W.A.F. LogoSeminare

Betriebsrat Seminar Zusatzkosten Übernahme Hund

C
Charly76
Mai 2019 bearbeitet

Hallo ich habe ein besonderes Anliegen und hoffe das sie mir evtl eine Antwort oder zumindest eine Richtung zeigen können wie es juristisch ist es geht um folgendes Ich bin betriebsrat in einem Unternehmen im Namen des Betriebsrats habe ich im vergangenen Jahr mehrere Seminare besucht und diese wurden vom Arbeitgeber auch bezahlt ich hatte aber bei diesen Seminaren meinen hund dabei da ich keinerlei andere Möglichkeit habe für meinen hund um ihn in der Zeit wenn ich auf Seminaren bin unterzubringen früher ging das da ich eine sehr nette Nachbarin hatte wo er immer unterkam in meiner Abwesenheit mittlerweile geht das leider nicht mehr und ich habe niemand wo ich ihn unterbringen kann daher habe ich ihn immer mitgenommen und die Unterbringung aus eigener Tasche bezahlt im vergangen Jahr waren das insgesamt ca 300 Euro da ich mehrere vom betriebsrat beschlossene seminare besucht habe diese Summe kann ich mir aber nicht dauerhaft leisten und würde gerne die kosten von Arbeitgeber bezahlen lassen doch dieser weigert sich ich bitte dies nicht falsch zu verstehen ich möchte nichts was mir nicht zu steht es geht mir nur darum ich besuche diese seminare damit ich meine Betriebsrats Arbeit richtig machen kann aus diesem Grunde entstehen mor jedesmal hohe Zusatzkosten 10-15 Euro pro Tag die ich auf Dauer nicht immer selber tragen kann

Daher meine Argumentation das Kinder allein erziehende Eltern auch bezahlt werden müssen sofern kein anderer Elternteil vor Handen ist der dies tun kann Urteil vom Arbeitsgericht Nürnberg in Folge dessen meine Argumentation das dies nichts mit meiner individuellen Lebensweise zu tun hat sondern eher eine Pflichtkollison für mich ist und ich ständig Zusatzkosten für mein Tier habe die ich ohne Betriebsrat seminare nicht hätte ich möchte aber nicht aus diesem Grund keine seminare mehr besuchen können daher mein Anliegen das der Arbeitgeber diese kosten übernimmt da sie mir nur entstehen aufgrund meiner Betriebsrat Tätigkeit und dies ist meiner Meinung nach eine Benachteiligung für mich da ich wirklich in keinster art und weise die Möglichkeit habe ihn unterzubringen ausserdem stehen von der Wertigkeit herr die seminar kosten bei ca 1200 Euro und die kosten für meinen hund bei 50-75 Euro zusätzlich für den Arbeitgeber was für ihn eigentlich keine Summe ist ich möchte auch nichts bezahlt bekommen wozu ich rechtlich keinen Anspruch habe ich hoffe wirklich sehr das sie mir dies bezüglich helfen können und bedanke mich im voraus für ihre hilfe

550014

Community-Antworten (14)

C
celestro

20.05.2019 um 23:54 Uhr

Wo soll denn bitte ein Seminar 1200 Euro kosten? Und davon abgesehen ... wäre ich der AG, würde ich Ihnen auch ganz gepflegt einen ordentlichen Vogel zeigen.

P
Pjöööng

21.05.2019 um 00:14 Uhr

So viel Text für so einen einfachen Sachverhalt? Wer soll das denn alles im Detail lesen?

D
DummerHund

21.05.2019 um 00:16 Uhr

@Charly76 Erst inmal Daumen hoch, wie du zu deinem treuen Begleiter stehst. Juristisch ist dein Anliegen eigentlich recht schnell beantwortet, da Tiere rechtlich als eine Sache behandelt werden und rechtlich auch nicht mit Menschen (in deinem Anliegen Kinder) gleich gestellt werden können..

C
Charly76

21.05.2019 um 00:21 Uhr

Celestro Ein Refa Seminar über 2 Wochen mit übermachtung zum 1 Teil ihrer Antwort zum 2 ten Teil nach ihrer persönlichen Meinung hat sich meine Frage nicht gerichtet wenn sie eine juristische Grundlage haben die ihren Vogel stützen würde wäre ich ja bereit dies zu begrüßen aber naja Wenn' sie mal Arbeitgeber sind können sie das mit dem Vogel zeigen ja machen viel Erfolg noch ??

