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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsausflug - Arbeitszeit oder Freizeit?

W
Wave
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Arbeitnehmer dazu veranlasst werden, Urlaub oder Freizeitausgleich zu nehmen, wenn ein Betriebsausflug in der Arbeitszeit durchgeführt wird?

Rahmenbedinungen:

  • jahrelang durften AN die auf dem Betriebsausflug verbrachte Zeit als Arbeitsstunden verbuchen
  • AG hat im letzten Jahr (einseitig) verkündet, dass Betriebsausflüge in der Freizeit durchzuführen sind (d.h., wenn zur regulären Arbeitszeit, dann nur mit Urlaubsantrag oder Überstundenabbau)
  • Bereichsleiter handhaben den Umgang damit unterschiedlich: 1 Bereich hat seine Stunden als Arbeitszeit aufgeschrieben, in weiteren Bereichen ist dies jetzt untersagt worden
  • es existiert keine Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede darüber
5.14601

Community-Antworten (1)

V
viktor

11.08.2005 um 11:02 Uhr

Also ich denke, da spielen verschiedene Aspekte hinnein. Erst einmal wäre natürlich der Punkt mitbestimmungspflichtig, wenn es Abgrenzungsprobleme gibt (in einigen Bereichen Arbeitszeit in anderen nicht). Dann wäre der Punkt der betrieblichen Übung zu beachten. Wenn es jahrelang als Arbeitszeit gewertet wurde, haben die Arbeitnehmer möglicher Weise einen individuellen Anspruch erworben. Diesen Punkt solltet Ihr von einem Fachanwalt klären lassen. Vom Grundsatz her sind Betriebsausflüge, deren Teilnahme freiwillig sind, keine Arbeitszeit aber man kann es natürlich freiwillig auch anders regeln.

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