W.A.F. LogoSeminare

Kurzarbeit

M
M.Aroyal
Mrz 2025 bearbeitet

Guten Morgen, Ich habe folgendes Anliegen, in meiner Firma wird seit 01.09.2024 Kurz gearbeitet. Jetzt haben wir folgenden Fall. Der Abtl. vom CNC schickt die Mitarbeiter, wenn sie Krank sind einen Tag später in Kurzarbeit. Ich bin der meinung, dass er das nicht machen darf. Er beharrt auf die BV die im Spiel gibt, immer Tagesweise entscheiden kann ob der MA Kurz machen muss oder nicht. Für mich ist das nicht plausibel. Wenn der MA Montag um 09:30 Uhr beim Arzt war und Krank gemeldet ist, darf er doch nicht in KUG eingeplant und umgesetzt werden! In der BV KUG Steht: Die MA werden donnerstags für die Folgewoche informiert. Um eine kurzfristige Reaktion auf Eilaufträge oder Personalausfälle gewährleisten zu können, besteht die Möglichkeit, Mitarbeiter bis um 12 Uhr zu Änderungen der Einteilung für den Folgetag zu informieren.

20702

Community-Antworten (2)

G
ganther

14.03.2025 um 14:30 Uhr

so wie du es schreibst verstößt es ja schon mal gegen die BV. Außerdem versucht hier wohl jemand mit dem KUG zu spielen. Ich weiß nicht ob das so legal ist

was sagt denn HR dazu. Da würde ich mich als BR hinwenden

S
seehas

14.03.2025 um 17:09 Uhr

Wenn die BA das erfährt kann es gut sein, dass sie das als Sozialversicherungsbetrug wertet. Das ist kein Kavaliersdelikt.

Ihre Antwort