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Samstagsarbeit (mal wieder)

L
Lowrider
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

und mal wieder eine Frage zur Samstagsarbeit.

Wir als BR haben der Samstagsarbeit zugestimmt, da es sich ja um Mehrarbeit handelt (regelmäßige Arbeit ist bei uns Mo-Fr).

Jetzt wurde ich gerade darauf angesprochen, dass lediglich der AG beim BR beantragen musste, dass dieser der Samstagsarbeit zustimmt. Allerdings darf der AG dennnoch nicht die AN zur Samstagsarbeit verpflichten, sondern es ist nach wie vor freiwillig.

Das ist doch Humbug, oder?

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Community-Antworten (6)

P
Pickel

09.08.2016 um 16:23 Uhr

Wie ist die arbeitsvertragliche Regelung? Gibt es eine BV?

L
Lowrider

09.08.2016 um 16:34 Uhr

Arbeitsvertrag sagt 40 Stunden. Keinen Hinweis auf Mo-Fr.

Eine BV oder dergleichen gibt es nicht.

N
nicoline

09.08.2016 um 16:39 Uhr

Arbeitsvertrag sagt 40 Stunden. Genau so? Oder ist von einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit die Rede? Ist in den Arbeitsverträgen festgehalten, dass der AN bei betrieblichem Bedarf zu Mehrarbeit verpflichtet ist?

L
Lowrider

09.08.2016 um 16:56 Uhr

Arbeitsvertrag sagt ...

Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils gültigen tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen. Derzeit beträgt sie 40 Std. pro Woche (in Vollzeit) ohne Berücksichtigung von Pausen.

Mehr steht im Arbeitsvertrag nicht.

Tarifvertrag sagt auch nix weiter aus.

G
gironimo

09.08.2016 um 19:11 Uhr

Bestimmt steht irgendwo im Vertrag, dass die AN bereit sind Mehrarbeit zu leisten. Und dann ist nichts mit freiwillig. Es sei denn , ihr hättet eure Zustimmung von der Freiwilligkeit abhängig gemacht.

D
DummerHund

09.08.2016 um 20:11 Uhr

Nicht immer geben nur AV und TV die Lösungen. Zumal beides immer eine Konkretisierung zu bereits vorhandenem ist. Zur Antwortfindung schlage ich folgendes vor:

http://www.aeternitas.de/inhalt/downloads/sonderurlaub.pdf

Zumal @gironimos letzte Frage noch nicht beantwortet war.

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