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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erneut aktivieren nach Ablehnung durch den Arbeitnehmer

H
Heidelberg
Mrz 2019 bearbeitet

Für Kennerinnen und Kenner der BEMs: Kann, wenn sich die Umstände ändern eine einmal gegebene Ablehnung des BEM zurückgezogen werden? Und passt hier das BEM überhaupt?

Nach längerer Krankheit wurde einem Mitarbeiter (=MA) ein BEM angeboten. Dieses lehnte er ab, da er sich mit seinem Vorgesetzten bereits gütlich geeinigt hatte, bzw. der Vorgesetzte schon Maßnahmen zur Entlastung eingeleitet hatte. Der MA hatte unter enormen Arbeitsdruck gestanden weil es keine Vertretung für ihn gegeben hatte. Während seiner längeren krankheitsbedingen Abwesenheit konnte der Vorgesetzte endlich eine Vertretung für den MA einstellen. Durch diese Maßnahme reduzierte sich die Belastung für den MA auf ein verträgliches Maß. Außerdem reduzierte der MA seine Stunden nach TzBfG. Damit war alles im grünen Bereich und das angebotene BEM nicht mehr erforderlich und wurde daher vom MA abgelehnt.

Inzwischen sind ca. 6 Monate vergangen, die Abteilung umstrukturiert, ein neuer Vorgesetzter in Amt und Würden und der MA wurde gebeten wieder voll zu arbeiten. Diesem Ansinnen würde der MA auch zustimmen, aber nur wenn er 2 Tage von zuhause aus arbeiten könnte, um auf diese Weise in häuslicher Umgebung entspannter arbeiten zu können (der MA ist als engagierter MA bekannt und Arbeiten von zuhause in der Abteilung durchaus üblich und möglich). Einer vollen 40 h Woche in der Firma, so schätzt er es ein, würde er nicht gewachsen sein.

Bei einigen Mitarbeitern ist "Arbeiten von zuhause aus" in den Arbeitsverträgen mit festen Wochentagen fixiert, ansonsten verweist ein Handbuch für Vorgesetzte darauf, dass es keine Richtlinie für "Arbeiten von zuhause aus" gibt und dass die grundsätzlichen Überlegungen wie folgt sind: Wer in der Nähe einer Niederlassung arbeitet, sollte nicht nur von zuhause aus arbeiten; wenn jemand regelmäßig von zuhause aus arbeitet, hat das im AV geregelt zu sein; die Erlaubnis an einzelnen Tagen von zuhause aus zu arbeiten, kann vom Vorgesetzten erteilt werden.

Können wir, wegen der geänderten Umstände (neuer Vorgesetzter, Umstrukturierung) das BEM noch mal aktivieren? Oder muss der MA erst noch mal 6 Wochen krank sein, bevor ein neues BEM eingeleitet werden kann? Letzlich kann der MA ja auch bei Teilzeit bleiben, dann stellt sich auch die Frage nach dem Arbeiten von zuhause aus nicht. Andererseits würde der MA gern aus finanziellen Gründen und der Arbeitgeber gern aus Gründen des erhöhten Arbeitsanfalls wieder auf Vollzeit gehen. Unsere Personalabteilung in Deutschland hat wahrscheinlich kein Problem damit, aber der Vorgesetzte ist jetzt nicht mehr aus Deutschland, sondern aus einem Land mit anderen Vorstellungen in Bezug auf "von zuhause aus arbeiten". Was empfehlt ihr hier?

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Community-Antworten (8)

T
trizian

01.03.2013 um 15:37 Uhr

Wenn der AG ein BEM angeboten hat, hat er seine Pflichten erst einmal erfüllt. Der Zähler Karnkenfehltage lt. § 84 (2) SGB IX, wird damit erst einmal wieder auf Null gesetzt. Wenn man wie hier auf Beendigung/Aufhebung des Beschäftigungsverhältnis verständigt hat und dieses der Grund des NEIN zum BEM ist, sollte man dieses auch so schriftl. vereibaren und das NEIN zwingend an die Beendigung verknüpfen. Dann könnte man bei Änderung, also Rücktritt von der Beendigung es weiter in Anspruch nehmen.

