Erstellt am 20.05.2019 um 21:54 Uhr von celestro
Wo soll denn bitte ein Seminar 1200 Euro kosten? Und davon abgesehen ... wäre ich der AG, würde ich Ihnen auch ganz gepflegt einen ordentlichen Vogel zeigen.
Erstellt am 20.05.2019 um 22:14 Uhr von Pjöööng
So viel Text für so einen einfachen Sachverhalt? Wer soll das denn alles im Detail lesen?
Erstellt am 20.05.2019 um 22:16 Uhr von DummerHund
@Charly76
Erst inmal Daumen hoch, wie du zu deinem treuen Begleiter stehst.
Juristisch ist dein Anliegen eigentlich recht schnell beantwortet, da Tiere rechtlich als eine Sache behandelt werden und rechtlich auch nicht mit Menschen (in deinem Anliegen Kinder) gleich gestellt werden können..
Erstellt am 20.05.2019 um 22:21 Uhr von Charly76
Celestro Ein Refa Seminar über 2 Wochen mit übermachtung zum 1 Teil ihrer Antwort zum 2 ten Teil nach ihrer persönlichen Meinung hat sich meine Frage nicht gerichtet wenn sie eine juristische Grundlage haben die ihren Vogel stützen würde wäre ich ja bereit dies zu begrüßen aber naja Wenn' sie mal Arbeitgeber sind können sie das mit dem Vogel zeigen ja machen viel Erfolg noch ??
Erstellt am 20.05.2019 um 22:31 Uhr von Charly76
DummerHund vielen dank für deine Antwort zu meinem Begleiter stehen gar keine Frage auch Wenn's für mich Familie ist ist mir bewusst das Hunde nicht mit kindern gleichzusetzen sind und juristisch als Sache angesehen werden meine Frage wäre eher ob dies" individuell persönlich Lebensführung "ist oder nicht da der Arbeitgeber alle Kosten zu tragen hat die nichts mit der individuellen persönlichen Lebensführung zu tun haben und dies auch so in dem Nürnberger Urteil steht ... vielen Dank für deine Einstellung und deine sehr kompetente Antwort
Erstellt am 20.05.2019 um 22:57 Uhr von DummerHund
Kenne bisher eigentlich kein leben ohne Hund, daher meine, daher meine Einstellung.
Gebe dir Recht wenn du sagst" inividuelle persönliche Lebensführung" Dein Begleiter ist jedoch rechtlich nur eine Sache, vom Ganzem. Hört sich blöde an, aber ist so.
Der Umstand , das du keine Pflegefamilie mehr für ihn hast, ist ja zudem erst im nach hinein eingetreten. Ein AG kann auch einfach nicht auf alle sich veränderten Lebensumständer der MA eingehen. Ich fürchte, hier stehst du alleine um die Lösungsfindung des Problems.
Als persönlichen Tipp würde ich aber vorschlagen sich mal an einen Ortsnahen Tierheim zu wenden, ob die nicht Rentner oder sonstige Personen kennen die eine Unterkunft zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stellen würden.
Erstellt am 20.05.2019 um 23:04 Uhr von ganther
ein Hund ist ein wichtiger Begleiter und da kann ich deine Sorge schon verstehen. Aber ich brauche auch immer jemand der meine Blumen in der Wohnung gießt und um die Pflanzen auf dem Friedhof muss sich auch jemand kümmern. Da käme auch niemand auf die Idee sich die Kosten vom AG ersetzen zu lassen.... ich bilde bewusst ein überspitztes Beispiel das aber am Ende nichts anderes ist. Der AG muss nicht alles ersetzen
Erstellt am 20.05.2019 um 23:54 Uhr von celestro
"Als persönlichen Tipp würde ich aber vorschlagen sich mal an einen Ortsnahen Tierheim zu wenden, ob die nicht Rentner oder sonstige Personen kennen die eine Unterkunft zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stellen würden."
Oder mal im Käseblatt des Ortes inserieren, ob nicht jemand eine Betreuung anbietet. Gegebenefalls auch auf "Tauschbasis". Sprich das man seinen Hund dort mal hingibt und andersherum mal den Hund der anderen Partei nimmt, wenn die Ihren Hund mal eine zeitlang abgeben muß.
Erstellt am 21.05.2019 um 08:14 Uhr von Krambambuli
Bestimmt ein interessanter Fall fürs BAG.
Ich persönlich bin der Meinung, dass es sich um Kosten handelt, die wegen der Br-Arbeit angefallen sind, und daher vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Erstellt am 21.05.2019 um 08:31 Uhr von Erbsenzähler
@Charly76
hier in diesem Link steht etwas zu den Kosten die der AG übernehmen muss:
https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/kostenuebernahme-budgetierung
Es steht jedoch nicht, ob diese Aufzählung abschließend ist. Jedoch glaube ich, dass du das Geld nicht erstattet bekommen wirst, weil es keine notwendigen Kosten im Sinne des BetrVG sind. Wenn ich eine Begleitperson zu einem Seminar mitnehme muss ich ja auch aus privater Tasche die Kosten übernehmen.
PS: Eine ganz große Bitte an dich. Benutze bitte Satzzeichen. Dadurch wird dieser lange (sehr unverständliche) Text verständlich.
Erstellt am 21.05.2019 um 08:34 Uhr von rtjum
@celestro 5tägiges Seminar mit Übernachtung da bist doch locker bei 1200 Euronen
Erstellt am 21.05.2019 um 08:50 Uhr von petermännchen
Vielleicht könnte Carly76 ja mal ein Seminar zum Thema "Satzzeichen" besuchen.
Erstellt am 21.05.2019 um 10:32 Uhr von Pjöööng
Zitat (Krambambuli):
"Bestimmt ein interessanter Fall fürs BAG. "
Wieso? Gibt es Gründe anzunehmen dass sich der Standpunkt des BAG in den letzten neun Jahren geändert hat?
Zitat (BAG);
"Kann ein Betriebsratsmitglied eine Pflichtenkollision zwischen seinen Betriebsratspflichten und anderweitigen persönlichen Pflichten nur durch eine Kosten verursachende Maßnahme lösen, führt dies allein noch nicht zu einem Kostenerstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Ein Anspruch auf angemessene Kostenerstattung kann aber bestehen, wenn mit der Erfüllung der Betriebsratsaufgaben die durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG privilegierte Pflicht zur Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder kollidiert."
Erstellt am 21.05.2019 um 10:43 Uhr von paula
Danke Pjöööng für diesen Hinweis, der sicher hier erhellend wirkt