Urlaubsantrag wird nicht bearbeitet.
Hallo zusammen und schon mal vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ich habe nach der Aufforderung durch meinen Vorgesetzten den Urlaubsplan für 2025 bereits am 10.12.2024 eingereicht. Der Vorgesetzte hat jeweils Vierer-Gruppen erstellt und gesagt, es dürfe sich aus der jeweiligen Gruppe keine Überschneidung ergeben. An sich bestehen die meisten Gruppen aus Staplerfahrern, die Zuteilung ist aber relativ sinnfrei, da sich die meisten einzelnen Gruppenmitglieder gegenseitig vertreten können. Die Gruppe, die mich persönlich betrifft, ist eine Gruppe aus drei Vorarbeitern und einem Vertreter. Jeder Vorarbeiter läuft auf einer anderen Schicht und der Vertreter muss immer wieder die Schicht wechseln. Wir haben pro Person 30 Tage Urlaub und ca. 6 bis 8 Tage Schichtfreizeit im Jahr, somit müsste der Vertreter also ca. 144 Tage uns vertreten oder selbst im Urlaub sein. Hier habe ich den Vorgesetzten darauf angesprochen, dass dies ohne Überschneidung kaum möglich ist und er jemanden weiteres als Vertretung zur Verfügung stellen muss. Hierzu kommen aber bisher nur Ausreden wie "zu wenig Zeit zum Anlernen". Mittlerweile haben wir Februar und es wurde bisher kein einziger Tag genehmigt. In KW 2 hatte ich bereits mündlich nachgefragt, ob er schon etwas sagen kann, da ich gerne für Ostern und die Sommerferien etwas buchen möchte. Seine Aussage war nein, es wurden noch nicht alle Urlaubsanträge abgegeben, die selbe Aussage bekomme ich seitdem jede Woche, bis auf diese Woche. Er schrieb per E-Mail, er genehmige den Urlaub nicht, da es eine Überschneidung mit dem Vertreter gibt. Ich erinnerte ihn daran, dass dies nicht ausbleibt, weil ein Vertreter zu wenig ist. Ebenfalls erinnerte ich ihn daran, dass dies nichts mit meinem Urlaub im April zu tun hat und da gibt es auch keine Überschneidung. Ich hatte mich auf jeden Fall nochmal mit den Kollegen ausgetauscht und wir haben mittwochabends eine E-Mail verfasst, dass alle Urlaube ohne Überschneidung geplant sind und im SAP-System entsprechend angepasst sind. Weder Donnerstag noch Freitag kam eine Antwort oder eine Systemgenehmigung. Mittlerweile bin ich an dem Punkt, einfach Urlaub zu buchen, da alle Anforderungen, die er gestellt hat, erfüllt sind und im zweiten Schritt überlege ich, ob ich mittlerweile eine interne Anzeige wegen Mobbing beim Betriebsrat und der Personalabteilung stellen soll. Es gab bereits vor einigen Jahren persönliche Probleme mit dem Vorgesetzten und dies ist auch der Werksleitung und dem Betriebsrat bekannt, es ging nämlich so weit, dass ich freiwillig die Schicht gewechselt habe zu einem anderen Vorgesetzten. Jedoch kreuzen sich aufgrund einer Umstrukturierung der Organisation jetzt wieder unsere Wege und er ist mein Vorgesetzter. Der aktuelle Fall liegt auch seit Anfang der Woche beim Betriebsrat, weil eben kein Urlaub genehmigt wird und ich prinzipiell eine Meinung fordere, wie lange denn ein Urlaubsantrag liegen bleiben darf. Eventuell hat ja jemand dasselbe Problem in seinem Betrieb gehabt und kann mir empfehlen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Community-Antworten (5)
08.02.2025 um 15:51 Uhr
Gemäß §87 Abs.1 Nr.5 Betriebsverfassungsgesetz hat der BR ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird Sofern eine eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und BR. Der BR kann also eine Menge Dampf machen und eine Einigung zu Deinen Gunsten erzielen. andernfalls kann es für den AG richtig teuer werden.
08.02.2025 um 20:03 Uhr
Hallo Lutius Albutius,
vielen Dank. Ja, diesen Gesetzestext hatte ich auch schon, aber ob der Betriebsrat wirklich richtig Druck macht, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Inwiefern meinst du, dass es teuer für den Arbeitgeber werden könnte? Gibt es da ein bestimmtes Recht, worauf ich eventuell Anrecht habe bzw. worauf ich unseren Betriebsrat hinweisen muss? Ich weiß, in diesem Forum soll es keine Rechtsberatung geben, und es ist auch eine schwierige Gratwanderung zwischen Tipps geben und Rechtsbelehrung. Wie sieht es mit dem Teil der Benachteiligung aus? Kann man jetzt schon davon sprechen oder fehlen hierfür stichhaltige Beweise?
Vorab danke für deine Unterstützung.
08.02.2025 um 21:58 Uhr
Lutius Albutius meint das wenn der BR die Einigungsstelle anruft, es für den AG teuer wird und da evtl. seine Entscheidung anderes ausfällt. und das auch nicht nur wenn kollektiver Bezug besteht, sondern auch für jeden einzeln MA, also auch nur wenn du nicht mit dem Urlaub einverstanden bist
08.02.2025 um 22:21 Uhr
Erstmal Danke euch für die schnellen Antworten. Ich werde nächste Woche erstmal weiterhin die Gespräche mit dem Betriebsrat suchen und schauen was weiter passiert.
09.02.2025 um 15:45 Uhr
Zitat Papa_Dane : Ich werde nächste Woche erstmal weiterhin die Gespräche mit dem Betriebsrat suchen und schauen was weiter passiert.
dann würde ich dem BR das hier mit auf dem Weg geben ...... :
Betriebsverfassungsgesetz § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat (1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. (2) Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist. (3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten. § 84 Abs. 2 bleibt unberührt.
...... und ihm klarmachen, dass nach dem BetrVG seine Aufgabe in erster Linie darin besteht, die BERECHTIGTEN Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.
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