. Wir haben einen Betriebsausflug organisiert unsere Geschäftsführung hat auch etwas Kohle da
Freizeitausgleich bei Teilnahme Betriebsausflug Teilzeitkraft
ÄlterHallo, ich bin Personalrätin im öffentlichen Dienst und habe eine Frage bezüglich des Betriebsausfluges. Wir haben eine Mitarbeiterin, 70% Schwerbehinderung, die eine 4 Tage Woche arbeitet. dies ist
Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen?
ÄlterDarf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen? Aus den tarifrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit ergibt sich nicht nur die Pflicht zur Arbeit sondern auch das Recht auf eine ungestörte un
Teilnahmeberechtigung für Betriebsausflug
ÄlterWir sind eine Behindertenwerkstätte mit ca. 75 Mitarbeitern. Neben dem Betreuungspersonal haben wir eine 2. Schicht, d.h. 400 € Kräfte, die bei Bedarf Arbeitsspitzen abfangen. In unserer Einrichtun
Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter aus der Freizeit holen?
ÄlterWir haben aktuell das Problem das unser Arbeitgeber Mitarbeiter bei Engpässen wie z.B Krankheit aus der Freizeit holt. Hier unterscheidet die Firma zwischen Freizeit Variabel und Freizeit Fix. Freizei