Samstagsarbeit ohne Genehmigung des BR
Guten Morgen zusammen, wir haben eben das Thema, dass wir als BR die Samstagsarbeit abgelehnt haben, da nach Prüfung der Notwendigkeit diese schlicht nicht vorlag.
Nun wurden wir darüber informiert, dass an dem besagten Samstag, entgegen unserer Ablehnung, trotzdem gearbeitet wurde.
Hatte schon mal jemand die Situation und kann mir jemand sagen, ob der AG hier mit einer Strafe rechnen muss bzw. von welchen Umständen die Höhe dieser abhängt?
Community-Antworten (6)
31.03.2025 um 11:46 Uhr
Hat der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Maßnahme nach § 99 Abs. 1 BetrVG binnen Wochenfrist schriftlich verweigert, so kann der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats beantragen. Er darf die Maßnahme nicht durchführen.
Ausnahme: § 100 BetrVG, vorläufige personelle Einzelmaßnahme.
Dieser Ausnahmetatbestand kommt nur zur Anwendung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Maßnahme keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Ich würde den GF darauf hinweisen dass ihr beim nächsten Verstoß eine RA nehmt und das beim AG klären lasst!
31.03.2025 um 11:56 Uhr
jutti du bist bei Mehrarbeit nicht im 99 BetrVG sondern im 87 BetrVG.
Ihr habt abgelehnt und es wurde trotzdem gearbeitet. Ihr habt offensichtlich ja auch abgewogen, also nicht grundlos abgelehnt. Ab zum RA gehen und Kante zeigen!
31.03.2025 um 12:34 Uhr
stimmt ganther, ich lag falsch, Asche über mein Haupt
31.03.2025 um 16:06 Uhr
wobei beim 87er kein Grund genannt und keine Frist eingehalten werden müsste. rein juristisch!
31.03.2025 um 21:01 Uhr
Im rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es aber immer besser einen Grund zu nennen.
01.04.2025 um 15:48 Uhr
deswegen schrieb ich ja "rein juristisch!"
das ist immer klar, sowas mit Gründen zu arbeiten!
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