Guten Tag,
wir haben zwei Mitarbeiter, die zum gleichen Zeitpunkt Urlaub haben möchten. Wir wissen, das wir für einzelne Mitarbeiter nicht tätig werden dürfen, möchten aber beratend zur Seite stehen.

Mitarbeiterin A hat Ihren Urlaubswunsch bereits im vergangenen Herbst geäussert und auch Mitarbeiterin B mitgeteilt. Es handelt sich um 2 Wochen, die durch die Hausverwaltung aufgrund fälliger Modernisierungsmaßnahmen festgelegt wurden.

Mitarbeiterin B, teilt sich das Sorgerecht mit dem Ex-Mann, hat trotz der Ankündigung der Mitarbeiterin A nun allerdings für den gleichen Zeitraum, Urlaub beantragt.
Ihre Begründung "Sie könne nur in den Ferien Urlaub nehmen" und "Ihr Ex kann das Kind nicht betreuen" und "auch die Oma und Opa sind nicht flexibel".

Nun ist die Mitarbeiterin A ziemlich verzweifelt, das man ihr die gewünschten zwei Urlaubswochen nicht gewähren möchte.

Zur Vorgeschichte:
Sie hat in den vergangenen Jahren immer Rücksicht auf Mitarbeiterin B genommen:
- Überließ ihr alle Ferien und auch
- "Home-Schooling" (Coronapandemie :-( Mitarbeiterin B war 5 Monate nicht im Büro)
- und mit Unterbrechungen noch weitere 1,5 Jahre Home-Schooling.

Dazu kommt das Mitarbeiterin A selbst eine pflegende Angehörige ist und durch die Corona-Pandemie ebenfalls stark gefordert war. Dies hat Mitarbeiterin B nicht interessiert, sie hat das Home-Schooling/Home-Office knallhart ohne Rücksicht auf die Verpflichtungen der Mitarbeiterin A durchgezogen.
Mitarbeiterin A bat mehrfach um einen Tausch, um auch mal ins Home-Office gehen zu können und dadurch ein wenig Entlastung in der ersten, doch für alle, sehr schweren Pandemiezeit zu bekommen.

Wie würden ihr jetzt entscheiden? Wem würdet ihr den Urlaub gewähren?
Mitarbeiterin B hat eine Tochter (Schulpflichtig) und muss die Betreuung zwischen Ex-Mann und Oma/Opa koordinieren.
Mitarbeiterin A ist fremdbestimmt durch die zeitliche Vorgabe der Modernisierung des Hauses, hat aber keine Kinder.

Vor dem Hintergrund, das Eltern von schulpflichtigen Kindern bevorzugt Urlaub gewährt werden soll, tun wir uns schwer mit einer Entscheidung bzw. einem Rat an den Vorgesetzten.

Ergänzung: Es handelt sich um 2 Wochen in den Sommerferien