Sonntagsarbeit und Lage der freien Tage - wie verhält es sich mit jenen freien Tagen, die auf einen Feiertag fallen?
Ich bin für eine Tageszeitung tätig. Wir werden nach dem Tarif für Zeitungsverlage bezahlt. Daraus ergibt sich alle vier Wochen ein Sonntagsdienst. Den freien Tag hierfür haben wir bisher fest am Freitag genommen. Da sich diese Regelung als schwierig erwies, bat uns unser Abteilungsleiter, flexibler mit den freien Tagen umzugehen. D. h. falls es personell nötig ist, sollen wir zeitnah unseren freien Tag von Freitag auf Tag X verschieben. Nun stellt sich die Frage, wie es sich mit jenen freien Tagen verhält, die auf einen Feiertag fallen, z. B. Karfreitag. Fällt dieser Tag dann weg? Oder wäre es ein Akt des gegenseitigen Einverständnisses, auch diesen Tag verschieben zu dürfen?
Community-Antworten (1)
04.02.2009 um 16:46 Uhr
. . . ich kenne zwar Euren Tarifvertrag nicht, aber es steht garantiert nur drin, in welchem Zeitraum der Ausgleichstag für den gearbeiteten Sonntag genommen werden muss und das ist garantiert nicht nur eine Woche. Dass Ihr den bisher immer an einem festen Tag genommen habt, ist betriebliche Regelung, über die der Betriebsrat evtl. eine Vereinbarung abgeschlossen hat? Wenn nicht, dann war das zwar bisher so, aber mit dem Wunsch des Abteilungsleiters nach Flexibilität ist die betriebliche Übung in diesem Fall dahin. Ihr könnt also den Ausgleichstag so planen, dass er nicht auf einen Feiertag (z.B. Karfreitag) fällt . . . .
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Voll konti /Vierschicht
ÄlterIch bin seit etw einen halben Jahr im Vollkontisystem. Genauer heißt das: 2 Tage frühschicht, 2 Mittagschicht, 2 Tage Nachtschicht, 2 Tage frei. Wir bekommen generell jeden Tag eine Überstunde da wi
Sonntagsarbeit mitbestimmungrecht trotz Betriebsvereinbarung?
ÄlterHallo wir haben vor einen Jahr einen neuen Betriebsrat gewählt. Sämtliche Mitglieder (5) sind das erste mal Betriebsrat. Es wurde ein Meister als Brv gewählt. Nun stellt sich herraus das dieser nur im
Mindestarbeitszeit am Sonntag
ÄlterIst Sonntagsarbeit gleich Sonntagsarbeit oder muss man eine Mindeststundenzahl gearbeitet haben, damit diese Sonntagsarbeit auch als solche gilt? Bei Sonntagsarbeit muss der AN ja 15 Sonntage im Jahr
Sonntagsarbeit BR stimmt nur zu, falls die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts vorliegt - richtig?
ÄlterHallo Wir haben von der Geschäftsführung einen Antrag auf Überstunden und Sonntagsarbeit bekommen. Es fehlt uns aber für die Sonntagsarbeit die genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt. Reicht es, das wir