Unser Arbeitgeber bietet bei Stundenreduzierung nach TzBfG diese Stundenreduzierung immer auf ein Jahr befristet an. Das hat bei uns den Vorteil, dass der AN nach einem Jahr problemlos wieder mit den Stunden hochgehen könnte (wenn der AN denn wollte). Gäbe es diese Befristungen nicht, dann wäre für unseren AG schwierig, die eventuell gewünschte Aufstockung bei der ausländischen Mutter wieder durchzusetzen (und nach TzBfG gibt es ja eh keinen Anspruch auf Aufstockung (bzw. nur wenns eben passt)).
Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt Jahr für Jahr immer wieder für ein Jahr 20h (statt 40h) pro Woche für ein Jahr festschreiben lasse, könnte sich daraus ein Nachteil nach einigen Jahren ergeben, dergestalt, dass es heißt: Naja, das geht ja nun schon seit 6 Jahren so, dass Arbeitnehmer X immer wieder auf 20h befristet, nun ist das quasi Gewohnheit.
D.h. wenn ich dann tatsächlich mal wieder auf 30h hochgehen möchte, heißt es dann vielleicht (eventuell weil sich der politische Wind in unserer Personalabteilung geändert hat und/oder die ausländische Muttergesellschaft Druck macht): Auch wenn sie wollen dürfen sie nicht mehr als 20h /Woche arbeiten, denn das hat ihnen ja in den letzten 6 Jahren auch gereicht.
Aber ich meine die Befristung der Stundenreduktion bleibt doch gültig, auch wenn sie nun schon viele Jahre wiederholt wurde.
Was meint ihr?