Erstellt am 05.06.2007 um 12:59 Uhr von Anni
welche ist das für mich? Das kleine lustige Amtsgericht ist zwar meine "auszubildende" Stelle, aber Anträge betreffend meiner Ausbildung sende ich an meine "Dienststelle", und das ist nichts von dem vorgenanntem, sondern das Landgericht Musterstadt.
3. Das Oberlandesgericht hat uns alle (25 Azubis) kurz nach der schriftlichen Prüfung im April mitgeteilt, dass niemand übernommen wird. Es wurde aber nicht explizit auf die Stellung in der JAV eingegangen. Ist das wichtig, haben wir da schon verloren? Oder hätte die "auszubildende Dienststelle" den JAV-Mitgliedern mitteilen müssen, dass wir nicht übernommen werden?
4. Sollte man den Antrag trotzdem noch stellen, obwohl wir schon eine Mitteilung bekommen haben, dass wir nicht übernommen werden?
Ich danke schon mal im Voraus für die Antworten
Viele Liebe Grüße,
Erstellt am 05.06.2007 um 13:37 Uhr von pit47
Hallo Anni
lese bitte den § 22 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Der § 78a BetrVG gilt leider für euch nicht.
Erstellt am 05.06.2007 um 13:44 Uhr von Anni
trotzdem vielen Dank dafür
Erstellt am 05.06.2007 um 15:23 Uhr von Anni
@ pit47
Hab mir das noch mal durchgelesen, § 22 PersVG sagt nichts über die Zuständigkeit des BetrVG aus..
Aber eine andere Frage ist aufgekommen. Die Mitgliedschaft der JAV erlöscht zwar mit Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, wir haben aber doch trotzdem Anspruch auf Übernahme oder nicht. Ich versteh dieses scheinbar massiven Unterschied zu "JAV des öffentlichen Dienstes" und der "JAV in der Freien Marktwirtschaft nicht".
Erstellt am 05.06.2007 um 15:29 Uhr von pit47
@ Anni,
für den "Öffentlichen Dienst" gilt das PersVG und nicht das BetrVG.
Der § 22 schreibt nur, dass die Mitgliedschaft in der JAV weiterbesteht, wenn man nach dem Ausbildungsende wieder eingestellt wird. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht nicht.
Erstellt am 05.06.2007 um 19:21 Uhr von betriebliche trübung
hallo pit47,
ist das eine neue entwicklung, bzw. hat sich in den letzten 10 jahren irgendwas geändert? ich war jav im öffentlichen dienst und habe den antrag auf übernahme gestellt. mich dabei auch auf das betrvg berufen, selbstverständlich mit der gew, dem personalrat und einem rechtsanwalt im rücken.
Erstellt am 06.06.2007 um 07:49 Uhr von pit47
@ alle,
das PersVG ist Ländergesetz und kann in den Bundesländern verschieden sein. Im bayrischen PersVG wird wie im § 78a BetrVG verfahren.
Erstellt am 06.06.2007 um 07:51 Uhr von Anni
@ betriebliche Trübung
mein Problem ist ja, dass wir eigendlichen schon eine Mitteilung bekommen haben, dass niemand übernommen wird(vom Oberlandesgericht). Aber halt nicht von der "auszubildenden Dienststelle" (Amtsgericht), an die wir später unseren Antrag auf Übernahme richten werden. Was meinst du, haben wir noch einge Chance?
Erstellt am 06.06.2007 um 08:16 Uhr von betriebliche trübung
hallo anni,
ich kann das nicht beurteilen, weil ich das personalvertretungsgesetz von meck-pom nicht kenne. nach dem betrvg hat eine jav das recht, drei monate vor beendigung des ausbildungsverhältnisses die unbefristete übernahme zu verlangen, siehe auch http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__78a.html
warum das betrvg, obwohl es ein bundesrecht ist, hier nicht gelten soll, erschließt sich mir aus der begründung von pit47 nicht wirklich.
