neue Stellenbeschreibung mit Stundenreduzierung
Hallo! Ich habe eine Frage. Bei uns im Betrieb wurde letztes Jahr das Büro aufgeteilt in ein Frontoffice für Gästebetreuung usw. und ein Backoffice für Akquise, Homepage etc. Vorher war das Büro mit einer 100% Stelle als Büroleitung und einer 50% Stelle als Mitarbeiter besetzt. Da die Büroleitung nicht funktioniert hat, wurde die 100% Stelle nun für das Backoffice eingesetz mit Vertretungsaufgaben im Frontoffice. Nun ist die Überlegung des Vorstandes, Stunden aus dem Backoffice wegzunehmen und der Büroleitung Frontoffice zu zuleiten, da es aus betrieblicher Sicht absolut notwendig ist. Die Betroffene Mitarbeiterin hat aber ganz klar signalisiert, das Sie auf gar keinen Fall eine Stundenreduzierung möchte. Der Vorstand möchte nun die Stellenbeschreibung ändern. Da keine Kompromissbereitschaft aus diesem Bereich vorhanden ist, wird der Arbeitgeber sich arbeitsrechtliche Schritte vorbehalten. Darf der Arbeitgeber eine Stundenreduzierung erzwingen ? oder kann er diesbezüglich eine Kündigung aussprechen?
Community-Antworten (2)
12.02.2015 um 11:22 Uhr
Enseitig darf er das nicht, wenn die Kollegin einen unbefristeten Vertrag hat kann ihr nichts passieren, wenn er eine Befristung hat riskiert sie das sie nicht verlängert wird. So eine reduzierung wäre dann eine Änderungskündigung.
Hier steht etwas dazu http://www.lexellence.de/topic/1097/index.htm
12.02.2015 um 13:31 Uhr
In der Tat solltet Ihr Euch mit dem Thema Änderungskündigung auseinandersetzen.
In diesem Zusammenhang solltet Ihr der Kollegin die Angst nehmen, die sie dazu treiben könnte, voreilig und freiwillig einer Vertragsänderung zuzustimmen.
Wenn sie keine Änderung will, möge der AG die Ä-K versuchen (er wird es sich gut überlegen). Die Kollegin hätte dann immer noch die Option der Annahme unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung über das Arbeitsgericht.
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