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Sonntagsarbeit und Lage der freien Tage - wie verhält es sich mit jenen freien Tagen, die auf einen Feiertag fallen?

S
semara
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin für eine Tageszeitung tätig. Wir werden nach dem Tarif für Zeitungsverlage bezahlt. Daraus ergibt sich alle vier Wochen ein Sonntagsdienst. Den freien Tag hierfür haben wir bisher fest am Freitag genommen. Da sich diese Regelung als schwierig erwies, bat uns unser Abteilungsleiter, flexibler mit den freien Tagen umzugehen. D. h. falls es personell nötig ist, sollen wir zeitnah unseren freien Tag von Freitag auf Tag X verschieben. Nun stellt sich die Frage, wie es sich mit jenen freien Tagen verhält, die auf einen Feiertag fallen, z. B. Karfreitag. Fällt dieser Tag dann weg? Oder wäre es ein Akt des gegenseitigen Einverständnisses, auch diesen Tag verschieben zu dürfen?

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

04.02.2009 um 16:46 Uhr

. . . ich kenne zwar Euren Tarifvertrag nicht, aber es steht garantiert nur drin, in welchem Zeitraum der Ausgleichstag für den gearbeiteten Sonntag genommen werden muss und das ist garantiert nicht nur eine Woche. Dass Ihr den bisher immer an einem festen Tag genommen habt, ist betriebliche Regelung, über die der Betriebsrat evtl. eine Vereinbarung abgeschlossen hat? Wenn nicht, dann war das zwar bisher so, aber mit dem Wunsch des Abteilungsleiters nach Flexibilität ist die betriebliche Übung in diesem Fall dahin. Ihr könnt also den Ausgleichstag so planen, dass er nicht auf einen Feiertag (z.B. Karfreitag) fällt . . . .

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