Zusatzurlaub bei ständiger Schichtarbeit
Hallo zusammen! Mein AG will Zusatzurlaub Tvöd Pflege für bestimmte An-Gruppen abschaffen. Es bezieht sich ausschließlich auf Schichtarbeit und nicht auf Wechselschicht:
- AN Pflege die nur Frühdienst in der Woche machen, am Wochenende allerdings regelmäßig Spätdienst.
- Freigestellte Bereichsleitungen, die im Krankheitsfall in den Wochenenden/Feiertagen/Spätdiensten mit arbeiten.
- Hauswirtschaftskräfte, die Früh- und Spätdienste arbeiten, die Schichten aber nicht nahtlos ineinander übergehen oder es einer Übergabe bedarf.
Ich finde leider keine aussagekräftige Rechtsgrundlage, dass der AG dieses nicht durchsetzen darf.. auch wurde durch den vorherigen BR vieles nicht durch Betriebsvereinbarungen geregelt.
Kann der AG dieses so durchsetzen?
Community-Antworten (1)
13.03.2025 um 22:27 Uhr
Wenn der Anspruch im TV so ist, dann ist es so. Man könnte prüfen, ob eine betriebliche Übung entstanden ist.
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