Zusatzurlaub im TVöD
Wer kann mir weiter helfen im Punkt Zusatzurlaub § 27 TVöD im Bereich Wechselschicht/Schichtarbeit im Krankenhaus?
Für geleistete Wechselschicht für je 2 zusammenhängende Monate gibt es je 1 Tag, für geleistete Schichtarbeit bei 4 zusammenhängende Monate gibt es auch ein Tag. Demnach kann ein Mitarbeiter maximal 3 Tage für Schichtarbeit und zusätzlich bei Wechselschicht nochmal 6 Tage Zusatzurlaub bekommen? Es werden doch nur insgesamt 6 Zusatztage gewährt?! Was ist mit der Maximalen Urlaubstagengrenze? Maximal 35 Tage. Liebe Grüße und vielen Dank auch nochmal für die guten Tipps bisher!
Community-Antworten (3)
18.05.2006 um 16:14 Uhr
Also birwein! Wer ständig Schicht arbeitet kann max. 3 Tage Zusatzurlaub im Jahr erhalten. Wer ständig Wechselschichtarbeitet kann max. 6 Tage Zusatzurlaub im Jahr erhalten. Also kommt es darauf an, ob ein MA ständig Schicht- oder Wechselschicht arbeitet. Man kann nicht, da man ja immer Schicht (auch bei Wechselschicht) arbeitet 9 Tage erhalten. Die max. Zahl ist auf 35 beschränkt. Wer Wechselschicht arbeitet darf 36 Tage gesamt haben. Gute Tipps kann man dir keine geben da der Tarifvertrag alles regelt. Wenn ihr nicht ständig Schicht- oder Wechselschicht arbeitet gelten die Bestimmungen des § 27 Abs. 2. Und wenn ihr im Bereich der VKA (kommunal) tätig seid, sollte der BR angeregt werden hier eine Regelung mit dem AG zu finden.
Gruß nidis
18.05.2006 um 20:24 Uhr
Vielen Dank Nidis. Wir gehören zum VKA.Ist aber halt noch vieles so unklar.Bin selbst 2. Betriebsratsvorsitzende , unsere 1. Vorsitzende ist zur Kur.Hole mir hier immer super Anregungen, bin für alles dankbar!Sind noch mit den Betriebsvereinbarungen beschäftigt. Ist sowas dann auch in 'ner Vereinbarung festzulegen? Gruß Birwein
19.05.2006 um 10:53 Uhr
Ihr dürft nur eine BV über zusätzliche Urlaubstage abschliessen wenn ihr nicht ständig Schicht- oder Wechselschicht habt. Ansonsten nicht.
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