Wochenende vor oder nach urlaub
Hallo, meine Freundin arbeitet bei der Caritas in einem Haus für betreutes Wohnen. Sie haben einen Tarifvertrag aber keinen PR oder BR. Der TV sieht vor, daß der dienstplan bis spätestens 15. Des Monats veröffentlicht sein muss. So, jetzt geht's los. Sie hatte davor das Wochenende und Montag, Dienstag, Mittwoch Nachtdienst am Donnerstag frei und ab Freitag Urlaub. Ihr Urlaubswunsch war 3 Wochen. In ihrem Haus heißt es, daß man entweder das WE davor oder danach arbeiten muss. Sie hat da WE davor gearbeitet. Sie ging dann ab Freitag in Urlaub ohne das sie Kenntniss über den neuen dienstplan hatte. Dieser dienstplan kam auch nicht wie vorgegeben am 15. des Monats, sondern am 19 - also 4 Tage später. Sie muss also in ihrem Urlaub ständig nachschauen wann der Dienstplan kommt. Jetzt steht im Dienstplan das letzte Wochenende nach Ihrem Urlaubs mit Dienst drin und auf tel Nachfrage wurde ihr gesagt das sie ja 3 Wochenenden frei hatte und deshalb müsste sie kommen. Was könnte sie tun um aus diesem Wochenende heraus zu kommen bzw dies auch rechtlich zu untermauern? Ich sehe da mehrere Ungereimtheiten des AG. Zb Dienstplan nicht fertig, keine Mitteilung noch in der Arbeit über Urlaubsende, die Begründung des AG. Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet. Vielen Dank
Community-Antworten (13)
19.06.2024 um 16:49 Uhr
Wurde der Urlaub nicht genehmigt? Ansonsten dürfte es da keine Probleme geben.
Das WE davor heißt für mich, das es das WE ist an dem sie am Freitag in Urlaub gegangen ist. Meines Verständnisses nach müsste man das WE arbeiten und dann ab Montag 3 Wochen Urlaub machen.
Bei dem Dienstplan bin ich bei dir. Es kann nicht sein das man im Frei/ Urlaub im Dienstplan nachschauen muss.
Bei uns wird der Dienstplan, zum Glück, 6-8 Wochen im vorraus erstellt.
19.06.2024 um 16:54 Uhr
Doch der Urlaub wurde genehmigt und das Wunsch frei für das letzte Wochenende wurde auch angefragt, aber nicht beantwortet. Das Wochenende davor war der Nachtdienst, Samstag bis Donnerstag
19.06.2024 um 16:58 Uhr
Caritas ist ja Kirchlich, welcher TV haben die?
Und wenn das Wunschfrei nicht beantwortet wurde, heißt das nicht das man es Frei hat.
19.06.2024 um 17:36 Uhr
Also die 3 Wochen sind auch frei, richtig? Wenn es "In ihrem Haus heißt es, daß man entweder das WE davor oder danach arbeiten muss." dann hat das mEn erst einmal nicht soviel Relevanz. Ist das eine feste Regelung? Gibt es die schriftlich?
Ohne BR kann das ja keine BV sein ... daher habe ich Schwierigkeiten mir vorzustellen, wie man sich darauf berufen will.
19.06.2024 um 18:07 Uhr
"Sie muss also in ihrem Urlaub ständig nachschauen wann der Dienstplan kommt."
Da sie jetzt Kenntnis erlangt hat, wird es schwierig. In Zukunft im Urlaub nicht nachschauen und nicht erreichbar sein.
19.06.2024 um 18:14 Uhr
Ja einen BR gibt es nicht, das wird mündlich den Mitarbeitern gesagt, behauptet zumindest die PDL, meine Freundin hat davon noch nichts gehört. Ich denke nicht, daß der AG so durch kommt. Dienstplan nicht geschrieben, dann nicht rechtzeitig ausgehängt, dann vom MA verlangt sich im Urlaub um seinen verspäteten Dienstplan zu kümmern. Irgendwann muss man ja buchen und bei vielen geht es von Samstag zu Samstag.
19.06.2024 um 19:53 Uhr
Verstehe ich nicht ... wo liegt denn dieses WE jetzt genau? IM URLAUB oder geht es um das WE, welches direkt NACH dem Urlaub liegt?
Wenn es um das WE geht, welches noch INNERHALB des Urlaubes liegt, dann kann sich die PDL mal ganz schnell um eine Korrektur des DP kümmern. Denn wenn der Urlaub genehmigt wurde, ist es völlig egal ob sie jetzt vom Plan erfahren hat, oder nicht. Der Urlaub wurde genehmigt und dann braucht die MAin nicht zu arbeiten. Egal was für einen DP sich die PDL da ausdenkt.
20.06.2024 um 09:11 Uhr
Von wann bis wann wurde der Urlaub denn konkret beantragt und genehmigt?
Wir sind zwar nicht in der Pflege, aber bei uns kann sich das Schichtsystem schon mal ändern und dann auch Wochenendarbeit beinhalten. Deswegen rate ich unseren Kollegen immer: Wenn du das WE auch frei haben willst, dann ist der erste eingetragene Urlaubstag der Samstag vor dem Urlaubsbeginn (bei vollen Wochen natürlich) und der letzte Urlaubstag der Sonntag nach dem Urlaub, dann gibt es keine Unklarheiten. Zumal der Urlaub ja üblicherweise nicht erst ein paar Wochen vor dem Urlaub beantragt wird.
20.06.2024 um 10:27 Uhr
Zuerst einmal vielen Dank für eure Hilfe. Ich habe ihr auch gesagt, dass sie zukünftig immer von Samstag (1. Urlaubstag) - Sonntag (letzter Urlaubsrag) beantragen soll. Aber sie ist jetzt im Urlaub mit einer Buchung und muss jetzt 1 Tag früher abreisen, weil sie das letzte Wochenende nicht mehr frei hat. Ich kann mir einfach nicht vorstellen daß der AG sowas verlangen kann. Mir fehlt leider die rechtliche Begründung
20.06.2024 um 10:39 Uhr
Da es weder einen BR noch einen PR und anscheinend auch keine MAV gibt, wirst du selbst mit irgendwelchen Paragraphen, irgendwelchen Urteilen oder sonstwas in der privaten Argumentation beim ArbGeb nicht weiterkommen. Wenn, dann sehe ich hier eher die Hilfe eines Anwalts.
20.06.2024 um 11:53 Uhr
Wenn wohl anscheinend doch keine 3 Wochen Urlaub eingetragen wurden, dann ist das so. Klar ist es ein Versäumnis des AG, den Plan nicht am 15. fertig gehabt zu haben. Aber daraus kann andererseits ja nicht geschlussfolgert werden, das man nicht vernünftig Urlaub einreichen muss.
Was höchstens noch helfen könnte wäre, wenn der Beweis zu führen ist, das man um frei am letzten WE gebeten hat. An der Stelle könnte ein RA dann ggf. sagen, ob das zu berücksichtigen wäre. Aber dafür dürfte es JETZT wohl eher zu spät sein. Auch wenn man mit genug Geldeinsatz natürlich durchaus noch rechtzeitig eine Antwort bekommen könnte.
20.06.2024 um 20:11 Uhr
Ein Recht auf mindestens ein freies Wochenende vor/nach dem Urlaub besteht trotzdem. Denn das Bundesurlaubsgesetz schreibt in § 7 „Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs“ vor, dass die freien Tage generell zusammenhängend zu gewähren sind. Das bedeutet du hast schlechte Chancen, das freie Wochenende am Ende deines Urlaubes rechtlich zu begründen…..
20.06.2024 um 23:16 Uhr
@Lotsenbraut5.0
Bitte Dein Post nochmal überarbeiten. Das macht logisch mMn überhaupt keinen Sinn.
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