Mal ein paar Fragen die für uns noch offen im Raum stehen wegen den Thema Samstagsarbeit. Wir haben eine festgesetzte Arbeitswoche von Montag bis Freitag. Haben aber auch eine BV für die Samstagsarbeit. Da wir uns auch in einer Ausarbeitung zu einer neuen BV Arbeitszeit befinden.
1) An wie vielen Samstagen im Jahr darf geaberteit werden?
- Bei 2 Samstagen pro Monat, wären es 24 Samstage im Jahr. (Bei uns werden die Samstage in der Regel ausgezahlt. Ist auch die Form die der Arbeitgeber bevorzugt. Die MA auch, wegen dem Geld was es dann gibt.) "Gedankenspiel": 24 Samstage im Jahr entsprechen auch den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Welchen Sinn macht es Urlaubstage durch zusätzliche Mehrarbeit, was die Samstagsarbeit ist, auszugleichen? Außer das der Arbeitgeber Personalkosten spart, frei den Motto ein Mitarbeiter mehr und die Arbeit wird unter der Woche fertig, wäre doch besser für das Unternehmen und für die Mitarbeiter. Denn regelmäßige 6 Tage Wochen sind auf Dauer nicht gesund.
2) Der Arbeitgeber möchte in der neuen BV Arbeitszeit drin stehen haben, dass die Arbeitstage von Montag bis Samstag festgelegt sind, wobei der Mitarbeiter nur an 5 Tagen zu arbeiten hätte. Weil dann wäre es eine 5 Tage Woche und der Arbeitgeber bräuchte keine Wochenendzulagen zu zahlen. Hintergrund wäre dann auch eine gleichmäßige personelle Besetzung für die täglichen Betrieblichen Abläufe. Welches bedeutet, dass es für die Mitarbeiter kein 2 Tage Wochenende am Stück geben würde. Der Samstags Ausgleichtag wäre dann in den Zeitraum von Montag bis Freitag zu nehmen. Den der Samstag steht dann als der wichtigste Arbeitstag für den Arbeitgeber fest. Geht das einfach so? Wir sind als BR Gremium voll dagegen, auch im Sinne der Mitarbeiter und deren Gesundheit und deren Freizeitplanung.