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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einblick in Lohn- und Gehaltslisten - nein weil die Belegschaft dagegen ist?

N
Nicole
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir haben auf unser letzten Betriebsratssitzung die GL schriftlich gebeten uns Einblick in die Lohn und Gehaltslisten zu gewähren. Die GL gestatte es uns nicht, da 92% der MA im Betrieb dagen waren, das der BR Einblick in die Gehaltslisten bekommt. Muß ein MA vorher um Erlaubnis gefragt werden? Oder hat der BR auch ohne Einverständnis der MA das Recht Einbkick in die Listen zu haben? LG Nicole

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Community-Antworten (13)

W
Waschbär

05.12.2007 um 16:16 Uhr

Nicole,

welcher waschbär kann bei einem so zucker Namen wieder stehen:

Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG kann dafür sogar Einsicht in die Gehaltslisten Ihrer Mitarbeiter genommen werden.

dein AG hat, soory falsch gehandelt, er hat die belegschaft gefragt . ob die belegschaft möchte das der BR seine Rechte nicht wahr nimmt ? GEHT gar nicht Ihr habt das recht und die verpflichtung .... haben euch nur 8% gewählt ? egal das reicht und nun ab zur gl und einsicht verlangen , denk daran ihr dürft keine kopie ziehen abschreiben schon .-) []

K
Kölner

05.12.2007 um 16:33 Uhr

@Nicole ...man könnte dem AG auch eine Behinderung der BR-Arbeit vorwerfen - vor allem dann, wenn er weiterhin die Belegschaft (über-)informiert.

M
mlowrey

05.12.2007 um 18:28 Uhr

Sicher hat der AG da scheinbar unüberlegt gehandelt. Aber was ist, wenn ein AN z. B. aus eigenen Stücken erklärt, daß er die Einsichtnahme nicht gestattet?

K
Kölner

05.12.2007 um 18:36 Uhr

@mlowrey Das interessiert nicht, was der AN erklärt!

M
mlowrey

05.12.2007 um 18:46 Uhr

@Kölner Der AN kann sich nicht wehren, wenn der BR Kenntnis über sein Gehalt erlangen will? Interessant und aus meiner Sicht nicht richtig

K
Kölner

05.12.2007 um 19:00 Uhr

@mlowrey Sollte man dem AG auch verbieten das Gehalt des AN zu kennen? Also! Demnach gilt: Der BR ist Beteiligter und nicht Dritter im Sinne z.B. des BDSG ausserdem hat der Gesetzgeber in § 80 BetrVG ein solches Recht eingeräumt.

I
Immie

05.12.2007 um 19:03 Uhr

@mlowrey Klar , immer wenn der BR was will , lassen wir die Kollegen abstimmen, und hebeln das BetrVG aus.

H
hexelein

05.12.2007 um 19:10 Uhr

@Nicole,das ist Behinderung des BR! Und wenn GF eine Umfrage mit Ergebnis 92% dagegen macht, ist das evt. Störung des Betriebsfriedens. In Richtung GF: darauf bestehen, in Richtung MA würde ich empfehlen INFO, Aushang oä oder in Betriebsversammlung aufklären.

L
Lotte

05.12.2007 um 19:31 Uhr

Hexelein, sollte der BR dann die Vollstreckung des § 104 BetrVG gegen den GF verlangen? ;-)

Sorry, aber die Störung des Betriebsfriedens durch den AG wird im BetrVG leider nicht geahndet. Wohl ist aber der Nichtbeachtung der MBR beizukommen und eventuell kann man auch mal auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit hinweisen, was aber häufig eher weniger Erfolg haben dürfte.

N
Nicole

06.12.2007 um 11:26 Uhr

Einen wunderschönen Guten Morgen,

vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen....

M
mlowrey

06.12.2007 um 16:07 Uhr

@Kölner @Immi Ich könnte mich zwar nahezu darüber amüsieren, wie Ihr reagiert, aber dennoch will ich meine Frage etwas ausweiten. Angenommen, jemand hat nicht das erforderliche Vertrauen in seinen BR (und hat ihn auch nicht gewählt), bzw. sitzt mit einem BR Mitglied im selben Büro und weiß, wie geschwätzig der BR im Allgemeinen ist, dann muß der MA doch die Möglichkeit haben, dem BR Einsicht in sein Gehalt zu verweigern!?

Mit Abstimmung, wenn der BR was will hat das nicht zu tun, sondern mit Vertrauen!!! Wo bleibt denn da bitte das Recht des Einzelnen!?

K
Kölner

06.12.2007 um 16:18 Uhr

@mlowrey Jetzt amüsiere ich mich köstlichst! Das Recht des einzelnen wird ja gar nicht gebeugt. Wenn sich der BR oder das einzelne BRM hinsichtlich der Weitergabe vertraulicher Daten etwas zu Schulden kommen lässt, wird man andere Wege und Mittel finden.

Das was Du forderst/meinst geht nicht! Definitiv kann er das Einsichtsrecht in die Bruttolohn-/Gehaltslisten nicht verhindern.

I
Immie

06.12.2007 um 18:51 Uhr

@mlowrey Hat doch was. Hättest du dich direkt genauer geäussert, wäre dir doch glatt etwas "Freude" entgangen;-)

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