Rahmenvertrag Werkstudenten - Stagnierendes Gehalt
Hallo zusammen,
ich arbeite seit gut einem Jahr als Werkstudent bei dem Hauptsitz eines Konzerns. Zuvor war ich für 3 Monate Praktikant bei einem Tochterunternehmen im Ausland und davor bereits 1 1/2 Jahre als Werkstudent beim Hauptsitz eingesetzt (über einen "gemeinnütziger Verein für Talentmanagement". So konnte man mein Gehalt als OPEX statt PEX führen.).
Soweit ich informiert bin, laufen alle Arbeitnehmervertäge bei uns außertariflich. Die Werkstudenten erhalten alle den gleichen Stundenlohn, was mir gegenüber als "Rahmenvertrag" für alle Werkstudenten bezeichnet wurde.
Wegen der häufigen Wechsel bin ich mir nicht sicher, jedoch meine ich, dass sich der Stundenlohn sich nun schon seit geraumer Zeit auf 14€/Stunde beläuft. Bei meinen vorigen Beschäftigungsverhältnissen lag der Stundenlohn ein gutes Stück darüber und die liegen jetzt z.T. schon 3 Jahre zurück - unterlagen aber auch nicht den Konditionen des Rahmenvertrags.
Bei der Verlängerung meines aktuellen Arbeitsverhältnisses habe ich nach einer Erhöhung des Stundenlohns gefragt. Mein Vorgesetzter begegnete mir nach Absprache mit HR, dass da kein Handlungsspielraum bestehe, da alle Werkstudenten denselben Stundenlohn erhielten. Das findet sich so auch in unserem Intranet kommuniziert.
Bei uns steht in 2 Wochen eine Betriebsversammlung an und ich würde das Thema gerne auf den Tisch bringen, denn es scheint mir, dass ich alleine keinen Spielraum für meine Vertragsbedingungen habe.
Ist der Betriebsrat hier überhaupt für mein Anliegen zuständig bzw. eine Betriebsversammlung der richtige Ort dafür? Bzw. könnte eine Ungleichbehandlung der Werkstudenten ggü. den restlichen Arbeitnehmer vorliegen, wenn diese im selben Zeitraum deutlich höhere prozentuale Gehaltserhöhungen erhielten (angleich nach Inlfations etc.)? Wie sollte ich dies am besten angehen?
Ich hatte mir überlegt auf meinen Betriebsratsvorsitzenden zuzgehen und über ihn in Erfahrung bringen zu lassen, wann und wie hoch die letzte Stundenlohnerhöhung für Werkstudenten vorgenommen wurde - evtl. vs. der durchschnittlichen Gehaltserhöhung der restl. Arbeitnehmer über den selben Zeitraum.
Ich würde mich sehr über einen Rat freuen.
LG
Community-Antworten (2)
06.03.2025 um 23:31 Uhr
mit dem BRV mal reden kann nicht schaden, aber für Gehaltsverhandlungen etc. ist der BR eigentlich nicht der richtige Ansprechpartner.
Ein Werkstudent hat im Allgemeinen ganz andere Ausgaben als ein "normaler" AN. Ob die Ungleichbehandlung ggf. sogar erlaubt ist, müsste ein RA prüfen.
10.03.2025 um 11:06 Uhr
Dju schreibst, dass du über einen Verein eingesetzt worden bist. Wenn es dann keine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses gab, gilt es zu prüfen ob dies evt. Arbeitnehmerüberlassung gewesen ist und wenn, ob der Verein den entsprechenden Genehmigung dazu hat. Ist das nicht der Fall, wäre der nächste Schritt prüfen zu lassen ob sich hieraus nicht ein unbefristeten Vertrag ergeben hat. Desweiteren bist du anscheinend immer im Rahmen befristeter Verträge beschäftigt worden. Hier gilt es zu prüfen, ob die Befristung rechtmäßig ist. Es kann sein, dass der Ag hier ein Fehler unterlaufen ist und man dir eine Befristung nach §14 (2) TzBfG gegeben hat. Diese ist dann aber nach Satz zwei des Paragrafen unwirksam, weil es eine Vorbeschäftigung gegeben hat. Abschließend ist zu prüfen ob der Entgeltklausel im Rahmenvertrag überhaupt rechtswirksam ist. Es kann sein, dass der AG durch ein Tarifvertrag gebunden ist und nicht von der dort vereinbarte Eingruppierungen abweichen darf. Diese Prüfung soll ebenfalls klären, ob hier nicht eine unzulässige AGB-Klausel eingebaut wurde.
Alles zusammen: Wende dich an deiner Gewerkschaft mit der Bitte um Rechtsschutz, wenn du kein Mitglied bist, hast du jetzt einen Anlaß Mitglied zu werden.
Verwandte Themen
IGM / Tarif für Werkstudenten ???
hallo Forum, ich bin seit letztem Jahr BRM, habe die Seminare zu BR1 und BR2 besucht und viel gelernt, aber, es kann ja nicht anders sein, eben noch nicht Alles. Daher meine Frage: Dass Werkstudent
Passives Wahlrecht für Werkstudenten und MitarbeiterInnen in Elternzeit?
Hallo, sind a) Werkstudenten und b) MitarbeiterInnen in Elternzeit für den Betriebsrat wählbar? Vielen Dank im Voraus!
Können Werksstudenten auch "unbefristet" beschäftigt sein?
Hallo Schwarmintelligenz, wir haben mehrere Werksstudenten in unserem Unternehmen, die befristet beschäftigt sind. Die Definition eines Werksstudenten lautet gem. http://www.arbeitsratgeber.com/werk
Werkstudenten und JAV
Guten Tag, meine Grundlegende Frage ist, ob die JAV auch für Werkstundeten zuständig ist und wie es da mit den Wahlen aussieht. Laut folgendem Artikel1 (https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/lexik
Zustimmung taggleich bei einem Werkstudenten
Tach zusammen, ich brauche mal euer solides Wissen! Die Geschäftsführung hat ohne vorher HR und BR zu informieren, einen Werkstudenten für eine begrenze Zeit eingestellt. Erst am ersten Arbeitstag