Kurzarbeit...
Guten Tag !
Folgende Frage : In der Firma wurde Kurzarbeit eingeführt. Arbeit von Mo.-Do., also 32 Std. statt 40. Wenn z.B. eine Woche Urlaub geplant ist sind da 4 Tage abzuziehen, oder 5 ? Freitag wäre in dem Fall ja sowieso frei ! (KA) VG Gerti
Community-Antworten (1)
15.04.2025 um 12:55 Uhr
Kommt drauf an wie Du den Urlaub eingereicht hast! Mo - Do dann 4 Tage Mo - FR dann 5 Tage und Du bekommst für den Freitag Lohn statt Kurzarbeitergeld
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
BV Kurzarbeit
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit erarbeiten wir bei uns im Betrieb eine BV zum Thema Kurzarbeit. Diese soll für den Fall der Fälle erstellt werden, wir sind nicht von Kurzarbeit betroffe
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif