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Kann Mitarbeiterin zuhause Arbeiten

H
HelmutÖ
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Mitarbeiterin will 2 Tage die Woche arbeiten (sie hat reduzierte Arbeitszeit). Ein Tag zuhause und einen Tag im Büro. Der Arbeitgeber verweist aber auf die Betriebsvereinbarung in der steht, dass maximal zweimal die Woche mobil gearbeitet werden kann. d.h. wenn sie nur zwei Tage arbeitet muss sie reinkommen. Die Person ist auch noch gleichgestellt, kann man den AG zwingen, dass ein Tag zuhause möglich ist?

VG HelmutÖ

282026

Community-Antworten (26)

C
celestro

18.03.2025 um 16:51 Uhr

Man könnte das zu einem Gericht eskalieren und mal schauen, ob es sich der merkwürdigen Argumentation des AGs anschließen würde.

Aber will man das?

R
rtjum

19.03.2025 um 08:41 Uhr

Vertriebsvereinbarung oder Betriebsvereinbarung?

H
HelmutÖ

19.03.2025 um 13:41 Uhr

Danke, das was ein grober Schreibfehler. Ich habe Betriebsvereinbarung gemeint!

NB
nicht brauchen

19.03.2025 um 14:44 Uhr

Der AG verweist auf eine BV, in der steht, dass maximal zweimal die Woche mobil gearbeitet werden kann. Dann ist doch mindestens 1 Tag mobil drin. Da steht ja hoffentlcih nicht drin, dass man an 3 Tagen da im Betrieb seine Arbeitsleistung abgeben muss. Wenn man den Text der BV wüßte könnte man mehr sagen.

R
rtjum

19.03.2025 um 15:48 Uhr

"Wenn man den Text der BV wüßte könnte man mehr sagen."

Nach der Klarstellung bzgl. BV stimme ich dem zu, es kommt aus den Wortlaut der BV an.

C
celestro

19.03.2025 um 18:20 Uhr

Nach dem uns vorliegenden Wortlaut der BV "verweist aber auf die Betriebsvereinbarung in der steht, dass maximal zweimal die Woche mobil gearbeitet werden kann."

wäre die MAin im Recht. Der AG sieht es aber so, das die Leute 3 Mal die Woche ins Büro kommen und wenn die MAin jetzt nur 2 Tage arbeitet, dann soll sie diese beiden Tage auch kommen.

Ist irgendwie sogar nicht völlig unverständlich, aber spiegelt sich eben in der BV so nicht. Traurig das man über solche Fälle nicht VORHER nachgedacht hat, sonst hätte man das direkt reinschreiben können.

P
ParagraphXY

20.03.2025 um 10:10 Uhr

Wenn der Wortlaut der BV lautet: "[...] dass maximal 2x die Woche mobil gearbeitet werden kann [...]" ist der Fall relativ klar - sie müsste gar nicht ins Büro kommen.

In den meisten BVs zu mobilem Arbeiten, die ich mir in der letzten Zeit angeschaut habe, wird sowas jedoch durch andere Aussagen begrenzt. Wird beispielsweise eine Verteilung erwähnt (60/40 oder 50/50), dann sähe die Sachlage anders aus.

H
HelmutÖ

20.03.2025 um 11:07 Uhr

In der BV steht, dass man bis zu zwei Tage mobil arbeiten kann. Es muss aber eine Anwesenheit von mindestens zwei Arbeitstagen gegeben sein. Eine abweichende Ausgestaltung ist laut BV in begründeten Einzelfällen durch AG möglich.

C
celestro

20.03.2025 um 11:46 Uhr

Sei mir bitte nicht böse, aber ... wieso stellst Du die Frage überhaupt? Und vor allem ... wieso gibt es die wichtigste Info:

"Es muss aber eine Anwesenheit von mindestens zwei Arbeitstagen gegeben sein."

jetzt erst?

Die einzige Chance ist noch:

"Eine abweichende Ausgestaltung ist laut BV in begründeten Einzelfällen durch AG möglich.

aber da will der AG ja offensichtlich nicht.

C
celestro

20.03.2025 um 11:48 Uhr

"so ist das nunmal, wenn man arbeiten will,"

die aussage ist ja unsinnig ... es handelt sich offensichtlich um einen Arbeitsplatz, bei dem man von zu Hause aus arbeiten kann UND in der BV steht ja bereits, das die feste Regel durchbrochen werden kann.

