Erstellt am 28.07.2014 um 09:07 Uhr von gironimo
Ja - es ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG Ordnung im Betrieb). Eventuelle Sicherheitsaspekte sind zu beachten.
Ich neige in dieser Frage nicht zu einem generellen Hundeverbot. Das wäre (wenn es aus Sicherheitsgründen eben nicht anders gehen sollte) das falsche Signal in die falsche Richtung.
Eher solltet Ihr an Regelungen denken, wie eventuelle Belästigungen anderer AN vermieden werden können.
Erstellt am 28.07.2014 um 09:55 Uhr von betriebsratten
Kinder lasst doch mal die Kirche im Dorf-belästigt der Hund wirklich? Oder nur weil er dem kleinen Chef gehört dem man jetzt über den caniden Umweg ans Bein pissen kann???
BV halte ich für überzogen. Der gesunde Menschenverstand genügt: Dem-und jedem anderen MA muss klargemacht werden dass evtl Hinterlassenschaften des Hundes unverzüglich und selbst durch den Halter zu beseitigen sind und der Hund niemanden belästigen darf (anspringen , Besuch im Büro wenn dessen "Bewohner" es nicht will etc.
Also bei uns klappt das.
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 28.07.2014 um 10:10 Uhr von redsock
@Betriebsratten: Ans Bein "p..." macht eher der Hund, das ist nicht unser Niveau.
Mit gesundem Menschenverstand haben wir es seit Monaten versucht ("Der Worte sind genug gewechselt..."), wir benötigen nun Drohungen, und das wäre jetzt mit dem § 87 und der Forderung nach einer BV gewährleistet.
Danke @gironimo, wie gesagt, über "Regelungen" sind wir schon hinaus, an die wird sich nicht gehalten.
Viele Grüße
redsock
Erstellt am 28.07.2014 um 13:05 Uhr von ickederdicke
*Ironiemodus AN*:
Arbeitssicherheit einschalten, wer zahlt, wenn jemand über/durch die Hinterlassenschaften stürzt.Dito Betriebsarzt zu Hygiene. Wer bringt seine Katze mit ?*Ironiemodus AUS*