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Dauerhaft 6 Tage Woche im öffentlichen Dienst

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Mike524
Apr 2025 bearbeitet

Hallo, ich arbeite als Tarifangestellter im öffentlichen Dienst in einer Haftanstalt. Viele Kollegen sind mit dem Dienstplan dauerhaft zwei Frühschichten zwei Spätschichten und 2 Nachtschichten unzufrieden. Nach den 2 Nachtschichten, die um 07.00 Uhr enden wird der zweite Tag der Nachtschicht bereits als freier Tag berechnet, dann folgt noch ein weiterer Tag als freier Tag. Daraus ergibt sich eine Arbeitszeit von 48 Stunden pro Schichtblock. Ist das überhaupt zulässig dauerhaft und geplant 48 Stunden im TV-L mit diesem 6 Tage System zu arbeiten?

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Community-Antworten (7)

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Lutius Albutius

05.04.2025 um 00:21 Uhr

Existiert ein Betriebsrat ? Wenn ja, dann hat dieser Gemäß §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.

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Mike524

05.04.2025 um 05:04 Uhr

Es existiert ein Betriebsrat, der wurde mit ins Boot geholt, leider gab es keine Unterstützung.

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Lutius Albutius

06.04.2025 um 16:19 Uhr

Zitat Mike524 : Nach den 2 Nachtschichten, die um 07.00 Uhr enden wird der zweite Tag der Nachtschicht bereits als freier Tag berechnet, dann folgt noch ein weiterer Tag als freier Tag.

Heißt das, dass die 2. Nachtschicht nicht vergütet wird, oder wie ist das zu verstehen ?

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Mike524

06.04.2025 um 16:29 Uhr

Hallo, die zweite Nachtschicht wird vergütet, allerdings endet der Dienst um 07:00 Uhr Morgens.....und dieser Tag wird als Dienstfrei berechnet obwohl bereits 7 Stunden gearbeitet wurden. Das zweite Problem sind diese dauerhaften 6 Tage Dienst, daher meine Frage, ob das im öffentlichen Dienst (TV-L) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38.5 Std. überhaupt zulässig ist.

LA
Lutius Albutius

06.04.2025 um 21:37 Uhr

  1. Um welchen TV des öffentlichen Dienstes handelt es sich ?
  2. Was genau ist im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit und Wechselschicht vereinbart ?
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Mike524

06.04.2025 um 23:00 Uhr

Hallo, über spezielle Arbeitszeiten wurde im Arbeitsvertrag nicht vereinbart. Das es sich um eine Tätigkeit in Wechselschicht handelt ist im AV niedergeschrieben. Der zuständige Tarifvertrag ist der TV-L, dadurch ergibt sich eine wöchentliche Arbeitszeit von 38.5 Stunden für Angestellte. Wie zuvor beschrieben, werden laut Dienstplan 6 Tage hintereinander mit jeweils 8 Stunden inklusive Pause vom Arbeitgeber gefordert. Ich bin mir bis heute nicht sicher ob das zulässig ist.

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XYZ68

07.04.2025 um 09:42 Uhr

Das Schichtsystem an sich mit 2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht 2 Frei gibt es regulär und es rolliert über 8 Wochen. in diesen 8 Wochen werden 2 Schichten mehr gefahren, als in einer regulären 5 Tage Woche. Da du nicht schreibst, ob ihr zusätzliche Ausgleichstage bekommt und wieviel Stunden die reguläre Schicht ist kann ich hier nicht mehr sagen. Bei der Berechnung gehe ich davon aus, dass alle Schichten gleich lang sind, ob in der "Normalschicht" oder aber im 24/7 Rhythmus.

Das Schichtsystem wird übrigens von Arbeitsmedizinern empfohlen. Mir gefällt es auch nicht, aber ich bin ja auch kein Arbeitsmediziner.

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