W.A.F. LogoSeminare

Passives Wahlrecht für Werkstudenten und MitarbeiterInnen in Elternzeit?

M
MeisterHans
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, sind a) Werkstudenten und b) MitarbeiterInnen in Elternzeit für den Betriebsrat wählbar?

Vielen Dank im Voraus!

4.56801

Community-Antworten (1)

E
Erwin

20.01.2010 um 16:09 Uhr

Generell haben auch Werkstudentinnen und Werkstudenten das aktive und passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen. Fußnote 12 12 Das passive Wahlrecht erwirbt man nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. http://dialog.igmetall.de/uploads/media/Werkstudenten2009-10.pdf

Beschäftigte mit befristeter Rente, in Mutterschutz und Elternzeit, kranke, beurlaubte und arbeitsbefreite Arbeitnehmer ...sind auch wählbar. Das aktive und passive Wahlrecht ist somit bei allen genannten Beschäftigungsgruppen zu bejahen http://ra-dalhoff.de/aktuelles/

Ihre Antwort