Hund täglich im Büro
Es gibt einen Bürohund. Unter welchen Umständen kann der Betriebsrat darauf Einfluss nehmen, dass der Hund nicht mehr ins Büro mitgebracht wird? Bevor es zum Gewohnheitsrecht wird? Es gibt Mitarbeiter die haben Angst vor dem Hund. Es gibt Mitarbeiter die es nur Dulden, aber eigentlich nicht wollen. Die ängstlichen Mitarbeiter können nicht ins Büro und sind dadurch ausgeschlossen. Betriebsklima ist mittlerweile auch schon ziemlich angespannt. Kann der Betriebsrat überhaupt in das Thema eingreifen?
Community-Antworten (8)
28.03.2025 um 12:30 Uhr
Grundvoraussetzung ist die Zustimmung des AG.
Liegt diese vor, ist der BR in der Mitbestimmung und kann eine BV Hund vereinbaren.
Ich habe selbst zwei (große) Hunde und würde sie niemals mit zur Arbeit nehmen.
28.03.2025 um 13:15 Uhr
Hier reden wir vom Ordnungsverhalten im Betrieb und die Mitbestimmung des BR ist gegeben. Im Büro haben Hunde nichts zu suchen wenn andere Mitarbeiter drunter leiden!
28.03.2025 um 17:20 Uhr
Die WAF hat dazu auch ein Podcast-Duo : WEG mit dem Bürohund: Rechtsrat für Hundehasser und HER mit dem Bürohund: Was Hundeliebhaber jetzt wissen müssen
Wähle weise. :D
31.03.2025 um 02:34 Uhr
@ RudiRadeberger "Ich habe selbst zwei (große) Hunde und würde sie niemals mit zur Arbeit nehmen." Ich würde meine Border Collie Dame (wenn ich nicht Rentner wäre) jederzeit mit zur Arbeit nehmen da sie u.a.schon im Alter von 7 Mon. die Aufnahmeprüfung zum Therapiebegleithund abgelegt hat.
"Grundvoraussetzung ist die Zustimmung des AG." Dazu: "Zwar kann sich der Arbeitgeber für sein Weisungsrecht auf § 106 der Gewerbeordnung berufen. Nach § 106 GewO kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen näher Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb bestimmen, soweit sie nicht gegen den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften verstoßen. Eine Weisung, die gegen eine zwingende betriebsverfassungsrechtliche oder personalvertretungsrechtliche Vorgabe verstößt, ist aber unwirksam. Eine Weisung darf nach § 106 GewO nicht gegen Gesetze verstoßen. Sie darf daher auch nicht gegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz bzw. § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG verstoßen. Danach ist für Maßnahmen zur Regelung des Ordnungsverhaltens die Zustimmung des Betriebsrats/des Personalrats erforderlich."
@Nickname@BR " Kann der Betriebsrat überhaupt in das Thema eingreifen?" Im Rahmen von Ordnung und Verhaltender Arbeitnehmer im Betrieb. Ob es für ein Verbot reichen würde wage ich zu bezweifeln.. Hier ist sich die Literatur noch recht uneinig und Ausgeurteilt wurde dies bisher auch noch nicht.
"Die ängstlichen Mitarbeiter können nicht ins Büro und sind dadurch ausgeschlossen."
Heisst der AG lässt hier MA bezahlt zu Hause?
31.03.2025 um 11:04 Uhr
"Ich würde meine Border Collie Dame (wenn ich nicht Rentner wäre) jederzeit mit zur Arbeit nehmen da sie u.a.schon im Alter von 7 Mon. die Aufnahmeprüfung zum Therapiebegleithund abgelegt hat."
Das mag sein. Trotzdem muss ich anderen Menschen nicht die Gegenwart meiner Hunde aufzwingen. Im Rahmen der Therapiebegleithundprüfung ist die Problematik der Hundehaarallergie wie konkret gelöst worden?
31.03.2025 um 12:43 Uhr
Erlaubt der AG Hund am Arbeitsplatz muss dieser sich doch in erster Linie damit befassen unter welchen Voraussetzungen es möglich ist; auch mit dem Thema Tierhaarallergie. Zwinge ich als AN meinen Arbeitskollegen etwas auf wenn der AG es erlaubt? Gehe ich mit meiner Borderdame rauf ins 200m entferne Seniorenheim um den Bewohnern dort ein lächeln ins Gesicht zu zaubern, muss auch die Heimleitung dafür in erster Linie dafür Sorge tragen das es möglich ist. Ich bin dann derjenige der die Bestimmungen dann einhalten muss.
31.03.2025 um 12:47 Uhr
„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“ Immanuel Kant
31.03.2025 um 12:51 Uhr
„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“ Immanuel Kant
Werde ich als Camper ca.5 Mon.im Jahr mit konfrontiert.
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