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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsgeld

D
derseher
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend, eine kurze Frage zum Urlaubsgeld.

Nach Tarif heißt es: die Höhe des zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes beträgt je tariflich gewährtem und genommen Urlaubstag xx,xx€

Bei uns beträgt der Urlaub nach Tarif 30 Tage, Arbeitnehmer in vollkontinuierlicher Wechselschicht, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeit leisten. Erhalten einen Zusatzurlaub von 2 Tagen.

Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Gehe ich recht in der Annahme das:

Arbeiternehmer von Montag bis Freitag 30 Urlaubstage mal xx,xx € erhalten?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer 30 Urlaubstage plus Zusatzurlaub mal xx,xx € erhalten? Oder besteht hier auch nur der Anspruch auf Urlaubsgeld in höhe der 30 Urlaubstage ohne Zusatzurlaub?

Arbeitnehmer in vollkontinuierlicher Wechselschicht, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeit leisten 30 Urlaubstage mal xx,xx € erhalten? Oder besteht hier der Anspruch auf 30 Urlaubstage plus 2 Tage Zusatzurlaub durch die Wechselschicht?

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Community-Antworten (2)

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gironimo

03.09.2014 um 11:16 Uhr

Diese Frage sollte Dir die Gewerkschaft beantworten können, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat.

So wie Du es kurz beschreibst würde ich verstehen: Die Behinderten 30 ohne Zusatz (gesetzlich geregelter Zusatzurlaub; nicht tariflich). Schichtler 32 Tage weil Zusatzurlaub tariflich geregelt.

D
derseher

03.09.2014 um 12:18 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Im moment ist es bei uns in der Praxis so das ein Schwerbehinderte Arbeitnehmer Urlaubsgeld auf 30 Tage plus Zusatzurlaub berechnet bekommt.

Ein Schichtarbeiter aber nur 30 Tage ohne die 2 Tage Zusatzurlaub. Also wäre die Berechnung für den Schichtarbeiter so falsch, wenn ich das richtig Verstehe.

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