C
Charly76

21.05.2019 um 00:31 Uhr

DummerHund vielen dank für deine Antwort zu meinem Begleiter stehen gar keine Frage auch Wenn's für mich Familie ist ist mir bewusst das Hunde nicht mit kindern gleichzusetzen sind und juristisch als Sache angesehen werden meine Frage wäre eher ob dies" individuell persönlich Lebensführung "ist oder nicht da der Arbeitgeber alle Kosten zu tragen hat die nichts mit der individuellen persönlichen Lebensführung zu tun haben und dies auch so in dem Nürnberger Urteil steht ... vielen Dank für deine Einstellung und deine sehr kompetente Antwort

D
DummerHund

21.05.2019 um 00:57 Uhr

Kenne bisher eigentlich kein leben ohne Hund, daher meine, daher meine Einstellung. Gebe dir Recht wenn du sagst" inividuelle persönliche Lebensführung" Dein Begleiter ist jedoch rechtlich nur eine Sache, vom Ganzem. Hört sich blöde an, aber ist so. Der Umstand , das du keine Pflegefamilie mehr für ihn hast, ist ja zudem erst im nach hinein eingetreten. Ein AG kann auch einfach nicht auf alle sich veränderten Lebensumständer der MA eingehen. Ich fürchte, hier stehst du alleine um die Lösungsfindung des Problems. Als persönlichen Tipp würde ich aber vorschlagen sich mal an einen Ortsnahen Tierheim zu wenden, ob die nicht Rentner oder sonstige Personen kennen die eine Unterkunft zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stellen würden.

G
ganther

21.05.2019 um 01:04 Uhr

ein Hund ist ein wichtiger Begleiter und da kann ich deine Sorge schon verstehen. Aber ich brauche auch immer jemand der meine Blumen in der Wohnung gießt und um die Pflanzen auf dem Friedhof muss sich auch jemand kümmern. Da käme auch niemand auf die Idee sich die Kosten vom AG ersetzen zu lassen.... ich bilde bewusst ein überspitztes Beispiel das aber am Ende nichts anderes ist. Der AG muss nicht alles ersetzen

C
celestro

21.05.2019 um 01:54 Uhr

"Als persönlichen Tipp würde ich aber vorschlagen sich mal an einen Ortsnahen Tierheim zu wenden, ob die nicht Rentner oder sonstige Personen kennen die eine Unterkunft zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stellen würden."

Oder mal im Käseblatt des Ortes inserieren, ob nicht jemand eine Betreuung anbietet. Gegebenefalls auch auf "Tauschbasis". Sprich das man seinen Hund dort mal hingibt und andersherum mal den Hund der anderen Partei nimmt, wenn die Ihren Hund mal eine zeitlang abgeben muß.

K
krambambuli

21.05.2019 um 10:14 Uhr

Bestimmt ein interessanter Fall fürs BAG. Ich persönlich bin der Meinung, dass es sich um Kosten handelt, die wegen der Br-Arbeit angefallen sind, und daher vom Arbeitgeber zu tragen sind.

E
Erbsenzähler

21.05.2019 um 10:31 Uhr

@Charly76 hier in diesem Link steht etwas zu den Kosten die der AG übernehmen muss: https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/kostenuebernahme-budgetierung Es steht jedoch nicht, ob diese Aufzählung abschließend ist. Jedoch glaube ich, dass du das Geld nicht erstattet bekommen wirst, weil es keine notwendigen Kosten im Sinne des BetrVG sind. Wenn ich eine Begleitperson zu einem Seminar mitnehme muss ich ja auch aus privater Tasche die Kosten übernehmen.

PS: Eine ganz große Bitte an dich. Benutze bitte Satzzeichen. Dadurch wird dieser lange (sehr unverständliche) Text verständlich.

R
rtjum

21.05.2019 um 10:34 Uhr

@celestro 5tägiges Seminar mit Übernachtung da bist doch locker bei 1200 Euronen

P
petermännchen

21.05.2019 um 10:50 Uhr

Vielleicht könnte Carly76 ja mal ein Seminar zum Thema "Satzzeichen" besuchen.

P
Pjöööng

21.05.2019 um 12:32 Uhr

Zitat (Krambambuli): "Bestimmt ein interessanter Fall fürs BAG. "

Wieso? Gibt es Gründe anzunehmen dass sich der Standpunkt des BAG in den letzten neun Jahren geändert hat?

Zitat (BAG); "Kann ein Betriebsratsmitglied eine Pflichtenkollision zwischen seinen Betriebsratspflichten und anderweitigen persönlichen Pflichten nur durch eine Kosten verursachende Maßnahme lösen, führt dies allein noch nicht zu einem Kostenerstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Ein Anspruch auf angemessene Kostenerstattung kann aber bestehen, wenn mit der Erfüllung der Betriebsratsaufgaben die durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG privilegierte Pflicht zur Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder kollidiert."

P
paula

21.05.2019 um 12:43 Uhr

Danke Pjöööng für diesen Hinweis, der sicher hier erhellend wirkt

Ihre Antwort