Stundenreduzierung
Hallo, ein Kollege möchte von 40 auf 32 Stunden reduzieren, d. h. er möchte den Freitag frei haben. Ein mündliches Gespräch mit dem Juniorchef im Januar hat nichts gebracht, daraufhin wurde ein schriftlicher Antrag gestellt. Leider wurde bei dem Antrag kein explizites Startdatum der Reduzierung genannt.
Die 3 Monats-Frist für die Entscheidung ist nun fast um, und es stellt sich die Frage, wird automatisch der folgende Monat als Startdatum genommen?
Vielen Dank!
Community-Antworten (7)
21.03.2025 um 15:44 Uhr
Meiner Meinung nach : Ja.
"Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Entscheidung über einen Teilzeitantrag dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitreduzierung in Textform mitzuteilen.
Lehnen Sie den Antrag nicht innerhalb dieser Frist in Textform ab, verringert sich die Arbeitszeit kraft Gesetzes in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Das gilt entsprechend für die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche." Hensche
21.03.2025 um 15:52 Uhr
Wenn kein Startdatum genannt ist, wüsste ich nicht einmal, ob die Frist überhaupt zu laufen begonnen hat.
21.03.2025 um 16:26 Uhr
Ein Startdatum im Antrag zu nennen, ist nicht vorgeschrieben.
Der Antrag ist laut § 8 Abs.5 Satz 1 bis 3 TzBfG lediglich 3 Monate vor gewünschtem Beginn zu stellen. Erfolgt keine Ablehnung, gilt ab dem 4. Monat die verringerte Arbeitszeit.
Hier ein Musterantrag (ebenfalls von Hensche):
Fa. Muster GmbH
- Personalabteilung - Mustermannstraße 1 11111 Musterstadt Per Boten
Musterstadt, XX.XX.20XX
Antrag auf Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit
Sehr geehrter Herr / sehr geehrte Frau Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich unter Bezugnahme auf § 8 TzBfG eine Verringerung meiner wöchentlichen Arbeitszeit beginnend ab dem XX.XX.20XX von derzeit 40 Stunden auf 20 Stunden.
Die verkürzte Arbeitszeit von 20 Stunden sollte sich so auf meine fünftägige Arbeitswoche verteilen, dass jeweils vier Stunden am Vormittag abzuleisten sind, so dass die tägliche Arbeitszeit spätestens um XX.XX Uhr endet.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Durch das Datum im Antrag beginnt die Uhr zu ticken.
22.03.2025 um 13:45 Uhr
"Ein Startdatum im Antrag zu nennen, ist nicht vorgeschrieben."
Erm ...
"Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben."
muss ... 3 Monate vor deren Beginn .... das klingt doch sehr nach "da muss ein Datum hin". Denn woher soll der AG sonst wissen, das der AN nicht erst in 4, 5 oder 6 Monaten damit anfangen will?
Hinzu kommt, das Deine Vorlage ein Datum beinhaltet:
"beginnend ab dem XX.XX.20XX von derzeit 40 Stunden auf 20 Stunden."
Ich sage nicht, das ich Recht habe. Aber Deine Argumentation steht auf sehr wackeligen Füßen.
22.03.2025 um 17:04 Uhr
Woher soll der AG das Datum kennen? Auf jeden Fall ist er verpflichtet sich mit dem AN zusammen zu setzen und eine Lösung zu suchen.
30.03.2025 um 19:56 Uhr
Vielen lieben Dank für Eure Antworten! Zum Glück hat sich der Arbeitgeber auf eine Reduzierung zum 01.04.25, also nach der 3-Monatsfrist, eingelassen. Beim nächsten Mal werden wir auf jeden Fall genauer darauf achten.
03.04.2025 um 17:41 Uhr
Ich meine mich daran erinnern zu können, auf "Arbeitsrecht 2" gehört zu haben, dass der beginn genannt werden muss, da der Arbeitgeber sich ja auch etwas einstellen muss.
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