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Werkstudenten und JAV

M
MrTr33
Jul 2019 bearbeitet

Guten Tag,

meine Grundlegende Frage ist, ob die JAV auch für Werkstundeten zuständig ist und wie es da mit den Wahlen aussieht.

Laut folgendem Artikel#1 (https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/lexikon/jav-jugend-und-auszubildendenvertretung) ist die JAV für Werkstundeten, die jünger als 25 sind, auch zuständig. Bedeutet "untern" (auf den Artikel#1 bezogen) in dem Fall "noch nicht vollendet", weil hier (https://www.jav.info/betrvg/wahl/wer-darf-waehlen) bedeides verwendet wird?

Zählt in diesem Fall folgende Defintion (http://www.arbeitsratgeber.com/werkstudenten-jobs/), sodass diese Studenten dann einbezogen werden?

Eigentlich sind ja alle Aussagen klar, aber ich hinterfrage gerne und würde mich freuen, wenn es jemand einfach und eventuell anhand Beispielen erklären könnte :)

1.20801

Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

16.07.2019 um 20:19 Uhr

Die Frage ist, ob die Werkstudenten tatsächlich ein Lehrpensum haben- sie also tatsächlich ausgebildet werden oder es sich um unterbezahlte Aushilfen handelt. Im zweiten Fall sind es ganz normale Arbeitnehmer und unterstehen der Betreuung des BR.

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