Nach Tarif heißt es: die Höhe des zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes beträgt je tariflich gewährtem und genommen Urlaubstag xx,xx€
Bei uns beträgt der Urlaub nach Tarif 30 Tage, Arbeitnehmer in vollkontinuierlicher Wechselschicht, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeit leisten. Erhalten einen Zusatzurlaub von 2 Tagen.
Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gehe ich recht in der Annahme das:
Arbeiternehmer von Montag bis Freitag 30 Urlaubstage mal xx,xx € erhalten?
Schwerbehinderte Arbeitnehmer 30 Urlaubstage plus Zusatzurlaub mal xx,xx € erhalten?
Oder besteht hier auch nur der Anspruch auf Urlaubsgeld in höhe der 30 Urlaubstage ohne Zusatzurlaub?
Arbeitnehmer in vollkontinuierlicher Wechselschicht, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeit leisten 30 Urlaubstage mal xx,xx € erhalten?
Oder besteht hier der Anspruch auf 30 Urlaubstage plus 2 Tage Zusatzurlaub durch die Wechselschicht?
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