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Stundenreduzierung

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Kerstin B.
Apr 2025 bearbeitet

Hallo, ein Kollege möchte von 40 auf 32 Stunden reduzieren, d. h. er möchte den Freitag frei haben. Ein mündliches Gespräch mit dem Juniorchef im Januar hat nichts gebracht, daraufhin wurde ein schriftlicher Antrag gestellt. Leider wurde bei dem Antrag kein explizites Startdatum der Reduzierung genannt.

Die 3 Monats-Frist für die Entscheidung ist nun fast um, und es stellt sich die Frage, wird automatisch der folgende Monat als Startdatum genommen?

Vielen Dank!

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Community-Antworten (7)

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RudiRadeberger

21.03.2025 um 15:44 Uhr

Meiner Meinung nach : Ja.

"Als Ar­beit­ge­ber sind Sie ver­pflich­tet, Ih­re Ent­schei­dung über ei­nen Teil­zeit­an­trag dem Ar­beit­neh­mer spätes­tens ei­nen Mo­nat vor dem gewünsch­ten Be­ginn der Ar­beits­zeit­re­du­zie­rung in Text­form mit­zu­tei­len.

Leh­nen Sie den An­trag nicht in­ner­halb die­ser Frist in Text­form ab, ver­rin­gert sich die Ar­beits­zeit kraft Ge­set­zes in dem vom Ar­beit­neh­mer gewünsch­ten Um­fang. Das gilt ent­spre­chend für die gewünsch­te Ver­tei­lung der Ar­beits­zeit auf die Wo­che." Hensche

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celestro

21.03.2025 um 15:52 Uhr

Wenn kein Startdatum genannt ist, wüsste ich nicht einmal, ob die Frist überhaupt zu laufen begonnen hat.

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RudiRadeberger

21.03.2025 um 16:26 Uhr

Ein Startdatum im Antrag zu nennen, ist nicht vorgeschrieben.

Der Antrag ist laut § 8 Abs.5 Satz 1 bis 3 Tz­B­fG lediglich 3 Monate vor gewünschtem Beginn zu stellen. Erfolgt keine Ablehnung, gilt ab dem 4. Monat die verringerte Arbeitszeit.

Hier ein Musterantrag (ebenfalls von Hensche):

Fa. Mus­ter GmbH

  • Per­so­nal­ab­tei­lung - Mus­ter­mann­stra­ße 1 11111 Mus­ter­stadt Per Bo­ten

Mus­ter­stadt, XX.XX.20XX

An­trag auf Ver­kür­zung der wö­chent­li­chen Ar­beits­zeit

Sehr ge­ehr­ter Herr / sehr ge­ehr­te Frau Mus­ter­mann, sehr ge­ehr­te Da­men und Her­ren,

hier­mit be­an­tra­ge ich un­ter Be­zug­nah­me auf § 8 Tz­B­fG ei­ne Ver­rin­ge­rung mei­ner wö­chent­li­chen Ar­beits­zeit be­gin­nend ab dem XX.XX.20XX von der­zeit 40 St­un­den auf 20 St­un­den.

Die ver­kürz­te Ar­beits­zeit von 20 St­un­den soll­te sich so auf mei­ne fünf­tä­gi­ge Ar­beits­wo­che ver­tei­len, dass je­weils vier St­un­den am Vor­mit­tag ab­zu­leis­ten sind, so dass die täg­li­che Ar­beits­zeit spä­tes­tens um XX.XX Uhr en­det.

Mit freund­li­chen Grü­ßen


(Un­ter­schrift Ar­beit­neh­mer)

Durch das Datum im Antrag beginnt die Uhr zu ticken.

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celestro

22.03.2025 um 13:45 Uhr

"Ein Startdatum im Antrag zu nennen, ist nicht vorgeschrieben."

Erm ...

"Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben."

muss ... 3 Monate vor deren Beginn .... das klingt doch sehr nach "da muss ein Datum hin". Denn woher soll der AG sonst wissen, das der AN nicht erst in 4, 5 oder 6 Monaten damit anfangen will?

Hinzu kommt, das Deine Vorlage ein Datum beinhaltet:

"be­gin­nend ab dem XX.XX.20XX von der­zeit 40 St­un­den auf 20 St­un­den."

Ich sage nicht, das ich Recht habe. Aber Deine Argumentation steht auf sehr wackeligen Füßen.

C
Catweazle

22.03.2025 um 17:04 Uhr

Woher soll der AG das Datum kennen? Auf jeden Fall ist er verpflichtet sich mit dem AN zusammen zu setzen und eine Lösung zu suchen.

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Kerstin B.

30.03.2025 um 19:56 Uhr

Vielen lieben Dank für Eure Antworten! Zum Glück hat sich der Arbeitgeber auf eine Reduzierung zum 01.04.25, also nach der 3-Monatsfrist, eingelassen. Beim nächsten Mal werden wir auf jeden Fall genauer darauf achten.

VB
Vic Brom

03.04.2025 um 17:41 Uhr

Ich meine mich daran erinnern zu können, auf "Arbeitsrecht 2" gehört zu haben, dass der beginn genannt werden muss, da der Arbeitgeber sich ja auch etwas einstellen muss.

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