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Beschluss für Einblick in Lohn- und Gehaltslisten nötig?

A
AnonymousBR
Apr 2025 bearbeitet

Hallo Leute! wir sind ein 11er Gremium, haben einen Betriebsausschuss und haben somit das Recht auf Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten. Muss das Gremium nun im Gesamten einen Beschluss darüber fassen? Der Einblick ist ja eine bedeutsame Grundlage für Betriebsratsarbeit an sich. Oder kann der Betriebsausschuss einfach von sich aus einen Termin zur Einsichtnahme einfordern?

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Community-Antworten (26)

G
ganther

16.04.2025 um 01:00 Uhr

der BR handelt im Rahmen von Beschlüssen

A
AnonymousBR

16.04.2025 um 02:56 Uhr

Selbstverständlich. Aber zählt das jetzt unter "handeln"? Eigentlich ist das doch nur eine Handlungsgrundlage.

M
Meph1977

16.04.2025 um 09:58 Uhr

Es bedarf keinen Beschluss des Betriebsrates. Den Beschluss brauch es nur wenn ein anderer Ausschuss das Übernehmen soll oder der BR zu klein für einen Betriebsausschuss.

§80 Abs 2 BetrVG "Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen....."

R
rtjum

16.04.2025 um 10:32 Uhr

"Es bedarf keinen Beschluss des Betriebsrates."

Doch, das Gremium fasst den Beschluss, dass der BA Einsicht nehmen soll.

H
Hlp66

16.04.2025 um 10:39 Uhr

Selbst bei so simplen Fragen, gibt es verschiedene Meinungen. Wozu besucht Ihr Seminare, wozu gibt es Gesetze, wenn Ihr diese eh nicht versteht?

M
Moreno

16.04.2025 um 10:40 Uhr

Es bedarf keinen Beschluss des Betriebsrates. Zitat Meph

Das sehe ich anders! Der Betriebsratsbeschluss ist für jedes Handeln des BR erforderlich!

Wie soll sonst das Verlangen des BR entstehen?

M
Moreno

16.04.2025 um 10:41 Uhr

Selbst bei so simplen Fragen, gibt es verschiedene Meinungen. Wozu besucht Ihr Seminare, wozu gibt es Gesetze, wenn Ihr diese eh nicht versteht? Zitat Troll KotzdichAN

Troll Dich doch weg Du Wurst!

OH
Olav HB

16.04.2025 um 11:01 Uhr

Der Schlüssel liegt m.E. bei der Formulierung "...auf Verlangen..." Hieraus folgt, dass der BR tatsächlich zum BA sagen muss "regel das bitte" oder genauer gesagt "beschaffe uns diese Information..." Und das wiederum bedeutet tatsächlich einen Beschluss.

Auf der andere Seite kann man durchaus auch argumentieren, dass die Legitimation des BA bereits in der Aufgabenbeschreibung liegt. Sie soll ja den BR zuarbeiten, also relativ selbstständig überlegen, welche Information der BR zur Beratung und Beschlussfassung benötigt bzw. benötigen könnte. Kommt dann z.B. die Einführung von ein neues System zur Vergütung von Akkordarbeit auf die Tagesordnung und bereitet der BA diese Sitzung vor, so bedarf es m.E. nicht zwingend ein Beschluss des BR zu Einsichtnahme, denn diese Information kann wichtig sein bei den beratungen und Beschlussbildung des BR.

Gleichzeitig könnte man argumentieren, dass der BA (bzw. der BR als Ganzes) ein triftigen Grund haben muss um Einsicht zu nehmen. Einfach nur, weil man mal wissen will wieviel der Willi bezahlt bekommt (und dann zu diskutieren ob er das verdient) ist nicht unbedingt ein Grund der ziehen wird. Zwar steht der Datenschutz hier m.E. hinter das Recht auf Einsichtnahme, aber ganz ohne Grund sehe ich da durchaus berechtigte Bedenken aufkommen.

