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Delegationsbeschluss widerrufen/ändern

B
BRNeuling231
Feb 2025 bearbeitet

Guten Tag,

unser Gremium hat vor ca. einem halben Jahr einen Delegationsbeschluss gefasst. Der Gesamtbetriebsrat hat nun volle Befugnis und eine Handlungsvollmacht.

Nun stellen wir fest, das Mitarbeiter ausgestellt werden sollen, welche z.B. viele Krankheitstage haben (das ganze passiert in mehreren Gremien, im Rahmen einer Massenentlassung). Wir können also vor Ort nichtsmehr prüfen oder dagegen tun. Im Delegationsbeschluss (den wir vom Gesamtbetriebsrat erhalten haben) steht folgender Passus:

"Die Beauftragung erfolgt unwiderruflich, d.h. der Betriebsrat wird von seinem Recht auf Widerruf der Delegation aus §§ 50 Abs. 2 S. 3, 27 Abs. 2 S. 4 BetrVG keinen Gebrauch machen."

Meine Fragen:

  1. Ist der Delegationsbeschluss änderbar um einen Vorbehalt hinzuzufügen?
  2. Lässt sich der Beschluss ganz widerrufen?

Vielen Dank im Voraus!

Mfg,

24305

Community-Antworten (5)

C
celestro

06.02.2025 um 23:07 Uhr

Im Gesetz ist die Möglichkeit des Widerrufs verankert. Das kann der BR mEn gar nicht „aufgeben“.

L
Locke69

07.02.2025 um 07:45 Uhr

Der Gesamtbetriebsrat ist für Aufgaben zuständig , die das gesamte Unternehmen betreffen. Angelegenheiten die die einselne Betriebsräte in ihren Betrieben regeln können,sind nicht Aufgabe des Gesamtbetriebsrates und kann somit nicht delegiert werden.

G
ganther

07.02.2025 um 12:05 Uhr

Locker

woher nimmst du dies?

L
Locke69

07.02.2025 um 14:58 Uhr

Aus dem BetrVG §50 Abs.1 die beauftragung ist auch nur für eine fest definierte Aufgabe möglich und nicht pauschal für mehrere.Desweiteren kann der GBR nicht die Widerufmöglichkeit in frage stellen §50 Rn 7 BetrVG.

S
Schlaumeier38

07.02.2025 um 17:54 Uhr

§50 abs 2 betrvg besagt, der BR kann dem GBR Aufgaben übertragen, der GBR kann dies nicht ablehnen!

Der BR kann nur die Verhandlung delegieren, oder auch den Abschluss und auch jederzeit die Delegierung ändern!

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