Hallo erfahrene TVÖD-K ´ler,
bis einschl. 2009 war es bei uns üblich, dass der Wechselschicht-Zusatzurlaub erst im folgenden Jahr gewährt wurde. 2010 wird das richtigerweise umgestellt und nach 2 Monaten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Urlaubstag gutgeschrieben.
So weit so gut. Nun ist unsere PDL aber auf die Idee gekommen, den Zusatzurlaub vom letzten Jahr einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Meiner Meinung nach ist das aber nicht möglich, da der Anspruch schon erarbeitet ist.
Meine Fragen an Euch: 1. Denkt Ihr, dass auch hier die Ausschlussfrist von 1/2 Jahr greift?
(der AG könnte es ja probieren)
2. im TVÖD steht ja, das der Gesamturlaub + Zusatzurlaub
36 Tage nicht überschreiten darf, was aber der Fall wäre,
wenn der Zusatzurlaub von 2009 auch noch draufgepackt
wird.
Freue mich auf Eure Antworten und Denkanstöße.