Alles zusammengefasst: Schaut euch genau die Situation an, überlege ob der Einsichtnahme erforderlich ist, wenn ihr meint ja, dann ohne Beschluss, wenn vielleicht, dann mit Beschluss und wenn nein, dann erst einmal gar nicht.

C
celestro

16.04.2025 um 11:13 Uhr

"Kommt dann z.B. die Einführung von ein neues System zur Vergütung von Akkordarbeit auf die Tagesordnung und bereitet der BA diese Sitzung vor, so bedarf es m.E. nicht zwingend ein Beschluss des BR zu Einsichtnahme, denn diese Information kann wichtig sein bei den beratungen und Beschlussbildung des BR."

Wenn man schon mit "kann wichtig sein" argumentiert, läuft etwas falsch. Der BR möchte etwas tun, dann braucht es einen Beschluss. Fertig!

P
petermännchen

16.04.2025 um 12:30 Uhr

@moreno 16.04.2025 um 08:41 Uhr Meine Fresse: was steigst Du denn jedes Mal darauf ein??

M
Moreno

16.04.2025 um 13:46 Uhr

Ach Petermännchen manchmal brennt da mein südlicher Geduldfaden durch :-)

M
Meph1977

16.04.2025 um 14:04 Uhr

Ich bleibe dabei es ist kein Beschluss erforderlich. Dann halt nach §13 EntgTranspG Abs. 2

"(2) Der Betriebsausschuss nach § 27 des Betriebsverfassungsgesetzes oder ein nach § 28 Absatz 1 Satz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes beauftragter Ausschuss hat für die Erfüllung seiner Aufgaben nach Absatz 1 das Recht, die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter im Sinne des § 80 Absatz 2 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes einzusehen und auszuwerten. Er kann mehrere Auskunftsverlangen bündeln und gemeinsam behandeln."

Es macht natürlich trotzdem Sinn einen zu haben es sei denn man steht drauf unsinnige Diskussionen mit dem AG zu führen.

C
celestro

16.04.2025 um 14:46 Uhr

"Dann halt nach §13 EntgTranspG Abs. 2"

Wir können jetzt 27 weitere Gesetze heraussuchen, nach denen der BR (bzw. der BA) die Dinge einsehen kann. Da steht aber nirgends "das darf das Gremium ohne Beschluss". Denn das darf es mWn (BR-Schulung) nicht.

M
Meph1977

16.04.2025 um 15:31 Uhr

Wenn der Betriebausschuss das Recht hat diese Dinge einzusehen dann Brauch er keinen Beschluss des Betriebsrates der Betriebsausschuss kann das selbst beschliesen. Das ist die Frage um die es geht was hier offenbar noch keiner kapiert hat. Wenn der Betriebsausschuss für so nen Quatsch auch noch das ganze BR Gremium bemühen müsste dann kann man sich den auch sparen.

R
rtjum

16.04.2025 um 15:50 Uhr

Der Teil des §80 fängt an mit "Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen;"

und der BA führt die Einsicht durch.

Bedeutet der BR als Gremium muss das verlangen und das geht nur auf der Grundlage eines Beschlusses. Wenn ihr das in eurer GO evtl. anders geregelt habt ok, aber ohne das eben nicht.

C
celestro

16.04.2025 um 17:42 Uhr

"Wenn ihr das in eurer GO evtl. anders geregelt habt ok, aber ohne das eben nicht."

Da es die genannte gesetzliche Vorschrift gibt, würde ich bezweifeln das man in einer GO etwas anderes regeln kann.

C
Catweazle

16.04.2025 um 19:40 Uhr

Ich tendiere dazu, dass der BR einen Beschluss fassen muss. Für das Recht der Einsichtnahme benötigt er einen Grund. Dann muss erstmal festgestellt werden ob die Mehrheit im BR das überhaupt will. Was würde es für einen Sinn machen wenn der BA die Lohnlisten einsieht und der BR keinen Bedarf dafür hat.