vorschlag: such dafür, wenn sich hier niemand mehr findet, der diese frage genau beantworten kann, einen rechtsanwalt mit fachrichtung arbeitsrecht auf. die erste beratung ist auch nicht so teuer und ein möglicher unbefrister arbeitsvertrag ist das meiner meinung nach wert.
falls du gewerkschaftsmitglied bist, wende dich an diese! hier ein netter link zur jav von ver.di http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__78a.html
und ganz zuletzt, wenn alle stricke reißen, fodere einfach die unbefristete übernahme gem. dem § 78 abs. 2 betrvg die übernahme, dann muss dein arbeitgeber begründen, warum er das nicht tut. achtung, fristen!
wäre nett, wenn du erzählst, wie es ausgegangen ist.
Erstellt am 06.06.2007 um 08:39 Uhr von pit47
@ betriebliche Trübung,
in der Kommentierung von Däubler des § 1 BetrVG Rn 9 steht folgendes.
"Ist der Rechtsträger dagegen dem inländischen öffentlichen Recht zuzuordnen, findet grundsatzlich das Personalvertretungsrecht des Bundes bzw. der Länder Anwendung,......"
Erstellt am 06.06.2007 um 10:13 Uhr von spider
@betriebliche Trübung,
....hmm... was meinst du, ob es bei den Dienststellen in Mecklenburg-Vorpommern wohl einen Personalrat oder einen Betriebsrat gibt...
Kurz gesagt pit47 hat recht!
Erstellt am 06.06.2007 um 10:57 Uhr von Anni
tja, also PersVG nicht BetrVG.
und somit hab ich dann verloren...?!
bin leider in keiner Gewerkschaft. Werde dann mal einen RA aufsuchen. RA-Beratung brauch ich nicht bezahlen, gibt Beratungsscheine (Beratungshilfe), Prozesskostenhilfe, .... toller Staat... Wie witzig: ich arbeite beim Gericht und bin so dreißt, dass ich auch noch klage. Ha ist die welt schööön.
@ betriebliche Trübung
Ich halte euch auf dem Laufenden. Wir sind ja jetzt die Vorreiter, mal schauen was für ein Ende die ganze Geschichte nehmen wird.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!
Erstellt am 06.06.2007 um 19:02 Uhr von betriebliche trübung
ok, analoge anwendung betrvg nicht drin, aber auf die gefahr, dass ich verbale haue bekomme:
warum soll hier der § 9 abs. 2 BPersVG nicht gelten?
2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen dem Auszubildenden und dem Arbeitgeber im Anschluß an das erfolgreiche Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Erstellt am 06.06.2007 um 19:11 Uhr von Kölner
@betriebliche Trübung
...weil das PersVGMV gilt und besonders der darin enthaltene § 87.
Erstellt am 06.06.2007 um 19:57 Uhr von betriebliche trübung
@ kölner: der § 87 erläuert doch nicht die rechtsstellung der gerichte als ag...? wenn ich den § 87 richtig verstehe, geht es lediglich darum, dass hier bei streitigkeiten nicht die arbeitsgerichte zum zuge kommen, sondern die verwaltungsgerichte.
Erstellt am 06.06.2007 um 20:03 Uhr von JoK
Hallo Anni,
Du schriebst:
> tja, also PersVG nicht BetrVG.
Das ist nunmal so, wenn auch einige VG bei der Auslegung der PersVG sich an der Rechtsprechung zum BetrVG anlehnen, sofern inhaltsgleiche Regelungen getroffen wurden.
> und somit hab ich dann verloren...?!
Es gibt doch immer noch einen Personalrat. Habt Ihr dort schon einmal vor gesprochen?
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 06.06.2007 um 20:09 Uhr von Kölner
@betriebliche Trübung
"Das Oberlandesgericht hat uns alle (25 Azubis) kurz nach der schriftlichen Prüfung im April mitgeteilt, dass niemand übernommen wird."
Wäre dann vor einem Verwaltungsgericht für diese Kollegen eine Chance? Eher nicht!
