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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Streichung von Schichtfrei- Tagen

B
Betriebsfrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Frage bezüglich der Gewährung von (evtl. unrechtmäßig) gegebenen Schichtfrei Tagen. Hier der Kontext. Im MTV steht unter §4 Schichtfrei- Tagen folgende Sätze:

Arbeitnehmer, die ständig im 3- Schicht- System arbeiten, erhalten für je 25 geleistete Nachtschichten einen freien Tag.

Arbeitnehmer, die ständig im 2-Schicht- System arbeiten, erhalten für je 55 geleistete Spätschichten einen freien Tag.

Nun haben wir eine neue Personaltante, die ihren Job "richtig" gut macht. Denn in unserem Werk haben alle Kolleginnen und Kollegen seit 25 Jahren BEIDE ! Schichtfrei- Tage gewährt bekommen. Also nach 25 Nachtschichten ihren Tag und nach 55 Spätschichten einen Tag. Nun sagt sie, dass dies rechtlich falsch ist, da die 3 Schichtler keinen Anspruch auf die 2- Schicht- Frei- Tage haben. (wohl zurecht) Dennoch die Frage, ob die seit 25 Jahren gegebenen Schichtfrei Tage, der 2-Schichtler unter das Gewohnheitsrecht fallen oder ob es eine andere Möglichkeit gibt, den Kolleginnen und Kollegen die Frei Tage zu erhalten. Insgesamt macht das pro MA 2-3 Tage im Jahr aus.

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Community-Antworten (10)

F
fkusi

10.02.2016 um 08:34 Uhr

Wenn ich das richtig lese ist das in Eurem Manteltarifvertrag so geregelt.Der Tarifvertrag ist nun mal bindend, da kann die Personaltante machen was sie will. Ansonsten solltet Ihr Euch an Euren Tarifpartner wenden. Ich nehme mal an das ist eine Gewekschaft. Diese ist für Tarifangelegenheiten zuständig.

H
Hartmut

10.02.2016 um 08:41 Uhr

Zunächst einmal hat die neue Tante rein objektiv recht. Denn wenn du STÄNDIG (dh ohne Ausnahme) im System A arbeitest, kannst du nicht gleichzeitig in System B arbeiten. Folglich steht dir nur der freie Tag von entweder (!) A oder B zu. Andererseits dürfte hier nach 25 Jahren tatsächlich eine betriebliche Übung entstanden sein, insbesondere, wenn die beiden freien Tage regelmäßig ohne Vorbehalt gewährt wurden. Ich würde unseren RA dazu anrufen.

P
Pjöööng

10.02.2016 um 11:08 Uhr

Zitat (Hartmut); " Andererseits dürfte hier nach 25 Jahren tatsächlich eine betriebliche Übung entstanden sein, insbesondere, wenn die beiden freien Tage regelmäßig ohne Vorbehalt gewährt wurden."

Anderer Auffassung ist z.B. RA Dr. Martin Hensche: "Der Irr­tum des Ar­beit­ge­bers kann aber un­ter be­stimm­ten Umständen trotz­dem wich­tig sein, nämlich für die Fra­ge, ob über­haupt ei­ne be­trieb­li­che Übung ent­stan­den ist. Wenn der Ar­beit­ge­ber nämlich ei­ne Leis­tung in dem ir­ri­gen Glau­ben er­bringt, hier­zu nach Ar­beits­ver­trag oder Ta­rif­ver­trag ver­pflich­tet zu sein, und kann der Ar­beit­neh­mer die­sen Irr­tum er­ken­nen, dann ist sein Ver­trau­en in den wei­te­ren Er­halt der Leis­tung nicht schützens­wert, so dass kei­ne be­trieb­li­che Übung ent­steht. "

T
Topaz

10.02.2016 um 12:53 Uhr

ja genau, die arbeitnehmen hätten den fehler ja selbst erkennen können, die blättern ja täglich im MTV. oh man.

E
EightBall

10.02.2016 um 12:57 Uhr

Pjöööng, es sagt doch betriebsfrosch nirgendwo das der AG einen irrtum gemacht hat, ja. Es kann gute Absicht gewesen sein. Oder wie kommst du darauf?

C
celestro

10.02.2016 um 15:34 Uhr

"ja genau, die arbeitnehmen hätten den fehler ja selbst erkennen können, die blättern ja täglich im MTV. oh man."

ist "erkennen können" davon abhängig, wie oft der normale MA im TV blättert ? Ich denke nicht ...

A
AlterMann

10.02.2016 um 20:45 Uhr

"Ich würde unseren Rechtsanwalt dazu anrufen". Das würde ich (als BR) nur tun, wenn der für die Antwort kein Geld haben will... Ich teile hier die Ansicht von Hensche: Der AG wollte nie eine Sonderleistung, sondern hat sich schlicht in seinen Pflichten geirrt. Da können die Mitarbeiter schon froh sein, wenn der AG nicht rückwirkend die freien Stunden wieder einfordert, sondern "nur" ab sofort auf die korrekte Regelung verweist.

H
Hartmut

11.02.2016 um 09:01 Uhr

Dem ist ja auch zuzustimmen, alterMann, und wie ich eingangs schon sagte, objektiv hat die Personalerin recht. Pjöngs Einwand ist valide, aber auch EightBalls. Es kommt halt drauf an, ob ein Irrtum vorlag oder nicht. Dies wird aus der Fragestellung nicht ersichtlich.

B
Betriebsfrosch

11.02.2016 um 13:43 Uhr

Hallo noch mal, natürlich habe ich parallel zur Info der AG-Seite und zu dieser Anfrage im Forum über die Gewerkschaft die Rechtsstelle eingeschaltet. Ergebnis: Kein Anspruch auf nix. Auch kein Anspruch auf betr. Übung. Wir hatten heute noch einen Versuch gemacht einen Kompromiss zu erzielen..........nix.

P
Pjöööng

11.02.2016 um 14:06 Uhr

Alles andere würde mich auch wundern. Denn selbst wenn der Arbeitgeber dies absichtlich gemacht hätte, kann ich bei der Lage hier nicht erkennen, wie hier der Vertrauenstatbestand geschaffen worden wäre. Dieser ist aber zwingende Voraussetzung für eine betriebliche Übung.

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