Rahmenbedinungen:
- jahrelang durften AN die auf dem Betriebsausflug verbrachte Zeit als Arbeitsstunden verbuchen
- AG hat im letzten Jahr (einseitig) verkündet, dass Betriebsausflüge in der Freizeit durchzuführen sind (d.h., wenn zur regulären Arbeitszeit, dann nur mit Urlaubsantrag oder Überstundenabbau)
- Bereichsleiter handhaben den Umgang damit unterschiedlich: 1 Bereich hat seine Stunden als Arbeitszeit aufgeschrieben, in weiteren Bereichen ist dies jetzt untersagt worden
- es existiert keine Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede darüber
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Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen