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Muss man einen Hund im Büro akzeptieren?

B
BRprotokoll
Nov 2016 bearbeitet

Wenn ein Kollege einen Hund mit ins Büro bringt, ist dann eine Zustimmung des BR erforderlich? Wie ist es um die Arbeitssicherheit gestellt, wenn der Hund grundsätzlich als "Stolperfalle" mitten im Flur liegt? Muss man einen ständig unangenehm riechenden Hund akzeptieren?

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Community-Antworten (4)

R
rolfo

04.05.2010 um 16:36 Uhr

Zuerst ist mal die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, und mit diesem würde ich mal reden. Vielleicht handelt es sich auch nur um einen Notfall dass der Kollege seinen Hund für wenige Tage mit ins Büro bringt, weil vielleicht die Frau des Kollegen, die den Hund sonst betreut im Krankenhaus liegt. Kam bei uns auch schon vor. Ein klärendes Gespräch mit allen Beteilgten ist bestimmt von Vorteil

W
Waschbär

04.05.2010 um 16:46 Uhr

@BRprotokoll, In einem Mehrmann oder Frau Büro ist es gang und gebe das Haustier mitnahme abgesprochen wird ! Selbst wenn der AG damit kein Problem hat.

Es geht nicht mal um Stolperfallen sonder um Allergene oder kan Ägste und seinwen diese auch nur unterschwellig.

Ich muss mein Wildes Haustier auch an der Leine oder im Kasten lassen wenn er mit im Büro ist.

B
BRprotokoll

04.05.2010 um 16:48 Uhr

Die GL ist einverstanden und es ist keine Notsituation sondern ein Dauerzustand. Einige Kollegen haben ihr Missfallen schon geäußert, was den Hundehalter aber nicht stört. Klärende Gespräche sind unerwünscht. Wenn der Hund im eigenen Büro des Besitzers bleiben würde, wäre es kein Problem. Aber nein, der Hund läuft in der ganzen Firma frei herum – ob mit oder ohne Herrchen. Es ist einfach eine Ignoranz des Halters den Mitarbeitern gegenüber.

P
Petrus

04.05.2010 um 17:11 Uhr

@BRprot. Na dann schlagt dem ArbGeb mal den Abschluss einer Betriebsvereinbarung nach §87(1)#1 über das Mitbringen von (Haus-)Tieren an den Arbeitsplatz vor. Dazu braucht ihr bestimmt externen Sachverstand nach §80(3) - schließlich keine alltägliche BV, wo man 100 Entwürfe auf der DGB-Homepage findet... Und wenn der ArbGeb nicht will (weil es ja seinen Lieblings-MA betrifft) - das Thema ist E-Stellen-fähig...

Bei den Aussichten findet der ArbGeb bestimmt eine Lösung, mit der alle leben können ;-)

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