Variabler Arbeitsvertrag -rechtens, dass rückwirkend eine Stundenreduzierung der Wochenarbeitszeit angeordnet werden kann?
Guten Tag, den Nutzern des Forums. Eine Anfrage an unseren BR lautet: Ist es rechtens, dass bei variablen Arbeitsverträgen rückwirkend eine Stundenreduzierung der Wochenarbeitszeit angeordnet werden kann, mit dem Hinweis, bisher geleistete Mehrstunden abzubummeln? Gibt es grundsätzliche Regelungen bzgl. "Umgangsformen" bei variablen Abreitsverträgen. Wann muss der Arbeitnehmer über Veränderungen informiert werden, müssen Fristen eingehalten werden etc. Danke für Antworten.
Community-Antworten (1)
24.10.2006 um 18:52 Uhr
Hallo Madita. Nein es ist nicht rechtens dass rückwirkend einseitig etwas reduziert. Die Stundenreduzierung muss vorher von beiden Vertragsparteien AG und AN bekannt sein. Arbeitsvertragsrecht ist im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) eindeutig geregelt. Die Bandbreite der Variabiltät muss vertraglich vorher feststehen. Der AN muss über einen geänderten Sachverhalt vorher informiert werden. Rückwirkende Nebenabreden sind nichtig.
Fristen sind von der Ausgestaltung des Vertrages und der Einhaltung gesetzlicher Bestimmugen abhängig.
Es sei denn es gäbe eine Betriebsvereinbarung, die z.B. Zeitkorridore vorsieht. BVs haben vor Arbeitsvertägen vorrang.
Gruß Konrad
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