K
Kehler

20.03.2025 um 12:15 Uhr

Was verstehst du an diesen Satz nicht: Eine abweichende Ausgestaltung ist laut BV in begründeten Einzelfällen durch AG möglich.

C
celestro

20.03.2025 um 16:15 Uhr

Niemand redet von "ist zuviel". Aber wenn die MA alle 3 Tage von zu Hause aus arbeiten dürfen und 2 Tage kommen müssen, ist "sie müssen alle Tage in die Firma kommen" schon unfair. Und wenn die Person schwerbehindert ist, erst recht.

C
celestro

20.03.2025 um 16:15 Uhr

Doppelpost

C
celestro

20.03.2025 um 16:15 Uhr

Dreifachpost

H
HelmutÖ

20.03.2025 um 18:31 Uhr

Der Arbeitgeber könnte die Aufteilung der Arbeitszeit auf ein Tag zuhause + ein Tag in der Firma genehmigen. Das steht in den BV (in Ausnahmefällen kann die Zahl der Tage im Büro geändert werden). Nur will der AG dies nur die nächsten Wochen erlauben. Obwohl der AN ein Schreiben eines Arztes hat, dass er nicht zwei Tage vorort arbeiten kann..... :-(

G
ganther

20.03.2025 um 19:02 Uhr

tja dann ist das leider so. Es gibt kein Anrecht auf Mobilarbeit in Deutschland. Kannst das Wort des leidensgerechten Arbeitsplatzes fallen lassen, aber in letzter Konsequenz kannst du es auch damit nicht erzwingen

C
celestro

20.03.2025 um 21:45 Uhr

"Obwohl der AN ein Schreiben eines Arztes hat, dass er nicht zwei Tage vorort arbeiten kann..... :-("

Ein Schreiben des Arztes, das 2 Tage die Woche nicht vor Ort gearbeitet werden kann? Auch nicht Mo und Fr? also mit 2 bzw. 3 Tagen frei dazwischen?

H
HelmutÖ

21.03.2025 um 13:01 Uhr

"Ein Schreiben des Arztes, das 2 Tage die Woche nicht vor Ort gearbeitet werden kann? Auch nicht Mo und Fr? also mit 2 bzw. 3 Tagen frei dazwischen? " zwei Tage in der Woche

C
celestro

21.03.2025 um 14:48 Uhr

was willst Du mir mit der Aussage mitteilen? Wenn man Mo und Fr in die Firma fährt, dann sind das 2 Tage / Woche. Zwischen diesen Tagen hat man einmal 2 Tage und einmal 3 Tage frei.

Irgendwie kann ich mir gerade nicht wirklich vorstellen, wie ein Arzt eine Bescheinigung ausstellen soll die sagt "2 Tage die Woche kann die Person nicht in die Firma fahren ... 1 Tag die Woche schon".

H
HelmutÖ

21.03.2025 um 15:54 Uhr

er will zwei Tage die arbeiten. Einen Tag im Büro und ein Tag zuhause. Das Genaue Schreiben des Arztes kenn ich nicht. Aber inhaltlich ist es so, dass AN mehr als ein Tag die Woche zuviel Stress ist und der Mitarbeiter nicht aushalten kann.

Z
Zorrro

21.03.2025 um 18:55 Uhr

Scheint ja ein super Mitarbeiter zu sein, was macht er dann im Homeoffice, ich meine außer nichts? Damit kann man keinen Krieg gewinnen!

H
HelmutÖ

21.03.2025 um 21:18 Uhr

Er arbeitet beim Homeoffice genausogut wie im Büro. Die Aufgaben die er hat kann man auch zuhause abarbeiten. Das hat er auch schon gezeigt. Es ist eher Schikane des AG

C
celestro

22.03.2025 um 17:16 Uhr

Warum sollte ein AG einen MA schikanieren, der seine Arbeit vernünftig macht?

H
HelmutÖ

23.03.2025 um 14:06 Uhr

da wüsste ich auch gerne :-(((

Z
Zorrro

23.03.2025 um 15:08 Uhr

Hört sich eher danach an, dass der MA eben nicht gut arbeitet, sondern nur ein Klotz am Bein darstellt. Mal die einseitige BR Brille abnehmen und objektiv betrachten!

H
HelmutÖ

23.03.2025 um 23:10 Uhr

Der Mitarbeiter arbeitet von der Qualität genauso gut wie andere in der Abteilung. Auch kann man im Nachhinein nachvollziehen, dass die Arbeit zuhause gut gemacht wird.

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