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Hin- und Herwechsel 4-Schicht und 3-Schicht

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Chrishet4
Mrz 2025 bearbeitet

Ich habe eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag. Dort ist eine Arbeitszeit von 40 Std./Woche im 4-Schicht-System vereinbart. Weiterhin wurde eine sog. "4-Schicht-Prämie" vereinbart. Ich konnte mich nun auch schon jahrzehntelang damit arrangieren. Im letzten Jahr wurde nach Vereinbarung mit dem BR und Abstimmung der betreffenden Mitarbeiter auf 3-Schichtsystem (ebenfalls 40 Std./Woche) reduziert aufgrund der wirtschaftlichen Lage. Das führte natürlich beim Mitarbeiter zu erheblichen finanziellen Einbußen, denn die Prämie fiel weg, sowie auch die Zuschläge durch die Mehrarbeit (im Vergleich zum 3-Schichter). Urlaub wurde nicht verändert, da beide Systeme die gleichen Urlaubstage zum Planen zur Verfügung haben. Ende des Jahres musste ganz plötzlich wieder umgestellt werden auf 4-Schicht, damit Kundenverträge zeitgemäß erfüllt werden können. Laut Arbeitsvertrag wäre eine Ablehnung dessen nicht erfolgreich, weil ja dort schon das 4-Schicht-System vereinbart ist. Weiterhin kamen auch die Prämie und die Zuschläge wieder dazu, also ein zumindest finanzieller Vorteil für die Mitarbeiter. Das ganze soll befristet sein, da sich die wirtschaftliche Lage auch dadurch nicht verbessert hat. Weiterhin bin ich aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung mit der Unternehmenspolitik der Firma der Ansicht, dass es immer wieder zu Schichtanpassungen kommen wird. Ich persönlich würde nach einem erneuten Wechsel zum 3-Schicht-System mit diesem besser "leben" können, einfach weil ich neben der besseren Nutzung der Urlaubstage auch noch jedes Wochenende frei hätte. Auf die finanziellen Einbußen konnte ich mich ebenfalls einstellen. Meine Frage ist: kann ich meinen Arbeitsvertrag anpassen lassen, dass dort das 3-Schicht-System vereinbart wird? Oder kann ich sogar darauf bestehen, dass mir ermöglicht werden muss, weiter 4-Schicht zu gehen? Mit welchen Rechtsgrundlagen würde ich argumentieren können?

Freundliche Grüße

40002

Community-Antworten (2)

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Catweazle

12.03.2025 um 11:58 Uhr

Die Rechtsgrundlage ist die Vertragsfreiheit. Wenn beide Seiten damit einverstanden sind können Verträge geändert werden.

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seehas

13.03.2025 um 08:18 Uhr

Ein Argument wäre zum Beispiel das Alter - die Belastung im 4-Schicht-System wird langsam zu hoch. Um krankheitsbedingten Ausfällen entgegenzuwirken sollte der AV angepasst werden. Ihr könnt den BR animieren eine BV zu vereinbaren, die den Beschäftigten die Wahl zwischen den Systemen freistellt, solange es beide Systeme im Betrieb gibt.

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