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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratarbeiten an freien Tagen + über normale Arbeitszeit

T
TweetyPG
Apr 2022 bearbeitet

Hallo Kollegen. Haben da ne Frage. Eine Kollegin hat eine Abmahnung vom AG bekommen. Sie ist ordentliches BR-Mitglied und hat einen kleinen Sohn. Ihr Mann arbeitet größtenteils in Nachtschichten und sie hat wegen der Betreuung eine Arbeitszeitpräferenz bekommen. Das heißt, statt wie im Betrieb üblich bis 20 Uhr arbeitet sie maximal bis 14 Uhr (Teilzeit). 2 Tage in der Woche hat sie frei. Nun finden die Betriebsratssitzungen und Ausschüss in der Regel zwischen 8-16 Uhr statt, ab und an auch an ihren freien Tagen. Das heißt sie baut dann Überstunden auf und hat bisher nicht mal welche abgebaut um auch im Betrieb aktiv zu sein. Es ist klar, dass es nur um die BR-Arbeit geht. Da es bei ihr schon oft angemäkelt worden ist. Hat da jemand ne Ahnung wie wir jetzt am Besten vorgehen und vielleicht sogar noch ne Urteil zu? Spontan würden mir jetzt Benachteilung BR-Arbeit einfallen, würde sogar Behinderung sagen (weil von ihr nun erwartet wird, sich einzuschränken und an BR Tagen bis maximal 14 Uhr zu arbeiten). Die argumentieren damit, dass sie als BR-Mitglied ein "Vorbild" für ihre Arbeitskollegen ist und wenn sie ständig fehlt sieht es ja doof aus, besonders wenn sie an ihren eigentlich freien Tagen fehlt. Weil ihr ja extra die Präferenz eingeräumt worden ist.

Die Sitzungen an den freien Tagen sind maximal 1-2x im Monat (Oma, Opa helfen aus) An den längeren Tagen sind es 2 Std die überbrückt werden müssen. Wenn es nach dem AG geht, soll die Präferenz wieder gekündigt werden und das BR-Mitglied bis 20 Uhr arbeiten.

Wäre echt nett wenn ihr mir da ein bisschen Input geben könntet und eure Meinungen dazu.. liebe Grüße

2.15406

Community-Antworten (6)

A
aalbauer

01.04.2016 um 16:55 Uhr

BR-Arbeit ist Arbeitszeit. Dass sich eine Mitarbeiterin bereit erklärt auf ehrenamtlicher Basis sich für den Betrieb zu engagieren, sollte ein guter AG zu schätzen wissen. Aber überlege euch mal, ob Ihr bei der Organisation euren BR-Sitzungen vielleicht etwas effektiver sein können, oder in der Gestaltung euren Agenda, damit eure Kollegin die AZ einhalten kann.

P
Pjöööng

01.04.2016 um 17:06 Uhr

BR-Arbeit ist keine Arbeitszeit! Das ergibt sich schon aus den Formulierungen des BetrVG!

Betriebsratsarbeit hat grundsätzlich in der Arbeitszeit zu erfolgen. Für die BR-Arbeit ist das BRM von der Arbeit zu befreien. Kann BR-Arbeit betriebsbedingt nicht während der Arbeitszeit erfolgen, so entsteht ein ersatzweiser Freistellungsanspruch.

Hier handelt es sich um eine teilzeitbeschäftige ANin welche BRM ist.Durch die Betriebsratstätigkeit entseht ein Befreiungsanspruch in Umfang der BR-Tätigkeit. Dieser Umfang ist unabhängig von der Verteilung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hätte durch seinen Vorschlag keinerlei Vorteil. Die BRM fehlt dadurch keine Sekunde weniger am Arbeitsplatz.

C
celestro

01.04.2016 um 18:26 Uhr

Der BRV / die BRV legt die Termine und Uhrzeiten der Sitzungen fest. Wäre es ein Problem, die Sitzungen halt so zu legen, daß dieses BRM mit seiner Arbeitszeit "im reinen ist" ?

G
gironimo

01.04.2016 um 18:35 Uhr

Auf jeden Fall ist die Abmahnung für die Füße (wenn sie sich auf den geschilderten Aspekt bezieht).

Und wenn BR-Arbeit bei Teilzeitkräften außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet, ist das eher der Normalfall - und eben vom AG auszugleichen. Mit der Teilzeitvereinbarung hat das nichts zu tun.

Ich würde sagen, dass hier der BR als Gremium aktiv werden sollte und den Arbeitgeber auffordern sollte, sich an die Regeln des § 37 BetrVG zu halten. Demonstriert so Geschlossenheit.

Ist er nicht einsichtig, kann und muss die Kolegin ggf. einen Fachanwalt hinzuziehen, wenn der AG Zeiten nicht gut schreibt oder sich nicht an Vereinbarungen hält.

T
TweetyPG

01.04.2016 um 20:46 Uhr

@celestro klappt leider nicht immer. Ist so schon schwer genug passende Termine zu finden. Und wenn wir bei jeder Sitzung/Ausschuss 2 Std weniger sitzen, kommen wir mit unserem Pensum nicht hinterher.

Ich danke euch jetzt schon mal für den ganzen Input. Haben Anfang nächster Woche unsere nächste Sitzung und werden dort dann alles beschließen und tätig werden

V
via1978

21.04.2022 um 20:39 Uhr

Ich habe ähnliches Problem, ich bin 80% Kraft bin nun in den BR gewählt worden, meine freien Tage sind Dienstags, so wie auch die Sitzungen. Heute wollt mir jemand erzählen das es ja ehrenamtlich ist und ich somit kein Anrecht hätte. Es hat mich verunsichert, meine aber gelesen zu haben, das es Arbeitszeit ist und somit als Überstunden abgegolten wird. Was ist nun richtig? Leider kann ich niemanden fragen, denn dem bisherigen BR sind neue Leute leider nicht willkommen (einer der Gründe warum ich mich hab aufstellen lassen, keine Ansprechpartner mehr) so schade denn der Betrieb war mal richtig richtig gut. Ich danke euch. Liebe Grüße und viel Erfolg bei Euren Vorhaben ?

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