W
Wurst

16.04.2025 um 20:49 Uhr

Echt zum Scheißen zu blöd, wozu fahrt Ihr auf Seminare, wenn Ihr es eh nicht blickt?! Aus Scheiße wird nunmal kein Gold ...

C
Catweazle

16.04.2025 um 20:52 Uhr

DFTT !!!!!!

LA
Lutius Albutius

16.04.2025 um 22:31 Uhr

Zitat Wurst : Ihr seid doch komplett hohl, mehr kann man dazu nicht sagen. Zu dumm Gesetze zu kapieren ...

Die Hauptursache für Stress, ist der tägliche Kontakt mit Idioten Albert Einstein

P
ParagraphXY

17.04.2025 um 11:12 Uhr

Moin zusammen, ich habe gelernt, dass jedes Handeln des BR nach außen einen Beschluss erfordert.

Das begründet sich bereits in §34 BetrVG: "[...] Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. [...]"

Da die Einsicht in die Gehaltslisten ein sehr sensibles Thema ist, über das im Gremium verhandelt werden muss, ist selbstverständlich und ohne Umwege ein Mehrheitsbeschluss des Gremiums erforderlich.

G
ganther

17.04.2025 um 13:03 Uhr

noch mal: es ist sehr einfach, denn der BR handelt im Rahmen von Beschlüssen

Wenn ich ein Verlangen äußere oder ein Recht wahrnehme, dann muss es dazu eine Willensbildung im Gremium geben.... Punkt

A
AnonymousBR

17.04.2025 um 16:43 Uhr

Zitat: "Die Einsichtnahme in die Gehaltslisten ist erforderlich, damit der Betriebsrat die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats gehört u.a. die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. § 75 Abs. 1 BetrVG). Schon aus diesem Grund benötigt der Betriebsrat Informationen über die gezahlten Bruttolöhne- und Gehälter."

Einige Benutzer des Forums sind ja der Meinung, dass ein Beschluss notwendig ist. Frage dazu: Ist es also möglich, dass eine Mehrheit des Betriebsrats die Aufgabe des BR bzgl. Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verhindern könnte? Ernsthaft?

P
ParagraphXY

17.04.2025 um 17:00 Uhr

Puh, das ist eine ganz schön gewagte These...

Aber wenn du so willst: Ja klar ist das möglich! Es gibt genügend Betriebsräte, die in der Vergangenheit schlimmere Dinge gemacht haben, als das.

Ist die Mehrheit eines Gremiums in einer Abstimmung zu einem Sachverhalt dagegen, wird dieser Sachverhalt - in dieser Sitzung (wichtig!) nicht beschlossen (indem die Mehrheit dagegen stimmt).

Was daraus folgt, steht auf einem anderen Blatt.

C
celestro

17.04.2025 um 18:13 Uhr

"Ernsthaft?"

Ist die Frage ernst gemeint? Selbstverständlich!

Bei jeder Einstellung braucht es einen Beschluss ... wenn da ein 35 jähriger Mann eingestellt werden soll und der ist wegen Volksverhetzung schon mehrfach vorbestraft und eine Mehrheit des Gremiums winkt die Einstellung dann trotzdem durch, dann ist das (leider) so.

Oder gibt hier im Forum genug Beispiele von BRM, die eine Grundlagenschulung besuchen wollten und das Gremium gab beim Beschluss keine Mehrheit. BRM müssen die Grundlagenschulungen absolvieren. Aber wenn das Gremium so AG nah ist, das es der Schulung nicht zustimmt, kann das BRM da zwar persönlich vor Gericht ziehen. Aber in der Zwischenzeit steht es erst einmal dumm da.

C
Catweazle

17.04.2025 um 19:27 Uhr

Ein BR kann durch Beschlüsse alles verhindern. Es ändert daran auch nichts wenn er dadurch seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

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