Zusatzurlaub für Wechselschicht im TVÖD-K
Hallo erfahrene TVÖD-K ´ler,
bis einschl. 2009 war es bei uns üblich, dass der Wechselschicht-Zusatzurlaub erst im folgenden Jahr gewährt wurde. 2010 wird das richtigerweise umgestellt und nach 2 Monaten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Urlaubstag gutgeschrieben.
So weit so gut. Nun ist unsere PDL aber auf die Idee gekommen, den Zusatzurlaub vom letzten Jahr einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Meiner Meinung nach ist das aber nicht möglich, da der Anspruch schon erarbeitet ist.
Meine Fragen an Euch: 1. Denkt Ihr, dass auch hier die Ausschlussfrist von 1/2 Jahr greift?
(der AG könnte es ja probieren)
2. im TVÖD steht ja, das der Gesamturlaub + Zusatzurlaub
36 Tage nicht überschreiten darf, was aber der Fall wäre,
wenn der Zusatzurlaub von 2009 auch noch draufgepackt
wird.
Freue mich auf Eure Antworten und Denkanstöße.
Community-Antworten (5)
17.02.2010 um 20:46 Uhr
Hallo karlamarx, bis einschl. 2009 war es bei uns üblich, dass der Wechselschicht-Zusatzurlaub erst im folgenden Jahr gewährt wurde. Das geht eigentlich nur, wenn bis 2009 bei Euch noch der BAT angewendet wurde.
*So weit so gut. Nun ist unsere PDL aber auf die Idee gekommen, den Zusatzurlaub vom letzten Jahr einfach unter den Tisch fallen zu lassen. * Da soll Eure PDL sich/oder Ihr sie, mal nicht mit fremden Federn schmücken. Leider ist es so, bei allen, die aus dem BAT in den TVöD übergeleitet wurden, dass sie in dem Jahr der Überleitung subjektiv einen Verlust an Zusatzurlaubstagen erlitten haben, da der TVöD vorschreibt, dass nicht mehr als 36 Tage insgesamt gewährt werden. Und wenn jemand aus 2009 Anspruch auf ,z.B., 3 Tage hatte, kann er in 2010 nicht mehr als 3 hinzuverdienen, wer keinen Anspruch aus 2009 hatte kann in 2010 6 Tage hinzuverdienen.
Es handelt sich hier entweder um Absicht bei den TV Parteien, oder, wie auch in anderen Fällen, um einen "Haben wir nicht dran gedacht" Fehler, weil "wir hatten es so eilig, vor der damaligen Wahl, den TV noch an den Start zu bringen!"
17.02.2010 um 21:09 Uhr
Hallo nicoline, unser BR besteht erst seit 2 Jahren, da wir vorher ein städt. KH waren und wir haben die Überleitung nicht aktiv als BR mitgemacht. Wird meine KollegInnen aus der Wechselschicht nicht erfreuen. Die Verdi-Sekretärin hat eigentlich auf die Schnelle gesagt, dass der Anspruch auf den Zusatzurlaub v. letzten Jahr nicht verfällt, aber ich hatte so meine Bedenken wg. den 36 Tagen. Deine Antwort deckt sich - leider - mit meinen Bedenken. Die überleitung ist doch schon beendet, kann man nicht da was drehen - das mit dem Zusatzurlaub war ja ein Versäumnis vom AG. Danke für deine Antwort.
17.02.2010 um 21:58 Uhr
Die überleitung ist doch schon beendet, Wann genau fand denn die Überleitung statt bei Euch?
18.02.2010 um 23:33 Uhr
Weiß ich nicht, damals gab es nur einen Personalrat. Dass die Überleitung beendet ist , war nur eine Annahme von mir, weil ja der TVÖD schon einige Jahre gültig ist.
19.02.2010 um 10:35 Uhr
Hallo Karla, habe Deine letzte Antwort eben erst entdeckt. Der TVöD gilt seit 1.10.05. Es gibt aber genügend AG, die erst wesentlich später die Überleitung in den TVöD vorgenommen haben. In der Regel werden die MA aber benachrichtigt, das sie übergeleitet wurden. Ist das denn bei Euch nicht geschehen? Aber wie auch immer, bei ber Überleitung vom BAT in den TVöD war es in der Tat so, wie ich es geschildert habe. Unter TVöD entsteht der Anspruch im laufenden Jahr, sowie die Bedingungen erfüllt sind. AG und AGNhaben darauf zu achten, dass die Tage im laufenden Jahr gewährt und genommen werden und Aufgabe des BR ist es, darauf zu achten, dass das auch geschieht.
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