Samstagsarbeit (mal wieder)
Hallo zusammen,
und mal wieder eine Frage zur Samstagsarbeit.
Wir als BR haben der Samstagsarbeit zugestimmt, da es sich ja um Mehrarbeit handelt (regelmäßige Arbeit ist bei uns Mo-Fr).
Jetzt wurde ich gerade darauf angesprochen, dass lediglich der AG beim BR beantragen musste, dass dieser der Samstagsarbeit zustimmt. Allerdings darf der AG dennnoch nicht die AN zur Samstagsarbeit verpflichten, sondern es ist nach wie vor freiwillig.
Das ist doch Humbug, oder?
Community-Antworten (6)
09.08.2016 um 16:23 Uhr
Wie ist die arbeitsvertragliche Regelung? Gibt es eine BV?
09.08.2016 um 16:34 Uhr
Arbeitsvertrag sagt 40 Stunden. Keinen Hinweis auf Mo-Fr.
Eine BV oder dergleichen gibt es nicht.
09.08.2016 um 16:39 Uhr
Arbeitsvertrag sagt 40 Stunden. Genau so? Oder ist von einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit die Rede? Ist in den Arbeitsverträgen festgehalten, dass der AN bei betrieblichem Bedarf zu Mehrarbeit verpflichtet ist?
09.08.2016 um 16:56 Uhr
Arbeitsvertrag sagt ...
Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils gültigen tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen. Derzeit beträgt sie 40 Std. pro Woche (in Vollzeit) ohne Berücksichtigung von Pausen.
Mehr steht im Arbeitsvertrag nicht.
Tarifvertrag sagt auch nix weiter aus.
09.08.2016 um 19:11 Uhr
Bestimmt steht irgendwo im Vertrag, dass die AN bereit sind Mehrarbeit zu leisten. Und dann ist nichts mit freiwillig. Es sei denn , ihr hättet eure Zustimmung von der Freiwilligkeit abhängig gemacht.
09.08.2016 um 20:11 Uhr
Nicht immer geben nur AV und TV die Lösungen. Zumal beides immer eine Konkretisierung zu bereits vorhandenem ist. Zur Antwortfindung schlage ich folgendes vor:
http://www.aeternitas.de/inhalt/downloads/sonderurlaub.pdf
Zumal @gironimos letzte Frage noch nicht beantwortet war.
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