W.A.F. LogoSeminare

Hundehaltung im Betrieb?

R
Rex
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, habe eine Frage zum Thema Tierhaltung im Betrieb. Ein MA hat in einem abgeteilten Arbeitsraum vom Abteilungsleiter die Erlaubnis erhalten einen jungen Labrador täglich zur Arbeit mitzunehmen. Nun musste eine Aushilfe, in diesem Raum in dem sich der Hund befindet, arbeiten, und bekam Panik, sie hat Angst vor Hunden. Meine Recherchen ergaben, der Geschäftsführer weiss nichts von der Tierhaltung. Die BR-Vorsitzende war zwar unterrichtet, duldete aber diese Situation stillschweigend. Ich habe das Thema für unsere heutige BR-Sitzung eingebracht, und stehe plötzlich als Hundehasser da, weil nun alle befürchten, dass der Chef davon erfährt und der Hund nicht mehr in den Betrieb mit darf. Will soll ich mich und das BR-Gremium nun verhalten ? Sowas ist doch allein eine Entscheidung der Geschäftsleitung, oder ?

Für ein paar schnelle Antworten wäre ich dankbar. Gruß, Rex

4.39706

Community-Antworten (6)

S
SSGG

06.06.2007 um 11:59 Uhr

Moin Rex,

ich sehe hier einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip. Weiterhin sind Belästigungen der KollegInnen in Form von Phobien und Allergien möglich. In Ausnahmefällen sollte es zugelassen werden.

Oder bringt alle Eurer Tiere mit: Insekten, Vögel, Fische, Echsen, Schlangen, Mäuse, Ratten ......:-)

Nachtrag für die Tierfreunde zu Thema Tierhasser: Dürfen die Tierfreunde Ihre Kinder mit zur Arbeit bringen?

T
tramdriver

06.06.2007 um 12:08 Uhr

Und es fällt unter §87 Abs. 1 Nr. 1. Allerdings habe ich beim schnellen Überfliegen des Fitting keine Tiere gefunden.

B
biberrat

06.06.2007 um 12:14 Uhr

"alles für de "Dackel", alles für de Club, unser Leben

für den Hund !!!

Biberrat

P
pit47

06.06.2007 um 12:35 Uhr

@ alle, siehe in der Kommentierung von Däubler zum § 87 BetrVG Rn 53 nach. Der BR ist bei der Regelung zum Mitbringen von Haustieren zu beteiligen.

R
Rollie

06.06.2007 um 13:43 Uhr

Ich denke, ein Aspekt ist sicherlich auch noch, ist denn durch den Raum überhaupt eine artgerechte Unterbringung gewährleistet ?

K
Kölner

06.06.2007 um 18:50 Uhr

@Rex Obwohl der Tierschutz nunmehr Einzug in das GG gehalten hat, sehe ich den AN immer noch als schützenswertes human capital an.

Danke, dass Du diese "Schmu mit Tieren" nicht mitmachst! Der Hundehalter hat m.E. ein viel grösseres Problem...

Ihre Antwort