Erstellt am 04.05.2010 um 14:36 Uhr von rolfo
Zuerst ist mal die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, und mit diesem würde ich mal reden. Vielleicht handelt es sich auch nur um einen Notfall dass der Kollege seinen Hund für wenige Tage mit ins Büro bringt, weil vielleicht die Frau des Kollegen, die den Hund sonst betreut im Krankenhaus liegt. Kam bei uns auch schon vor.
Ein klärendes Gespräch mit allen Beteilgten ist bestimmt von Vorteil
Erstellt am 04.05.2010 um 14:46 Uhr von Waschbär
@BRprotokoll,
In einem Mehrmann oder Frau Büro ist es gang und gebe das Haustier mitnahme abgesprochen wird !
Selbst wenn der AG damit kein Problem hat.
Es geht nicht mal um Stolperfallen sonder um Allergene oder kan Ägste und seinwen diese auch nur unterschwellig.
Ich muss mein Wildes Haustier auch an der Leine oder im Kasten lassen wenn er mit im Büro ist.
Erstellt am 04.05.2010 um 14:48 Uhr von BRprotokoll
Die GL ist einverstanden und es ist keine Notsituation sondern ein Dauerzustand. Einige Kollegen haben ihr Missfallen schon geäußert, was den Hundehalter aber nicht stört. Klärende Gespräche sind unerwünscht. Wenn der Hund im eigenen Büro des Besitzers bleiben würde, wäre es kein Problem. Aber nein, der Hund läuft in der ganzen Firma frei herum – ob mit oder ohne Herrchen. Es ist einfach eine Ignoranz des Halters den Mitarbeitern gegenüber.
Erstellt am 04.05.2010 um 15:11 Uhr von Petrus
@BRprot.
Na dann schlagt dem ArbGeb mal den Abschluss einer Betriebsvereinbarung nach §87(1)#1 über das Mitbringen von (Haus-)Tieren an den Arbeitsplatz vor. Dazu braucht ihr bestimmt externen Sachverstand nach §80(3) - schließlich keine alltägliche BV, wo man 100 Entwürfe auf der DGB-Homepage findet... Und wenn der ArbGeb nicht will (weil es ja seinen Lieblings-MA betrifft) - das Thema ist E-Stellen-fähig...
Bei den Aussichten findet der ArbGeb bestimmt eine Lösung, mit der alle leben können ;-)