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Zustimmung taggleich bei einem Werkstudenten

E
Eymen
Aug 2022 bearbeitet

Tach zusammen,

ich brauche mal euer solides Wissen!

Die Geschäftsführung hat ohne vorher HR und BR zu informieren, einen Werkstudenten für eine begrenze Zeit eingestellt. Erst am ersten Arbeitstag des WS kam HR uns BR zu und gab die Info. Nebenbei gesagt, stand bis dahin noch kein Arbeitsvertrag. Recherchen im Netz ergaben keine verwertbare Antwort. Hier stellt sich die Frage, ob die "nachträgliche" Abstimmung tatsächlich gültig ist.

Wie seht Ihr das?

Danke euch schon mal für eure Antworten.

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Community-Antworten (3)

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Muschelschubser

01.08.2022 um 18:16 Uhr

Auch die Einstellung eines Werkstudenten bedarf der Mitbestimmung nach §99 BetrVG. Um fristgerecht mitbestimmen zu können, muss die Information also spätestens eine Woche vor der geplanten Einstellung beim BR eingehen.

Als Ausweg für Helden für spontane Entscheidungen ziehen viele AG den Joker nach §100 BetrVG, die vorläufige personelle Maßnahme. Das ermöglicht ihm eine sofortige Einstellung vor der Rückäußerung durch den BR - rein juristisch aber nur, wenn eine dringende Erfordernis aus sachlichen Gründen vorliegt.

Der AG ist dann angehalten, den BR unverzüglich über diese vorläufige personelle Maßnahme zu unterrichten, damit dieser die Abstimmung nachholen kann.

Dann hängt der weitere Verlauf davon ab, ob der Betriebsrat die Zustimmung erteilt, oder ob er die Erforderlichkeit der Maßnahme aus sachlichen Gründen bestreitet. Dann muss der AG die Zustimmung binnen 3 Tagen von Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Das müsst letztendlich Ihr beurteilen. Man sollte aber aufpassen, dass ein solches Verhalten nicht zur Gewohnheit wird und dass der BR zukünftig die Einstellungen fristgerecht vorgelegt bekommt.

G
GabrielBischoff

01.08.2022 um 21:36 Uhr

Was bedeutet hier "Info gekriegt"? Ohne vollständige Bewerbungsunterlagen würde ich mich auf die Diskussion einlassen, ob hier überhaupt schon irgendeine Frist losgelaufen ist.

Ist denn die Maßnahme davon abgesehen in Ordnung? BBitte auf jeden Fall die Unterlagen nachträglich anfordern und eine ordnungsgemäße Prüfung gemaß 99 durchführen.

Beim ersten Griff ins Klo gleich durcheskalieren muss nicht sein. Aber im nächsten Monatsgespräch nett daran erinnern, wie es zu laufen hat, kann nicht schaden.

E
Eymen

02.08.2022 um 11:28 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Info gekriegt bedeutet, dass wir als BR erst am ersten Arbeitstag informiert wurden, die vollständigen Bewerbungsunterlagen lagen uns dementsprechend auch nach dem Arbeitsbeginn vor.

Wir haben unser Statement ggü. dem AG/HR mit unserer Entscheidung klar gemacht.

Nochmals danke und Gutes gelingen bei eurer BR Arbeit.

LG

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