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IGM / Tarif für Werkstudenten ???

R
ratlos
Jan 2018 bearbeitet

hallo Forum, ich bin seit letztem Jahr BRM, habe die Seminare zu BR1 und BR2 besucht und viel gelernt, aber, es kann ja nicht anders sein, eben noch nicht Alles. Daher meine Frage: Dass Werkstudenten tariflich bezahlt werden sollten, konnte ich in Erfahrung bringen. Dass der AG im Normalfall tarifliches Entgelt ablehnt, da Werkstudenten eher nicht in der Gewerkschaft sind, ist mir auch klar. Gibts noch andere Vorschriften / Druckmittel?

Vorab Danke für Eure Antworten / Diskussionen

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Community-Antworten (8)

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Kölner

30.04.2007 um 21:33 Uhr

@ratlos Nö. Zumal sich der AG auch immer auf die Vertragsfreiheit gemäß § 105 GewO beziehen wird.

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ratlos

30.04.2007 um 21:49 Uhr

@Kölner Freie Gestaltung des Arbeitsvertrags will ich ja gar nicht abstreiten, sofern keine tariflichen Bestimmungen vorliegen. Ich hab mich ja auch evtl. missverständlich ausgedrückt. Daher nochmal konkret: Wir sind tarifgebunden im Bereich der IGM (Nordwürtemberg / Nordbaden). Gibts keine wirklich Chance dem Nasenfaktor des AG bei Werkstudenten entgegenzuwirken?

K
Kölner

30.04.2007 um 21:55 Uhr

@ratlos Ihr könntet die personelle Massnahme verhindern in dem Ihr § 99 BetrVG anwendet... ...und dann ein Gericht über § 100 BetrVG geht. Dem dann betroffenen Werkstudenten wird das vermutlich aber nicht helfen.

R
ratlos

30.04.2007 um 22:07 Uhr

@Kölner BetrVG §99+100 war nicht wirklich mein Ziel. Dass ich die Einstellung eines Werkstudenten durch Beschluss des BR-Gremiums / beauftragtem Personalausschuss verhindern kann ist schon klar. Ich will dem Werkstudent ja nicht die Chancen auf einen Zuverdienst vermasseln. Ich will nur wissen, ob es da wirklich keine Handhabe des BR auf das Gehalt gibt.

K
Kölner

30.04.2007 um 22:11 Uhr

@ratlos Ich meinte auch eher, dass Ihr der Einstellung zustimmt nur der Eingruppierung nicht!

R
ratlos

30.04.2007 um 22:18 Uhr

@Kölner Und mit welchen Paragraphen können wir der Eingruppierung widersprechen / mehr Gehalt fordern? Und schon mal Danke für das Engagemnet und die schnellen Antworten. Gruss Ratlos

K
Kölner

30.04.2007 um 22:28 Uhr

@ratlos Ich beziehe mich da auf die Kommentierungen des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. Danach ist der BR halt Hüter des Tarifvertrages. Demnach kann er auch eine mitgeteilte Eingruppierung des AN verneinen.

R
ratlos

30.04.2007 um 22:32 Uhr

@Kölner !!!DANKE!!!

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