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Schicht gestrichen wegen nicht gesund melden

S
Selma78
Mrz 2025 bearbeitet

Ich war krank bis Montag und sollte am Donnerstag wieder arbeiten. Ich habe mich nicht gesund gemeldet, aber auch nicht krankgemeldet. Weiterhin also hat mein Arbeitgeber einfach meine Schicht mit einer anderen Kollegin besetzt an dem gleichen Tag und nicht nur das, sondern auch die nächsten drei Tage nur weil ich mich nicht gesund gemeldet hab dann hat er mich an dem Tag angerufen, weil ich gesagt habe. Ich komme zur Arbeit zu meiner Kollegin Und ich habe mich offiziell bei ihm gesund gemeldet. Er sagte ich brauche die nächsten vier Tage nicht zur Arbeit kommen und er hätte eine Abmahnung losgeschickt, die ich noch nicht erhalten habe. Darf er das?

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Community-Antworten (13)

C
celestro

06.03.2025 um 23:25 Uhr

Man muss sich nicht gesund melden. Wenn man den AG über eine voraussichtliche Krankheitsdauer informiert und es ändert sich nichts daran, dann geht man am Ende dieser "Frist" wieder normal arbeiten und nimmt seinen "Schichtplan" wieder auf.

Sollte da wirklich eine Abmahnung eintrudeln, würde ich aber einen Rechtsanwalt aufsuchen.

S
Selma78

07.03.2025 um 03:08 Uhr

Ich habe ja mit meinem Vorgesetzten telefoniert, der mir dann gesagt hat. Ich bräuchte jetzt vier Tage nicht zur Arbeit zu erscheinen, weil er jetzt meine ganzen Schichten abgedeckt hat, die ich auch nicht bezahlt kriege, weil ich mich nicht gesund gemeldet hätte und dafür würde ich auch eine Abmahnung kriegen Und in dem Gespräch hab ich dann gesagt jetzt melde ich mich da wir ja telefonieren gerade wieder gesund also kannst du doch rein theoretisch nicht alle meine Schichten abgeben, hat er gesagt doch und ich habe ihm gesagt ich gehe zum Rechtsanwalt und er hat gesagt das kann ich ruhig tun

H
hamsterpups

07.03.2025 um 08:26 Uhr

Ich schließe mich meinen Vorredner*innen an - du musst dich nicht "gesund melden". Du warst bis Montag krank, d.h. dein AG muss davon ausgehen, dass du danach wieder arbeitsfähig bist. Du hast doch sicherlich einen Dienstplan und der gilt. Wann hat dein Vorgesetzter dich denn angerufen? Mittwoch oder Donnerstag? Wenn er dich einfach ausgeplant hat und dich angewiesen hat, nicht zur Arbeit zu kommen, ist er im Annahmeverzug und kann dich deswegen nicht abmahnen. Und die Stunden kann er dir auch nicht abziehen.

K
Kehler

07.03.2025 um 08:43 Uhr

Der AG soll dir ein Gesetz zeigen wo man sich nach Krankheit wieder Gesund melden muss. Das gibt es nämlich nicht.

Wenn du eine Abmahnung bekommst, ab zum Fachanwalt.

R
rtjum

07.03.2025 um 09:06 Uhr

gibt es bei euch einen Betriebsrat?

G
GabrielBischoff

07.03.2025 um 11:05 Uhr

Ich war krank bis Montag und sollte am Donnerstag wieder arbeiten. Ich habe mich nicht gesund gemeldet, aber auch nicht krankgemeldet

Also warst du ganz normal in der Zeit deiner AU nicht da? Dann kein Thema.

ich brauche die nächsten vier Tage nicht zur Arbeit kommen und er hätte eine Abmahnung losgeschickt, die ich noch nicht erhalten habe. Darf er das?

Nein. Die Abmahnung ist unwirksam und die Zeit in der du nicht einplant wurdest, ist zu bezahlen. Hast du Zeugen für diese Aussage?

Du wirst dich allerdings darauf vorbereiten müssen, dass du den einbehaltenen Lohn vorm Arbeitsgericht einklagen musst.

D
Damei81

08.03.2025 um 12:48 Uhr

Frage, gibt es einen BR? Evtl. gibt es dann eine BV, wo drinsteht, das man sich gesundmelden muss!

C
Catweazle

09.03.2025 um 16:29 Uhr

Eine BV worin steht, dass man sich gesundmelden muss halte ich für Unsinn. Dazu müsste der Betroffene hellseherische Fähigkeiten haben.

C
celestro

09.03.2025 um 17:36 Uhr

"Evtl. gibt es dann eine BV, wo drinsteht, das man sich gesundmelden muss!"

Ob ein BR so etwas rechtswirksam beschließen kann?

S
Schlaumeier38

09.03.2025 um 19:06 Uhr

Frage und Ordnung im Betrieb! 87 Abs. 1 Nr. 1

Gab es bei uns auch mal,

G
GabrielBischoff

10.03.2025 um 15:53 Uhr

Ohje, welcher BR würde das denn haben wollen?

S
Schlaumeier38

10.03.2025 um 16:50 Uhr

wir hatte mal einen der was wollte und in eine BV geschrieben hat.

C
Catweazle

10.03.2025 um 22:37 Uhr

Der AG kann nicht verlangen. Dass sich jemand während der AU gesund melden muss. Damit gibt es nichts worüber der BR mitbestimmen kann.

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