Arbeitnehmer:innen, die freiwillig an ihren freien Tagen arbeiten
Hi zusammen,
ich habe schon ein bisschen recherchiert, finde aber zu meiner konkreten Frage keine Antwort. Ganz einfach:
Ist es einem AN erlaubt, an einem eigentlich freien Tag (z.B. Freitags, bei einer 4 Tage Woche, wobei Freitag der freie Tag ist), freiwillig zu arbeiten (=Mails schreiben/weiterleiten, manchmal auch kurze Termine wahrnehmen)?
Für Urlaube ist die Antwort relativ eindeutig, finde ich - aber wie ist es mit "freien Tagen"?
Meine Gedanken: das ist ja nicht der Sinn eines freien Tages; es entstehen ja auch Überstunden, wenn auch nicht viele. Was sagt das Arbeitsrecht? Habt ihr damit Erfahrungen?
Viele Grüße
Community-Antworten (3)
21.02.2025 um 11:58 Uhr
So übereifrige Arbeitnehmer hat das Gesetz nicht explizit im Blick gehabt. Der Arbeitgeber nimmt anscheinend die Mehrarbeit an und entlohnt diese auch korrekt, ist ja bequem für ihn.
Ist denn deine eigentliche Frage, ob du als Betriebsrat das unterbinden kannst?
21.02.2025 um 12:01 Uhr
Vertragliche Grundlage: Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen sind maßgebend. Explizite Verbote sind bindend. Gesetzlicher Rahmen: Das Arbeitszeitgesetz erlaubt freiwillige Arbeit, solange Höchstgrenzen eingehalten werden. Vergütung: Entstehende Überstunden müssen gemäß geltender Regelungen kompensiert werden. Arbeitgeberpflichten: Fürsorgepflicht kann Unterbindung freiwilliger Arbeit erfordern. Betriebliche Handhabung: Oft wird gelegentliche freiwillige Arbeit toleriert, sofern nicht exzessiv. Dokumentation: Arbeitgeber müssen auch freiwillige Arbeit an freien Tagen erfassen.
21.02.2025 um 12:30 Uhr
Grundsätzlich wäre erstmal die frage gibt es bei euch ein Gleitzeitmodel denn bei ner 4 Tage Woche für den MA wäre auch denkbar das er 4 Wochen 5 Tage macht und 1 Woche frei. Das wäre nach dem Gleitzeitmodel in meiner Firma z.B. prinzipiel möglich natürlich nach Absprache. Gibt es kein Gleitzeitmodel ist meiner Meinung nach der BR immer in der Mitbestimmung das heist der AG darf diese Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrates nicht annehmen.
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