AN sollten NIE eine BEM ablehnen, denn dass wirde auch hier schon sehr oft behandelt er dem AG eine Kündigung aus Gesundheitsgründen vereinfacht, da der AG seine Pflichten der Vermeidung der Beendigung erfüllt hat. Dieses alles sollte nun doch nach Jahren des Bestand des § 84 SGB IX allen BR bekannt sein.

Es ist erschreckent wie groß hier immer noch bei BR die Wissenslücken sind. Diese gilt klar nicht bei neuen BR welche erstmalig im Mandat sind.

Viele, zu Viele BR vergessen leider immer noch, dass das BAG schon vor vielen Jahren festgestellt hat, dass es zu den MANDATSPFLICHTEN der BRM und SBV gehört sich das notwendige Wissen anzueingnen. Folglich, ist das Unterlassen hier eine Mandatspflichtverletzung.

G
gironimo

01.03.2013 um 19:34 Uhr

Der Vorgesetzte sollte sich der Frage der Integration in Deutschland stellen. Wenn er hier Führungsaufgaben wahrnimmt, muss er dies auch nach unserem Recht und unserer Ordnung tun. Ggf. solltest Du ihm dies in einem freundlichen Ton ans Herz legen.

B
Betriebsrätin

01.03.2013 um 19:40 Uhr

@gironimo

Dein Appel ist OK. Doch hier hat der AN auf das angebotene BEM verzichtet, damit war es dass. Der AG ist fein raus.

K
Kölner

01.03.2013 um 23:06 Uhr

@trizan Das ist mittlerweile der 4. Fred indem Du auf die Unwissenheit der BRM hinweist. Bat Du hier der Heilsbringer?

A
AlterMann

02.03.2013 um 17:16 Uhr

Jeder Mitarbeiter ist frei, ein BEM-Verfahren zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Ändert er später -warum auch immer- seine Meinung, kann er das BEM-Verfahren auch wieder aufnehmen lassen. Ich sehe hier aber nicht, welche Vorteile das bringen soll. Der Vorgesetzte will, dass der MA mehr arbeitet. Der hat einen Teilzeitvertrag und muss nicht bzw. will nur unter Bedingungen einwilligen. Der Vorgesetzte kann diese Bedingungen akzeptieren oder er lässt es. Natürlich könnte es helfen, dem Vorgesetzten die Gründe der Bedingungen mitzuteilen. Je nach Chef wäre ich da vorsichtig. Jedenfalls sehe ich nicht, warum bei einem solchen Aushandeln ein BEM-Verfahren nötig ist oder Vorteile bringen könnte.

H
Hoppel

03.03.2013 um 08:33 Uhr

@ Heidelberg

Dieser Kollege ist doch in einer komfortablen Situation. Er hat jetzt einen UNbefristeten Teilzeitvertrag (zumindest habe ich Dich so verstanden) und wird vom Vorgesetzten gebeten, wieder Vollzeit zu arbeiten. Der Kollege sagt ja, wenn die Bedingung "2 Tage Homeoffice" erfüllt werden kann. Wo ist das Problem? Der Kollege diktiert in diesem Fall doch die Bedingung und nicht der Vorgesetzte!

Aber warum gibt es in Eurem Betrieb keine BV, in welcher die Möglichkeit "Homeoffice" konkret geregelt ist?

U
Udi

18.03.2019 um 10:56 Uhr

Kann ich nach erster Woche Vollzeitarbeit die BEM beenden, dann in Urlaub fahren und nach dem Wiederkommen wieder feststellen, dass 8 Std Arbeit nicht möglich sind? Oder weil ich schon 1 Woche 8 Std. gearbeitet habe Runterstuffung auf 6 Std. nicht mehr möglich, da BEM beendet?

P
Pjöööng

18.03.2019 um 11:54 Uhr

Sorry, aber Dein Baitrag ist völlig unverständlich. Möglicherweise verwechselst Du auch BEM und berufliche Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell? Allerdings ergibt Dein Beitrag auch damit keinen Sinn. Formuliere ihn vielleicht so, dass auch Außenstehende ihn verstehen können und mach dafür möglichst einen neuen Beitrag auf und kaper nicht einen toten Beitrag.

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