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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung für Kolleg*innen aus der Riskogruppe

N
NiDia
Jan 2021 bearbeitet

Hallo!

Ich hätte gerne zum unten geschilderten Sachverhalt eine Rückmeldung von euch, ob ich als Betriebsrätin noch etwas tun kann, was ihr dazu meint und was ich relevantes übersehen haben könnte.

Ich bin als 1er BR in einer besonderen Wohnform(= Betreuung für Menschen mit Behinderungen) tätig. Für uns gelten durch die Pandemie ja umfangreiche Auflagen für den Infektionsschutz für Kolleginnnen und Klientinnen. Bisher war es uns mit entsprechenden Schutzkonzepten, der Testung und sonstigen organisatorischen Maßnahmen möglich auch Kolleginnen aus der Risikogruppe weiterhin zu beschäftigen. Mit der neuen Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske wird es nun allerdings schwieriger. Damit ist es aktuell ganz praktisch nicht mehr manche Kolleginnen zu beschäftigen, da das Tragen der Maske für manche gesundheitlich nicht zumutbar ist und vor dem Individualrecht meiner Kenntnis nach die Fürsorgepflicht für die anderen Kolleginnen und Klienten auch Vorrang hat. Darüber hinaus möchte ich natürlich auch, dass die anderen Kolleginnen weiterhin so gut wie möglich vor einer Infektion geschützt sind. Ein Home Office ist Platz ist für uns nicht direkt möglich, da die direkte Betreuung von Menschen in jedem Fall ein zwingender betrieblicher Grund sein wird. Die Kostenträger haben auch schon im letzten Jahr einem Schreiben ggü. uns deutlich gemacht, dass eine Freistellung der Beschäftigten aus der Risikogruppe möglich ist, allerdings ohne weitere Zahlung des Lohns.

Ich versuche jetzt meine Kolleginnen gut zu unterstützen, dass sie noch weiterhin arbeiten können und wir suchen in Gesprächen mit dem Arbeitgeber nach Lösungen, wie diese anders eingesetzt werden können. Ein Teil der Betreuung wird als ambulante Dienstleistung und durch Telefonate abgeleistet, was eine Möglichkeit wäre. Die Kolleginnen können sich zwar auch vorerst als arbeitsunfähig entschuldigen lassen. Ich empfinde das allerdings nicht als gute Dauerlösung.

Was kann ich aus eurer Sicht als Betriebsrätin noch tun?

Danke schonmal! NiDia

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Community-Antworten (1)

C
celestro

29.01.2021 um 17:14 Uhr

Mal mit den Ämtern bzw. einem Rechtsanwalt sprechen. Und dabei die Frage klären, ob der AG die Leute nicht bei vollem Lohn freistellen muss.

Alternativ den betroffenen Personen den Rat geben, sich dahingehend persönlich beraten zu lassen.

Wobei ... war es nicht so, das ein Haufen Gründe "keine Maske tragen zu können" jetzt nicht quasi weggefallen sind? Hab es nur gelesen und nicht weiter verfolgt, weil es in meinem Umfeld (auch privat) niemanden betrifft.

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