Passives Wahlrecht für Werkstudenten und MitarbeiterInnen in Elternzeit?
Hallo, sind a) Werkstudenten und b) MitarbeiterInnen in Elternzeit für den Betriebsrat wählbar?
Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (1)
20.01.2010 um 16:09 Uhr
Generell haben auch Werkstudentinnen und Werkstudenten das aktive und passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen. Fußnote 12 12 Das passive Wahlrecht erwirbt man nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. http://dialog.igmetall.de/uploads/media/Werkstudenten2009-10.pdf
Beschäftigte mit befristeter Rente, in Mutterschutz und Elternzeit, kranke, beurlaubte und arbeitsbefreite Arbeitnehmer ...sind auch wählbar. Das aktive und passive Wahlrecht ist somit bei allen genannten Beschäftigungsgruppen zu bejahen http://ra-dalhoff.de/aktuelles/
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