Hallo zusammen,

in unserem Betrieb bringt eine Führungskraft (mittlerer Ebene) seit einigen Jahren einen Hund mit ins Büro. Die in der Hierarchie darüber stehende Führungskraft hatte dies zugesagt, die Mitarbeiter wurden dazu natürlich nicht befragt, einen BR gab's früher nicht. Mittlerweile wurde aber ein Betriebsrat gewählt und inzwischen werden die Klagen der KollegInnen immer lauter: Der Fressnapf stinkt, der Hund sabbert beim Spielen mit trocknen oder blutigen (!) Knochen überall hin, zuletzt hatte er Verdauungstörungen und verteilte seine Hinterlassenschaften in Büros und auf dem Flur.

Wir als BR haben den AG schon mehrmals aufgefordert, den Hund abzuschaffen, außer guten Worten ist nichts passiert.

Greift hier der § 87,1 - können wir eine Betriebsvereinbarung erzwingen?

Danke für Eure Meinung und viele Grüße.