Erstellt am 30.04.2007 um 19:33 Uhr von Kölner
@ratlos
Nö. Zumal sich der AG auch immer auf die Vertragsfreiheit gemäß § 105 GewO beziehen wird.
Erstellt am 30.04.2007 um 19:49 Uhr von ratlos
@Kölner
Freie Gestaltung des Arbeitsvertrags will ich ja gar nicht abstreiten, sofern keine tariflichen Bestimmungen vorliegen. Ich hab mich ja auch evtl. missverständlich ausgedrückt. Daher nochmal konkret:
Wir sind tarifgebunden im Bereich der IGM (Nordwürtemberg / Nordbaden).
Gibts keine wirklich Chance dem Nasenfaktor des AG bei Werkstudenten entgegenzuwirken?
Erstellt am 30.04.2007 um 19:55 Uhr von Kölner
@ratlos
Ihr könntet die personelle Massnahme verhindern in dem Ihr § 99 BetrVG anwendet...
...und dann ein Gericht über § 100 BetrVG geht.
Dem dann betroffenen Werkstudenten wird das vermutlich aber nicht helfen.
Erstellt am 30.04.2007 um 20:07 Uhr von ratlos
@Kölner
BetrVG §99+100 war nicht wirklich mein Ziel. Dass ich die Einstellung eines Werkstudenten durch Beschluss des BR-Gremiums / beauftragtem Personalausschuss verhindern kann ist schon klar.
Ich will dem Werkstudent ja nicht die Chancen auf einen Zuverdienst vermasseln. Ich will nur wissen, ob es da wirklich keine Handhabe des BR auf das Gehalt gibt.
Erstellt am 30.04.2007 um 20:11 Uhr von Kölner
@ratlos
Ich meinte auch eher, dass Ihr der Einstellung zustimmt nur der Eingruppierung nicht!
Erstellt am 30.04.2007 um 20:18 Uhr von ratlos
@Kölner
Und mit welchen Paragraphen können wir der Eingruppierung widersprechen / mehr Gehalt fordern?
Und schon mal Danke für das Engagemnet und die schnellen Antworten.
Gruss
Ratlos
Erstellt am 30.04.2007 um 20:28 Uhr von Kölner
@ratlos
Ich beziehe mich da auf die Kommentierungen des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. Danach ist der BR halt Hüter des Tarifvertrages. Demnach kann er auch eine mitgeteilte Eingruppierung des AN verneinen.
Erstellt am 30.04.2007 um 20:32 Uhr von ratlos