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Dienstreise in der Kurzarbeit?

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Ex-Hary69
Apr 2025 bearbeitet

Unser Betrieb macht Kurzarbeit., da die Aufträge fehlen. Nun bleibe ich auch einige Tage zu Hause.

Ein Kunde aus China hat nun Unterstützung angefordert. Das bedeute eine lange Dienstreise, bei der Reise-Überstunden anfallen.

Muss ich diese Reise-Überstunden im selben Monat wieder abbauen, oder kann ich die auch auszahlen lassen?

Es fallen keine Arbeits-Überstunden an. Nur durch die lange Reise (etwa 20 Stunden auf 2 Tage).

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Community-Antworten (1)

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RudiRadeberger

02.04.2025 um 17:43 Uhr

"Einstufung der reinen Fahrtzeiten Wichtig ist zunächst, ob die reine Fahrzeit einer Dienstreise als Arbeitszeit zu werten ist oder nicht. Die Rechtsprechung entscheidet dies nach der so genannten Beanspruchungstheorie. Danach gilt die Reisezeit dann als Arbeitszeit, wenn der Mitarbeiter unterwegs in einem Maße beansprucht ist, das eine Einordnung als Arbeitszeit rechtfertigt. Entscheidend hierfür ist zum einen die Anweisung des Chefs, wie er die Zeit zu nutzen hat. Zum anderen aber auch die Wahl des Verkehrsmittels.

Reise in Flugzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln Ist der Arbeitnehmer in einem Transportmittel unterwegs, das er nicht selbst steuert, so ist maßgeblich, ob er die Fahrtzeit nach Belieben nutzen darf. Muss er unterwegs auf Weisung des Chefs für die Firma tätig sein, zum Beispiel Unterlagen durchsehen, telefonieren usw., so gilt die Fahrt als Arbeitszeit. Ist ihm freigestellt, wie er die Zeit verbringt, darf er sich zum Beispiel entspannen, Musik hören usw., so liegt Ruhezeit vor. Das gilt selbst dann, wenn er sich freiwillig mit dienstlichen Aufgaben beschäftigt, zum Beispiel Mails checkt, Termine vorbereitet etc."

Musst du im Flugzeug arbeiten?

Falls ja, schau mal hier rein: https://www.rexx-systems.com/hr-glossar/uberstunden-kurzarbeit/

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