Übernahmepflicht der JAV-Mitglieder?! Öffentlicher Dienst

Als Mitglieder der JAV im Öffentlichen Dienst, sind wir für alle Gerichte im neuen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Die Ausbildung wird am 22.08.2007 durch Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung beendet.

Wir haben zwar das Jahr 2007, aber niemand hat bis jetzt seine Rechte gelten gemacht und wir sind seit bestimmt 10 Jahren die erste JAV für die Gerichte. Irgendwie scheint niemand zuständig zu sein, keiner weiß etwas genaues. Wir sind zu zweit und haben schon einiges erreicht, aber nach 2 stündigem lesen auf dieser Seite, ist es lachhaft was wir bis jetzt gemacht haben. Übrigens wußte ich nicht, und wie schon gesagt auch kein anderer aus dem tollen Land, dass es Schulungen für JAV-Mitglieder gibt!

Ich hab da trotzdem mal einige Fragen:

Fragen:
1. Zählt der § 78 a II Betr.VG auch für den öffentlichen Dienst? Ich mein, wir sind ja sogesehen
kein Betrieb, oder?! Eher Behörde..

2. Es gibt das Oberlandesgericht (über das wir unseren Ausbildungsvertrag bekommen haben) und es gibt die kleinen lustigen Amtsgericht (wo wir ausgebildet werden). >>die form- und fristgerechte Geltenmachung der Übernahme ist an die auszubildende Dienststelle zu richten