Erstellt am 21.01.2013 um 18:32 Uhr von Laffo
Hallo Maxmaus
das TzBfG sieht keinen befristeten Zeitrahmen einer Teilzeitstelle vor. Du solltest einen Antrag stellen nach § 8 TzBfG & kannst anschließend, wenn du das möchtest, diese Teilzeit im Einvernehmen mit deinem AG befristen. Ein Antrag auf befristete Teilzeit ist unzulässig & somit ungültig.
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/teilzeitarbeit-antrag-auf-befristete-verringerung
http://www.frag-einen-anwalt.de/Teilzeittaetigkeit-nach-Elternzeit-Befristung-zulaessig-__f13965.html
g..gle mal: befristete teilzeit...
Erstellt am 21.01.2013 um 19:08 Uhr von Laffo
habe mir deinen Thread noch einmal genauer durchgelesen...
Da der AG diese befristete Teilzeit anbietet, ist dein Arbeitsverhältnis nicht nach § 8 TzBfG zustande gekommen & somit musst du automatisch nach Ablauf der Befristung wieder auf Vollzeit gehen.
Erstellt am 22.01.2013 um 08:35 Uhr von rkoch
Das Thema hatten wir doch gerade erst (wenn auch mit umgekehrtem Vorzeichen).. Dass das TzBfG im Bereich Teilzeit keine Befristung vorsieht, heißt nicht, dass eine solche nicht befristet vereinbart werden könnte. Vor allem bemisst sich die Befristung nicht nach den Regeln des Abschnitts "Befristete Arbeitsverhältnisse". Erlaubt ist, worauf sich beide Parteien einigen...
> Naja, das geht ja nun schon seit 6 Jahren so, dass Arbeitnehmer X immer wieder auf 20h
> befristet, nun ist das quasi Gewohnheit.
Ja und nein. "Gewohnheit" ist im rechtlichen Sinne belanglos. "Vertrauensschutz" ist eine andere Sache - und gilt nur aus Sicht des Arbeitnehmers. Der AG kann sich also nicht darauf berufen, dass nach X Jahren befristeter Teilzeit jetzt ein Dauerzustand entstanden ist.... Der AN hingegen kann derartiges versuchen. Wenn also der AN (!) aus der Teilzeit einen Dauerzustand machen möchte, DAS geht sogar (relativ) problemlos (jeder AN hat Anspruch auf ein Teilzeitverhältnis - §8 (1) TzBfG). Insofern: Ja. Der AG hingegen hat keinen derartigen Anspruch. Insofern Nein.
Insofern:
> Auch wenn sie wollen dürfen sie nicht mehr als 20h /Woche arbeiten, denn das hat ihnen
> ja in den letzten 6 Jahren auch gereicht.
Nein, das geht nicht. Nach Ablauf der Befristung tritt automatisch wieder der vertraglich vereinbarte Zustand ein. Der AG muss sich an die Vereinbarung halten.