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Delegationsbeschluss Abgestellte GBR

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chris-ndbay
Sep 2023 bearbeitet

Hallo BR Gemeinde. Kurz und knapp.

Wir haben im Betrieb zwei Abgestellte welche uns im GBR vertreten. Muss bei jeder Verhandlungsaufnahme oder Beschluss für diese zwei ein Delegationsbeschluss vom örtlichen BR gemacht werden.

Problem ist dass unsere zwei immer wieder Infos, Verhandlungsstand vorenthalten, oder auch teilweise Im GBR Zustimmungen machen ohne das wir bescheid wissen

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Community-Antworten (9)

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DummerHund

11.09.2023 um 22:46 Uhr

Ist eigentlich ein NO GO was eure entsandten Mitglieder machen. Dem BR steht es jederzeit frei neue Mitglieder zu entsenden.

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chris-ndbay

11.09.2023 um 22:55 Uhr

Ja richtig. Darum wäre es interessant ob hier ein delegationsbeschluss immer vorliegen muss. Nicht das ich mir die finger verbrenne wenn ich was ins rollen bringe :)

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DummerHund

11.09.2023 um 23:18 Uhr

ihr habt ja irgendwann mal 2 Mitglieder gewählt die euch im GBR vertreten; und auch für jedes entsandte Mitglied ein festes Ersatzmitglied. Dies müsst ihr ja irgendwo in den Sitzungsniederschriften haben. Von daher müssen sie nicht jedes mal neu delegiert werden. Eine Abberufung vom örtlichen BR ist jederzeit möglich. Steht auch im $ 49 BetrVG. Anschließend entsendet ihr neu.

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chris-ndbay

11.09.2023 um 23:26 Uhr

Nee ich meinte nicht neu delegieren in den gbr. Sondern einen delegationsbeschluss das diese im gbr für ein neuea thema einen beschluss fassen dürfen

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DummerHund

11.09.2023 um 23:33 Uhr

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chris-ndbay

11.09.2023 um 23:36 Uhr

Perfekt. Sieht gut aus. Danke.

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DummerHund

11.09.2023 um 23:40 Uhr

Sorry, hatte es Anfangs verkehrt verstanden.

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DummerHund

11.09.2023 um 23:55 Uhr

Trotz allem aber kann es nicht sein das eure Entsandten einen Geheimrat aus dem GBR machen. Wir hatten es bei uns nach jeder KBR Sitzung auf der nächsten Sitzung im örtlichen BR den Tagesordnungsunkt " Bericht aus dem KBR" . Dort hatte ich dann immer als stellvertretender KBR Vorsitzender aus dem KBR, aus der letzten Sitzung und oder für vorhaben aus der Zukunft berichtet.

Und auch sollten örtl. BRV, BRV´S untereinander und auch mir dem GBRV öfters mal telen.

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paula

12.09.2023 um 01:32 Uhr

in Fragen der originären Zuständigkeit handeln diese Delegierten nach dem Gesetz zunächst in eigener Verantwortung autonom. Ein Beschluss des örtlichen BR nach dem Motto "ihr müsst so abstimmen" bindet das GBR.Mitglied nicht. Ihr könnt euch aber fragen, ob das Mitglied eure Interessen vertritt und es abberufen....

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