Erstellt am 20.01.2010 um 15:09 Uhr von erwin
Generell haben auch Werkstudentinnen und Werkstudenten
das aktive und passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen.
Fußnote 12
12 Das passive Wahlrecht erwirbt man nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit.
http://dialog.igmetall.de/uploads/media/Werkstudenten2009-10.pdf
Beschäftigte mit befristeter Rente, in Mutterschutz und Elternzeit, kranke, beurlaubte und arbeitsbefreite Arbeitnehmer ...sind auch wählbar.
Das aktive und passive Wahlrecht ist somit bei allen genannten Beschäftigungsgruppen zu bejahen
http://ra-dalhoff.de/aktuelles/