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Dienstplan

T
Tom22
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo Kollegen ,bei uns fangen die Kollegen zu unterschiedlichen Zeiten an zuarbeiten . Wir als BR kommen ins Streiten ,was geschieht wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich nicht auf einen gemeinsamen Dienstplan einigen . Was geschieht dann mit den Anfangszeiten der Kollegen ? Kann dann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten einfach bestimmen durch Weisung oder fangen wir alle zu gleicher Zeit an zu arbeiten ,bis die Einigungsstelle entschieden hat . Der eine teil des BR möchte keine Einigungsstelle. Warum das weis ich nicht . Fakt ist ,bisher konnten sich Arbeitgeber und Betriebsrat selten auf einen DP einigen . Ist der Arbeitnehmer dann verpflichtet ,denn Weisungen zu Arbeitszeit des Arbeitgeber nachzukommen ?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

18.03.2025 um 17:31 Uhr

Schau mal hier:

https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/soziale-angelegenheiten/betriebsrat-mitbestimmung-bei-dienstplaenen/

wenn die MA aber zu unterschiedlichen Zeiten anfangen, habt Ihr dann nicht "Gleitzeit"?

R
rtjum

19.03.2025 um 09:42 Uhr

"bisher konnten sich Arbeitgeber und Betriebsrat selten auf einen DP einigen"

dann werden beide Seiten ja hoffentlich gute Gründe für die Nichteinigung haben. Zusammensetzen, beide Seiten tragen ihre Gründe vor und dann schaut man, wie eine Lösung aussehen kann.

". Der eine teil des BR möchte keine Einigungsstelle. " Die hat der Gesetzgeber ja extra geschaffen, um Meinungsverschiedenheiten bei mitbestimmungspflichtigen Themen zu klären, daher solltet ihr das dem "einen Teil" vielleicht mal näher bringen.

" Ist der Arbeitnehmer dann verpflichtet ,denn Weisungen zu Arbeitszeit des Arbeitgeber nachzukommen ?" Ja, aber der BR kann halt auf Unterlassung klagen, dem sind aber dann durch das BAG Grenzen gesetzt, ich finde hier ganz gut erklärt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-1abr42-17-betriebsrat-mitbestimung-blockade-rechtsmissbrauch

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