Erstellt am 06.06.2007 um 20:19 Uhr von betriebliche trübung
mag sein, mag nicht sein. versuch macht kluch :-)
Erstellt am 07.06.2007 um 07:53 Uhr von Anni
@ Kölner
die anderen 23 Azubis sind mir ja "egal". Es geht im wesentlichen nur um uns zwei, die in der JAV sind. Was die anderen machen ist ja klar, die melden sich beim Arbeitsamt. Aber die JAV-Mitglieder haben doch nen Anspruch...
Das Oberlandesgericht steht ja über allen anderen Gerichten (Land- Amtsgerichten). Also stellt sich folgende Frage:
Obwohl uns das Oberlandesgericht schon mitgeteilt hat, dass niemand übernommen wird, haben wir doch eine Chance? Weil die "auszubildende Dienststelle" (hier Amtsgericht) hätte und die "Nicht-Übernahme" mitteilen müssen oder nicht? Oder ist es so, dass das Oberlandesgericht für das Amtsgericht "mitspricht"??
Erstellt am 07.06.2007 um 13:40 Uhr von unwissenderBR
Hallo Anni,
ich glaube du solltest dich doch einmal zu einem Rechtsanwalt bewegen und beraten lassen. M. E. reicht es aus, wenn derjenige, der mit dir einen Ausbildungsvertrag geschlossen hat (Oberlandesgericht) dir mitteilt, dass du nicht übernommen wirst, egal wo deine "praktische" Ausbildung stattfindet.
Erstellt am 07.06.2007 um 13:46 Uhr von betriebliche trübung
tja, ob eine jav, der die
aufgaben des amtes jav (offensichtlich ist die recherche nur bei eigenen rechten interessant)
und der erst recht die anderen azubis "egal" sind,
eine unbefristete stelle erstreiten kann, ist M I R egal.
Erstellt am 08.06.2007 um 08:22 Uhr von unwissenderBR
@betrieblich trübung
auf der Spur war ich auch schon, habe ich mir aber nicht getraut zu schreiben
Erstellt am 08.06.2007 um 08:25 Uhr von Anni
@ betriebliche trübung
nein so war das nicht gemeint. die anderen sind uns nicht egal. wir haben schon sehr viel erreicht in unseren amt und die anderen azubis sind uns auch dankbar.
mit dem "egal", dass war auf die Antwort von Kölner bezogen.
"Das Oberlandesgericht hat uns alle (25 Azubis) kurz nach der schriftlichen Prüfung im April mitgeteilt, dass niemand übernommen wird."
Wäre dann vor einem Verwaltungsgericht für diese Kollegen eine Chance? Eher nicht!"
In diesem forum gehts um die JAV und ihre Chancen, ich wollte mich nicht unterhalten darüber was die anderen für Chancen haben, denn das weiß ich schon.
ich bin jetzt fast 2 Jahre im Amt und jetzt soll es einmal um uns gehen.
Außerdem stand das egal in Anführungszeichen...
Ich entschuldige mich für den fehlerhaften Ausdruck!
Erstellt am 08.06.2007 um 09:18 Uhr von Anni
Ich / wir haben uns seit knapp 2 Jahren um die Azubis gekümmert, haben alles mögliche nachgefragt, uns Ärger eingehandelt, viel Geld für Reisen und Telefonate bezahlt, hatten Nachteile durch Fehlzeiten und und und... Wir habe vieles erreicht, warauf ich/wir sehr stolz sind.
Jetzt wo es um uns geht, brauch ich mal hilfe, weil ich schlecht beim Arbeitgeber nachfragen kann, da ich schlafende Hunde wecken würde.
Ihr hab mir schon weiter geholfen, ich danke euch sehr dafür.
Aber bitte fasst es nicht so auf, dass die anderen mir egal sind.
Erstellt am 08.06.2007 um 19:41 Uhr von betriebliche trübung
danke für die auskunft, anni. ich nehme dann meinen letzten post sehr gerne zurück und möchte dir nochmals ans herz legen, einen RA aufzusuchen.