IGM / Tarif für Werkstudenten ???
hallo Forum, ich bin seit letztem Jahr BRM, habe die Seminare zu BR1 und BR2 besucht und viel gelernt, aber, es kann ja nicht anders sein, eben noch nicht Alles. Daher meine Frage: Dass Werkstudenten tariflich bezahlt werden sollten, konnte ich in Erfahrung bringen. Dass der AG im Normalfall tarifliches Entgelt ablehnt, da Werkstudenten eher nicht in der Gewerkschaft sind, ist mir auch klar. Gibts noch andere Vorschriften / Druckmittel?
Vorab Danke für Eure Antworten / Diskussionen
Community-Antworten (8)
30.04.2007 um 21:33 Uhr
@ratlos Nö. Zumal sich der AG auch immer auf die Vertragsfreiheit gemäß § 105 GewO beziehen wird.
30.04.2007 um 21:49 Uhr
@Kölner Freie Gestaltung des Arbeitsvertrags will ich ja gar nicht abstreiten, sofern keine tariflichen Bestimmungen vorliegen. Ich hab mich ja auch evtl. missverständlich ausgedrückt. Daher nochmal konkret: Wir sind tarifgebunden im Bereich der IGM (Nordwürtemberg / Nordbaden). Gibts keine wirklich Chance dem Nasenfaktor des AG bei Werkstudenten entgegenzuwirken?
30.04.2007 um 21:55 Uhr
@ratlos Ihr könntet die personelle Massnahme verhindern in dem Ihr § 99 BetrVG anwendet... ...und dann ein Gericht über § 100 BetrVG geht. Dem dann betroffenen Werkstudenten wird das vermutlich aber nicht helfen.
30.04.2007 um 22:07 Uhr
@Kölner BetrVG §99+100 war nicht wirklich mein Ziel. Dass ich die Einstellung eines Werkstudenten durch Beschluss des BR-Gremiums / beauftragtem Personalausschuss verhindern kann ist schon klar. Ich will dem Werkstudent ja nicht die Chancen auf einen Zuverdienst vermasseln. Ich will nur wissen, ob es da wirklich keine Handhabe des BR auf das Gehalt gibt.
30.04.2007 um 22:11 Uhr
@ratlos Ich meinte auch eher, dass Ihr der Einstellung zustimmt nur der Eingruppierung nicht!
30.04.2007 um 22:18 Uhr
@Kölner Und mit welchen Paragraphen können wir der Eingruppierung widersprechen / mehr Gehalt fordern? Und schon mal Danke für das Engagemnet und die schnellen Antworten. Gruss Ratlos
30.04.2007 um 22:28 Uhr
@ratlos Ich beziehe mich da auf die Kommentierungen des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. Danach ist der BR halt Hüter des Tarifvertrages. Demnach kann er auch eine mitgeteilte Eingruppierung des AN verneinen.
30.04.2007 um 22:32 Uhr
@Kölner !!!DANKE!!!
Verwandte Themen
Rahmenvertrag Werkstudenten - Stagnierendes Gehalt
Hallo zusammen, ich arbeite seit gut einem Jahr als Werkstudent bei dem Hauptsitz eines Konzerns. Zuvor war ich für 3 Monate Praktikant bei einem Tochterunternehmen im Ausland und davor bereits 1 1/2
Misstrauen gegenüber IGM
Hallo, die aktuelle Situation ist folgende, ATV seit Anfang 2014, Stundenlöhne im Bereich des Mindestlohnes. Verhandlung zu einer einmaligen Stundenlohnerhöhung 2014 erfolgte komplett ohne Rückspr
Tarifänderungen
Hallo liebes WAF Team, da ich noch nicht soviel Erfahrungen habe brauche ich Hilfe. Ich arbeite seit ca 5 Jahren in einer Container stauerrei und meine Abteilung obliegt dem Tarif in distribution und
IGM Mitglieder auf konkurrierender Liste zum BR gewählt, jetzt Ausschluss aus Gewerkschaft - wo bleibt die Toleranz?
Beispiel für Demokratie in Salzgitter? IG Metall will zwei Mitglieder ausschließen Untersuchungskommission tagte bereits – Endgültiger Beschluss im November 21.10.2006 WATEN
Probleme durch ERA führen zu Gewerkschaftsaustritten
Moin moin aus dem Norden, Meine Frage bezieht sich auf das Thema ERA, bzw. auf die dadurch entstandene schlechte Stimmung in unserem Betrieb. Seitdem ERA eingeführt wurde herrscht hier die Meinung vo